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   FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 34/16   

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https://dejure.org/2017,29056
FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 34/16 (https://dejure.org/2017,29056)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.07.2017 - 1 K 34/16 (https://dejure.org/2017,29056)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - 1 K 34/16 (https://dejure.org/2017,29056)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 227 AO, § 102 FGO, § 68 Abs 1 EStG 2009, § 74 Abs 2 EStG 2009, § 11 SGB 2
    Billigkeitserlass für Rückforderung von Kindergeld - Ermessensabwägung bei unzureichender Behördenzusammenarbeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Veröffentlichung freigegeben ab: 10. August 2017

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermessensfehlerhafte Ablehnung des Erlasses einer Kindergeldrückforderung - Berücksichtigung einer unzureichenden Behördenzusammenarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Billigkeitserlass für Rückforderung von Kindergeld - Ermessensabwägung bei unzureichender Behördenzusammenarbeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 13.09.2018 - III R 19/17

    Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 4. Juli 2017 1 K 34/16 aufgehoben.
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 4 K 9126/16

    Erlass einer Kindergeldrückforderung aus sachlichen Billigkeitsgründen

    Im Rahmen der Einziehung eines Kindergeld-Rückforderungsanspruchs kann nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung die Anrechnung des Kindergeldes auf Sozialleistungen grundsätzlich einen Erlass des Rückforderungsbetrags aus Billigkeitsgründen nach § 227 AO begründen (vgl. nur Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 4. Juli 2017 1 K 34/16, juris).

    Das Schleswig-Holsteinische FG hat in seinem Urteil vom 4. Juli 2017 (Az.: 1 K 34/16, juris) die Auffassung vertreten, dass eine schematische Beurteilung des Erlassanspruchs allein anhand der Frage einer Verletzung der Mitwirkungspflicht gegenüber der zuständigen Familienkasse gemäß § 68 Abs. 1 EStG dem Regelungszweck des § 227 AO nicht gerecht.

    Daher kann der Senat den Überlegungen des Schleswig-Holsteinischen FG in dessen Urteil vom 4. Juli 2017 ( 1 K 34/16, juris) nicht folgen.

  • FG Düsseldorf, 11.01.2018 - 9 K 1625/17

    Billigkeitserlass der Rückforderung von Kindergeld bei Anrechnung auf SGB-II

    Damit konnte Kindergeld beantragt und auf die von dem JobCenter der Stadt erbrachten Sozialleistungen angerechnet werden (vgl. zu dem Erfordernis einer korrekten Behördenzusammenarbeit ausführlich FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4.07.2017 1 K 34/16, juris - Revision: BFH III R 19/17 und FG Münster, Urteil vom 12.12.2016 13 K 91/16 Kg, juris).
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