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   FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 34/16   

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FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 34/16 (https://dejure.org/2017,29056)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.07.2017 - 1 K 34/16 (https://dejure.org/2017,29056)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - 1 K 34/16 (https://dejure.org/2017,29056)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 227 AO, § 102 FGO, § 68 Abs 1 EStG 2009, § 74 Abs 2 EStG 2009, § 11 SGB 2
    Billigkeitserlass für Rückforderung von Kindergeld - Ermessensabwägung bei unzureichender Behördenzusammenarbeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Veröffentlichung freigegeben ab: 10. August 2017

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermessensfehlerhafte Ablehnung des Erlasses einer Kindergeldrückforderung - Berücksichtigung einer unzureichenden Behördenzusammenarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Billigkeitserlass für Rückforderung von Kindergeld - Ermessensabwägung bei unzureichender Behördenzusammenarbeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 17.12.2013 - VII R 8/12

    Keine Erstattung der Stromsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit aufgrund

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 34/16
    Sachlich unbillig ist die Festsetzung bzw. Einziehung einer Steuer nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, wenn sie zwar äußerlich dem Gesetz entspricht, aber den Wertungen des Gesetzgebers im konkreten Fall derart zuwiderläuft, dass die Erhebung der Steuer unbillig erscheint (BFH-Urteil vom 17.12.2013 VII R 8/12, BFHE 244, 184).

    So verhält es sich, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass er die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - wenn er sie als regelungsbedürftig erkannt hätte - im Sinne der begehrten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (BFH-Urteile vom 20.9.2012 IV R 29/10, BFHE 238, 518, BStBl II 2013, 505; vom 17.12.2013 VII R 8/12, BFHE 244, 184).

    Eine für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet oder in Kauf genommen hat, rechtfertigt in der Regel ebenfalls keine Billigkeitsmaßnahme (BFH-Urteile vom 7.10.2010 V R 17/09, BFH/NV 2011, 865; vom 17.12.2013 VII R 8/12, BFHE 244, 184).

  • BFH, 22.09.2011 - III R 78/08

    Kindergeld: Meldung als Arbeitsuchender - Billigkeitserlass bei Rückforderung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 34/16
    Auch ein aus dem Zeitablauf folgender erheblicher Rückforderungsbetrag gegenüber einem an der unteren Grenze des Existenzminimums lebenden Kläger könne bei einem Billigkeitserlass nach § 227 AO zu berücksichtigen sein (BFH-Urteile vom 15.3.2007 III R 54/05, BFH/NV 2007, 1298, unter II.7 der Gründe; vom 19.11.2008 III R 108/06, BFH/NV 2009, 357, unter II.4 der Gründe; vom 30.7.2009 III R 22/07, BFH/NV 2009, 1983, unter II.4 der Gründe; vom 22.9.2011 III R 78/08, BFH/NV 2012, 204, unter II.4 der Gründe; BFH-Beschluss vom 27.12.2011 III B 35/11, BFH/NV 2012, 696).

    Das Landessozialgericht Baden-Württemberg führt in der o.a. Entscheidung im Leitsatz Nr. 2 an: "Außerhalb der Rechtsbeziehungen zum Jobcenter kommt je nach den Umständen des Einzelfalls ein Erlass der Erstattungsforderung durch die Familienkasse in Betracht (vgl. BFH vom 22.9.2011 - III R 78/08 = BFH/NV 2012, 204)".

  • FG Düsseldorf, 06.03.2014 - 16 K 3046/13

    Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis durch die Familienkasse bei

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 34/16
    So ist anerkannt, dass ein Billigkeitserlass gemäß § 227 AO in der Regel dann nicht zu versagen ist, wenn entweder dem Kindergeldberechtigten die Konsequenzen aus der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses offenbar nicht bewusst waren und zudem die Weitergewährung des Kindergelds (und damit die spätere Rückforderung) auch auf fehlende Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden (Arbeitsagentur, Familienkasse und Jobcenter) zurückzuführen gewesen ist oder aber wenn der Kindergeldberechtigte seine Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt hat und die Familienkasse die ungerechtfertigte Kindergeldgewährung durch unsorgfältige Bearbeitung mitverursacht hat, z.B. einen gebotenen Hinweis an den Kindergeldberechtigten vergessen hat (FG Düsseldorf, Urteile vom 6.3.2014 16 K 3046/13 AO, EFG 2014, 977; vom 22.9.2011 16 K 1279/11, EFG 2011, 2176).
  • FG Münster, 12.12.2016 - 13 K 91/16

    Erlass einer Rückzahlung von Kindergeld in Höhe zuzüglich Säumniszuschlägen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 34/16
    Es ist vielmehr im Billigkeitsverfahren das Verhalten des Kindergeldberechtigten, des Sozialleistungsträgers und der Familienkasse nach den oben genannten Kriterien zu würdigen und abzuwägen (vgl. zuletzt Finanzgericht Münster, Urteil vom 12.12.2016 13 K 91/16 Kg mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10

    Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 34/16
    So verhält es sich, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass er die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - wenn er sie als regelungsbedürftig erkannt hätte - im Sinne der begehrten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (BFH-Urteile vom 20.9.2012 IV R 29/10, BFHE 238, 518, BStBl II 2013, 505; vom 17.12.2013 VII R 8/12, BFHE 244, 184).
  • BFH, 27.12.2011 - III B 35/11

    Zur Verwirkung des Anspruchs auf Rückforderung zu Unrecht gezahlten Kindergeldes

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 34/16
    Auch ein aus dem Zeitablauf folgender erheblicher Rückforderungsbetrag gegenüber einem an der unteren Grenze des Existenzminimums lebenden Kläger könne bei einem Billigkeitserlass nach § 227 AO zu berücksichtigen sein (BFH-Urteile vom 15.3.2007 III R 54/05, BFH/NV 2007, 1298, unter II.7 der Gründe; vom 19.11.2008 III R 108/06, BFH/NV 2009, 357, unter II.4 der Gründe; vom 30.7.2009 III R 22/07, BFH/NV 2009, 1983, unter II.4 der Gründe; vom 22.9.2011 III R 78/08, BFH/NV 2012, 204, unter II.4 der Gründe; BFH-Beschluss vom 27.12.2011 III B 35/11, BFH/NV 2012, 696).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2012 - L 2 AS 5392/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückforderung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 34/16
    Nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte kann die Anrechnung des nachträglich zurückgeforderten steuerlichen Kindergeldes auf Sozialleistungen nicht mehr rückabgewickelt werden, weil es insoweit allein auf den tatsächlichen Zufluss des Kindergeldes beim Hilfeempfänger ankommt (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.2012 L 2 AS 5392/11 juris; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 25.05.2010 L 3 AS 64/10 B PKH juris; Bundessozialgericht, Urteil vom 23.08.2011 B 14 AS 165/10 R).
  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückzahlung von

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 34/16
    Nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte kann die Anrechnung des nachträglich zurückgeforderten steuerlichen Kindergeldes auf Sozialleistungen nicht mehr rückabgewickelt werden, weil es insoweit allein auf den tatsächlichen Zufluss des Kindergeldes beim Hilfeempfänger ankommt (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.2012 L 2 AS 5392/11 juris; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 25.05.2010 L 3 AS 64/10 B PKH juris; Bundessozialgericht, Urteil vom 23.08.2011 B 14 AS 165/10 R).
  • BFH, 07.10.2010 - V R 17/09

    Keine Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen - Verdrängung gesetzten Rechts

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 34/16
    Eine für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet oder in Kauf genommen hat, rechtfertigt in der Regel ebenfalls keine Billigkeitsmaßnahme (BFH-Urteile vom 7.10.2010 V R 17/09, BFH/NV 2011, 865; vom 17.12.2013 VII R 8/12, BFHE 244, 184).
  • FG Düsseldorf, 22.09.2011 - 16 K 1279/11

    Rückforderungsanspruch der Familienkasse wegen zu Unrecht erfolgter

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 34/16
    So ist anerkannt, dass ein Billigkeitserlass gemäß § 227 AO in der Regel dann nicht zu versagen ist, wenn entweder dem Kindergeldberechtigten die Konsequenzen aus der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses offenbar nicht bewusst waren und zudem die Weitergewährung des Kindergelds (und damit die spätere Rückforderung) auch auf fehlende Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden (Arbeitsagentur, Familienkasse und Jobcenter) zurückzuführen gewesen ist oder aber wenn der Kindergeldberechtigte seine Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt hat und die Familienkasse die ungerechtfertigte Kindergeldgewährung durch unsorgfältige Bearbeitung mitverursacht hat, z.B. einen gebotenen Hinweis an den Kindergeldberechtigten vergessen hat (FG Düsseldorf, Urteile vom 6.3.2014 16 K 3046/13 AO, EFG 2014, 977; vom 22.9.2011 16 K 1279/11, EFG 2011, 2176).
  • BFH, 21.07.1993 - X R 104/91

    Voraussetzung für den Erlaß von Aussetzungszinsen bei der

  • LSG Schleswig-Holstein, 25.05.2010 - L 3 AS 64/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zufluss -

  • BFH, 30.07.2009 - III R 22/07

    Kindergeldberechtigung von Ausländern - Umqualifizierung einer

  • BFH, 15.03.2007 - III R 54/05

    Kindergeld: Ausländer ohne Aufenthaltstitel

  • BFH, 19.11.2008 - III R 108/06

    Sozialrechtliche Regelungen über Vertrauensschutz bei Rückforderung von

  • BFH, 10.10.2001 - XI R 52/00

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4, § 51a Abs. 2; AO 1977 § 163; EStR 1993 R 101 Abs. 1

  • BFH, 13.09.2018 - III R 19/17

    Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 4. Juli 2017 1 K 34/16 aufgehoben.
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 4 K 9126/16

    Erlass einer Kindergeldrückforderung aus sachlichen Billigkeitsgründen

    Im Rahmen der Einziehung eines Kindergeld-Rückforderungsanspruchs kann nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung die Anrechnung des Kindergeldes auf Sozialleistungen grundsätzlich einen Erlass des Rückforderungsbetrags aus Billigkeitsgründen nach § 227 AO begründen (vgl. nur Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 4. Juli 2017 1 K 34/16, juris).

    Das Schleswig-Holsteinische FG hat in seinem Urteil vom 4. Juli 2017 (Az.: 1 K 34/16, juris) die Auffassung vertreten, dass eine schematische Beurteilung des Erlassanspruchs allein anhand der Frage einer Verletzung der Mitwirkungspflicht gegenüber der zuständigen Familienkasse gemäß § 68 Abs. 1 EStG dem Regelungszweck des § 227 AO nicht gerecht.

    Daher kann der Senat den Überlegungen des Schleswig-Holsteinischen FG in dessen Urteil vom 4. Juli 2017 ( 1 K 34/16, juris) nicht folgen.

  • FG Düsseldorf, 11.01.2018 - 9 K 1625/17

    Billigkeitserlass der Rückforderung von Kindergeld bei Anrechnung auf SGB-II

    Damit konnte Kindergeld beantragt und auf die von dem JobCenter der Stadt erbrachten Sozialleistungen angerechnet werden (vgl. zu dem Erfordernis einer korrekten Behördenzusammenarbeit ausführlich FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4.07.2017 1 K 34/16, juris - Revision: BFH III R 19/17 und FG Münster, Urteil vom 12.12.2016 13 K 91/16 Kg, juris).
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