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   FG Schleswig-Holstein, 01.02.2011 - 3 K 57/10   

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https://dejure.org/2011,10082
FG Schleswig-Holstein, 01.02.2011 - 3 K 57/10 (https://dejure.org/2011,10082)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.02.2011 - 3 K 57/10 (https://dejure.org/2011,10082)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - 3 K 57/10 (https://dejure.org/2011,10082)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Aufnahme eines Finanzrechtsstreits durch den Insolvenzverwalter gegen einen auf Gläubigeranfechtung gerichteten Duldungsbescheid

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung einer Sicherungsabtretung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anfechtung einer Sicherungsabtretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1170
  • EFG 2011, 1230
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.03.1994 - VII R 120/92

    Mit Konkurseröffnung wird das Verfahren über den Anfechtungsanspruch auch dann

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.02.2011 - 3 K 57/10
    Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Zeugen Y wurde das vorher von der Beklagten anhängig gemachte Klageverfahren entsprechend § 17 Abs. 1 Satz 1 AnfG unterbrochen (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 1994 VII R 120/92, BFHE 174, 295, BStBl II 1995, 225, zur Rechtslage nach der Konkursordnung; BFH-Beschluss vom 30. August 2010 VII B 83/10, BFH/NV 2010, 2298, zum Einspruchsverfahren; Huber, a.a.O., § 17 AnfG Rn. 4; Tipke/Kruse/Loose, Abgabenordnung, § 191 Rn. 149 [Stand: Februar 2009]).

    Denn nach dem Normzweck der §§ 16 ff. AnfG können die dort zu Grunde gelegten Ansprüche nur vom Insolvenzverwalter im Interesse der Gesamtheit aller Insolvenzgläubiger verfolgt werden und dem Insolvenzverwalter muss daher auch in dieser Konstellation die vom Gesetz eingeräumte Möglichkeit gegeben werden, sich für diese Anfechtung einen bereits anhängigen Rechtsstreit zu Nutze zu machen (vgl. Huber, a.a.O., § 17 AnfG Rn. 4, Tipke/Kruse/Loose, a.a.O., § 191 AO, Rn. 149; a. A.: FG Niedersachsen, Beschluss vom 20. September 1994 XV 377/91, EFG 1994, 1066; offen gelassen im BFH-Urteil vom 29. März 1994 VII R 120/92, a.a.O.).

  • BGH, 12.07.1990 - IX ZR 245/89

    Bestellung einer Sicherheit als unentgeltliche Verfügung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.02.2011 - 3 K 57/10
    Die Bestellung einer Sicherheit für eine eigene, durch eine entgeltliche Gegenleistung begründete Verbindlichkeit ist nicht als unentgeltliche Verfügung anfechtbar (vgl. BGH-Urteile vom 12. Juli 1990 IX ZR 245/89, BGHZ 112, 136; und vom 22 Juli 2004 IX ZR 183/03, NJW-RR 2004, 1563).
  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 183/03

    Anfechtbarkeit der Bestellung einer Sicherheit

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.02.2011 - 3 K 57/10
    Die Bestellung einer Sicherheit für eine eigene, durch eine entgeltliche Gegenleistung begründete Verbindlichkeit ist nicht als unentgeltliche Verfügung anfechtbar (vgl. BGH-Urteile vom 12. Juli 1990 IX ZR 245/89, BGHZ 112, 136; und vom 22 Juli 2004 IX ZR 183/03, NJW-RR 2004, 1563).
  • BFH, 30.08.2010 - VII B 83/10

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO bei

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.02.2011 - 3 K 57/10
    Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Zeugen Y wurde das vorher von der Beklagten anhängig gemachte Klageverfahren entsprechend § 17 Abs. 1 Satz 1 AnfG unterbrochen (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 1994 VII R 120/92, BFHE 174, 295, BStBl II 1995, 225, zur Rechtslage nach der Konkursordnung; BFH-Beschluss vom 30. August 2010 VII B 83/10, BFH/NV 2010, 2298, zum Einspruchsverfahren; Huber, a.a.O., § 17 AnfG Rn. 4; Tipke/Kruse/Loose, Abgabenordnung, § 191 Rn. 149 [Stand: Februar 2009]).
  • FG Niedersachsen, 20.09.1994 - XV 377/91
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.02.2011 - 3 K 57/10
    Denn nach dem Normzweck der §§ 16 ff. AnfG können die dort zu Grunde gelegten Ansprüche nur vom Insolvenzverwalter im Interesse der Gesamtheit aller Insolvenzgläubiger verfolgt werden und dem Insolvenzverwalter muss daher auch in dieser Konstellation die vom Gesetz eingeräumte Möglichkeit gegeben werden, sich für diese Anfechtung einen bereits anhängigen Rechtsstreit zu Nutze zu machen (vgl. Huber, a.a.O., § 17 AnfG Rn. 4, Tipke/Kruse/Loose, a.a.O., § 191 AO, Rn. 149; a. A.: FG Niedersachsen, Beschluss vom 20. September 1994 XV 377/91, EFG 1994, 1066; offen gelassen im BFH-Urteil vom 29. März 1994 VII R 120/92, a.a.O.).
  • BFH, 18.09.2012 - VII R 14/11

    Beteiligtenwechsel im Rechtsstreit gegen einen Duldungsbescheid nach Eröffnung

    Wegen der Einzelheiten der Urteilsbegründung wird auf das in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1230 veröffentlichte Urteil verwiesen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.10.2018 - 9 K 9159/17

    Leistungsklage aufgrund Anfechtung nach den Vorschriften des AnfG -

    Der Anfechtungsanspruch wird zu einem Bestandteil der Insolvenzmasse und hat eine neue Rechtsträgerin in Gestalt der Insolvenzverwalterin (vgl. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 1. Februar 2011 3 K 57/10,  EFG 2011, 1230; Huber, Anfechtungsgesetz, 11. Aufl. 2016, § 16 Rz. 7 ff., jeweils m. w. N.).
  • FG München, 16.10.2014 - 14 K 2328/11

    Fortsetzung des Einspruchsverfahrens gegen einen Duldungsbescheid nach Eröffnung

    Das gilt nicht nur für ein finanzgerichtliches Verfahren, sondern auch für ein Einspruchsverfahren gegen einen Duldungsbescheid, der sich durch die Unterbrechung nicht erledigt (vgl. auch Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 1. Februar 2011 3 K 57/10, EFG 2011, 1230).
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