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   FG Schleswig-Holstein, 01.07.2013 - 3 K 18/13   

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https://dejure.org/2013,42875
FG Schleswig-Holstein, 01.07.2013 - 3 K 18/13 (https://dejure.org/2013,42875)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.07.2013 - 3 K 18/13 (https://dejure.org/2013,42875)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. Juli 2013 - 3 K 18/13 (https://dejure.org/2013,42875)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 50d Abs 8 EStG 2002 vom 15.12.2003, § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG 2002 vom 13.12.2006, Art 12 Abs 3 DBA IRL, Art 22 Abs 2 S 1 Buchst a DBA IRL, Art 22 Abs 3 DBA IRL
    Kein Besteuerungsrecht für Arbeitslöhne der Piloten irischer Fluggesellschaften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerfreiheit der Arbeitslöhne von Piloten irischer Fluggesellschaften

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 50d Abs. 8 und Abs. 9 Satz 1 Nr. 2
    Freistellung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit in Deutschland von der Besteuerung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Freistellung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit in Deutschland von der Besteuerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Besteuerungsrecht für Arbeitslöhne der Piloten irischer Fluggesellschaften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 1626
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 11.01.2012 - I R 27/11

    Verhältnis von § 50d Abs. 8 und Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.07.2013 - 3 K 18/13
    Arbeitslöhne von Piloten irischer Fluggesellschaften sind grundsätzlich steuerfrei (Anschluss an BFH, Urteil vom 11.01.2012, I R 27/11, BFHE 236, 237).

    Einvernehmlich ruhten die Rechtsbehelfsverfahren 2007 bis 2010 wegen des beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen I R 27/11 anhängigen Revisionsverfahrens.

    Aufgrund des zwischenzeitlich ergangenen Urteils des BFH vom 11. Januar 2012, I R 27/11, BFHE 236, 327, beantragte der Kläger mit Schreiben vom 07. Mai 2012, die Verfahrensruhe zu beenden und seinen Einsprüchen abzuhelfen.

    Am 25. Februar hat der Kläger unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 11. Januar 2012, I R 27/11, BFHE 236, 327 Klage erhoben.

    Auf das Urteil des BFH vom 11. Januar 2012, I R 27/11, BFHE 236, 327, DStR 2012, 689) wird verwiesen.

  • BFH, 20.08.2014 - I R 86/13

    Tatbestands- und Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG

    Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht (FG) gab ihr unter Hinweis auf das in einer Parallelsache ergangene Senatsurteil vom 11. Januar 2012 I R 27/11 (BFHE 236, 327) durch Urteil vom 1. Juli 2013  3 K 18/13 statt.
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