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   FG Schleswig-Holstein, 04.12.2013 - 2 K 82/13   

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https://dejure.org/2013,40772
FG Schleswig-Holstein, 04.12.2013 - 2 K 82/13 (https://dejure.org/2013,40772)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.12.2013 - 2 K 82/13 (https://dejure.org/2013,40772)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - 2 K 82/13 (https://dejure.org/2013,40772)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 233a Abs 2 AO, § 227 AO
    Nachzahlungszinsen hinsichtlich der Einkommensteuer eines Beteiligten gem. § 233a AO nach Wahl eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres eines Gewerbebetriebs, dessen Einkünfte gesondert und einheitlich festzustellen sind, sind nicht zu erlassen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermessensentscheidung über die Erhebung von Nachforderungszinsen zur Einkommensteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 227; AO § 233a
    Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen, die aufgrund zeitlich verzögerter Gewinnerfassung wegen eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres entstanden sind

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen, die aufgrund zeitlich verzögerter Gewinnerfassung wegen eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres entstanden sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer gem. § 233a AO nach Wahl eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres eines Gewerbebetriebs

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Folgen eines abweichenden Wirtschaftsjahres bei einer KG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 321
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 21.10.2009 - I R 112/08

    Abweichende Festsetzung von Erstattungszinsen - Unbilligkeit aus sachlichen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.12.2013 - 2 K 82/13
    Ferner könnten Nachteile, welche schon im Besteuerungszweck enthalten seien und die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Tatbestandes bewusst in Kauf genommen habe, einen Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen nicht rechtfertigen (BFH-Urteile vom 25. November 1997, BStBl II 1998, 550 und 21. Oktober 2009, BFH/NV 2010, 606).

    Auch eine für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet oder in Kauf genommen habe, könne nicht zur Bewilligung von Billigkeitsmaßnahmen führen (BFH-Urteil vom 21. Oktober 2009, BFH/NV 2010, 606).

    bei Gewinnverlagerungen zwischen Schwestergesellschaften (BFH/NV 2010, 606).

  • BFH, 16.11.2005 - X R 3/04

    Jahr

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.12.2013 - 2 K 82/13
    Diese Grundsätze würden auch im Zusammenhang mit der Festsetzung von Zinsen nach § 233 a AO gelten (BFH-Urteil vom 16. November 2005, BStBl II 2006, 155).

    Ist nur der Erlass eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis ermessensgerecht, kann das Gericht gemäß § 101 Satz 1 FGO die Verpflichtung zum Erlass aussprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 16. November 2005 X R 3/04, BFHE 211, 30, BStBl II 2006, 155, m.w.N.).

    a) Eine Unbilligkeit aus sachlichen Gründen -auf die der Kläger seinen Erlassantrag allein stützt- ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dann anzunehmen, wenn ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis zwar nach dem gesetzlichen Tatbestand besteht, seine Geltendmachung aber mit dem Zweck des Gesetzes nicht oder nicht mehr zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwiderläuft (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 211, 30, BStBl II 2006, 155, m.w.N.).

  • BFH, 18.08.2010 - X R 8/07

    Zurechnung des Gewinns bei Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.12.2013 - 2 K 82/13
    Die Regelung des § 4 a Abs. 2 Nr. 2 EStG sei auf einen ausgeschiedenen Mitunternehmer nicht anwendbar (BFH-Urteil vom 18. August 2010, BStBl II 2010, 1043).

    Diese vom BFH (Urteil vom 18. August 2010, BStBl II 2010, 1043) bestätigte Rechtsfolge werde auch vom Kläger nicht bestritten.

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2539/07

    Keine Grundrechtsverletzung durch Nachforderungszinsen gem § 233a AO 1977 - Zudem

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.12.2013 - 2 K 82/13
    Gleichzeitig soll der vorhandene Zinsnachteil des Fiskus, der den nicht gezahlten Steuerbetrag nicht anderweitig nutzen kann, ausgeglichen werden (Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 3. September 2009  1 BvR 2539/07, BFH/NV 2009, 2115).

    Daher greift die Regelung grundsätzlich unabhängig davon, aus welchem Grund es zu einem Unterschiedsbetrag gekommen ist und ob und inwiefern tatsächlich die Liquiditätsvorteile genutzt wurden (vgl. BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2009, 2115; BFH-Urteil vom 8. Oktober 2013 X R 3/10 juris).

  • BFH, 23.10.2003 - V R 2/02

    Kein Erlass von Nachzahlungszinsen bei rückwirkender Umsatzsteueroption

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.12.2013 - 2 K 82/13
    Dies gilt auch für den Erlass nach § 233a AO festgesetzter Zinsen (BFH-Urteil vom 23. Oktober 2003 V R 2/02, BFHE 203, 410, BStBl II 2004, 39, unter II.2.a).

    Ob die möglichen Zinsvorteile tatsächlich bestanden, ist grundsätzlich unbeachtlich (BFH-Urteil in BFHE 203, 410, BStBl II 2004, 39, unter II.2.b aa).

  • BFH, 24.02.2005 - V R 62/03

    Nachzahlungszinsen - Erlass

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.12.2013 - 2 K 82/13
    § 233a AO stellt allein auf das Steuerschuldverhältnis zwischen dem Steuerpflichtigen und dem FA ab (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 2005 V R 62/03, BFH/NV 2005, 1220).
  • BFH, 25.11.1997 - IX R 28/96

    Vollverzinsung bei Fehler des Finanzamts

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.12.2013 - 2 K 82/13
    Ferner könnten Nachteile, welche schon im Besteuerungszweck enthalten seien und die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Tatbestandes bewusst in Kauf genommen habe, einen Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen nicht rechtfertigen (BFH-Urteile vom 25. November 1997, BStBl II 1998, 550 und 21. Oktober 2009, BFH/NV 2010, 606).
  • BFH, 14.01.2010 - X B 64/09

    Nachzahlungszinsen trotz Einkommensbesteuerung gezogener Zinsen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.12.2013 - 2 K 82/13
    Das weitere Schicksal des Zins- oder Liquiditätsvorteils, namentlich die Frage, inwieweit er wirtschaftlich dem Steuerpflichtigen verbleibt, ist unerheblich (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Januar 2010 X B 64/09, BFH/NV 2010, 1233).
  • BFH, 30.03.1988 - II R 76/87

    Anteilsvereinigung i. S. des § 1 Abs. 3 GrEStG kann auch teils unmittelbar, teils

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.12.2013 - 2 K 82/13
    Bei der Prüfung der Billigkeitsgründe sei entscheidend darauf abzustellen, dass Umstände, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Tatbestandes einer Vorschrift bewusst in Kauf genommen habe, nach der ständigen Rechtsprechung des BFH keinen Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen rechtfertigen würde (BFH-Urteil vom 25. November 1997, BStBl II 1988, 550).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.12.2013 - 2 K 82/13
    a) Die Entscheidung über den Erlass ist eine Ermessensentscheidung der Behörde (Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603) und unterliegt deshalb gemäß § 102 der Finanzgerichtsordnung (FGO) lediglich einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle.
  • BFH, 08.10.2013 - X R 3/10

    Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen - dinglicher Arrest nach der StPO

  • BFH, 01.06.2016 - X R 66/14

    Erlass von Nachzahlungszinsen

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 4. Dezember 2013  2 K 82/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage durch in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 321 veröffentlichtes Urteil abgewiesen.

  • BFH, 29.10.2014 - X B 32/14

    Zulassung der Revision; Rechtsfehler bei Ermessensentscheidungen

    aa) Soweit das FA geltend macht, zinsrechtliche Nachteile aus der Ausübung eines Wahlrechts habe der Steuerpflichtige nach den von dem Schleswig-Holsteinischen FG in seinem Urteil vom 4. Dezember 2013  2 K 82/13 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 321, Revision eingelegt unter I R 6/14) aufgestellten Grundsätzen hinzunehmen, ohne dass dies eine Unbilligkeit begründe, ist weder eine Abweichung von dieser Entscheidung noch sonst ein Rechtsfehler erkennbar.
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