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   FG Schleswig-Holstein, 05.02.2019 - 1 K 42/16   

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FG Schleswig-Holstein, 05.02.2019 - 1 K 42/16 (https://dejure.org/2019,24067)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.02.2019 - 1 K 42/16 (https://dejure.org/2019,24067)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. Februar 2019 - 1 K 42/16 (https://dejure.org/2019,24067)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 191 Abs. 1 S. 1; AO § 34 ; AO § 69
    Ermessen; Geschäftsführer; Haftung; Haftungsquote; Haftungszeitraum; Unterschied

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ermessenswidrigkeit einer unterschiedlichen Inanspruchnahme von Geschäftsführern

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ermessenswidrige Inanspruchnahme mehrerer Geschäftsführer als Haftungsschuldner

  • datev.de (Kurzinformation)

    Ermessensausübung bei der Inanspruchnahme mehrerer Geschäftsführer als Haftungsschuldner

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Haftung mehrerer Geschäftsführer für Steuerschulden - Haftungsquote

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 27.08.2009 - V B 75/08

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides - Auslegung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.02.2019 - 1 K 42/16
    Hinzu kommt, dass beide Beschlüsse vom BFH - maßgeblich aus anderen Gründen - aufgehoben worden sind (Beschlüsse vom 27. August 2009 V B 75/08, BFH/NV 2009, 1964 , und V B 76/08, BFH/NV 2010, 8 ).

    Im Beschluss V B 75/08, der sich auf die Geschäftsführerin mit dem kürzeren Haftungszeitraum bezieht, hat der BFH - trotz der bereits erfolgten Besserstellung - zudem ausdrücklich in Frage gestellt, ob der Umstand des kürzeren Haftungszeitraums beim Auswahlermessen hinreichend berücksichtigt worden sei (vgl. Rz. 55 des Beschlusses).

  • BFH, 30.06.1995 - VII R 87/94

    Auswahlermessen bei Haftung zweier Geschäftsführer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.02.2019 - 1 K 42/16
    Dazu gehört die Beantwortung der Frage, ob es ermessensgerecht war, einen Mithaftenden zu Lasten des in Anspruch genommenen Haftungsschuldners von der Haftung freizustellen (vgl. zum Ganzen etwa den BFH-Beschluss vom 30. Juni 1995 VII R 87/94, BFH/NV 1996, 3 ).

    Auch ein Geschäftsführer, dessen Vertretungsbefugnis im Außenverhältnis beschränkt ist, steht der Haftung gem. § 69 AO nicht ferner als ein in vollem Umfang alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer, so dass eine etwaige Beschränkung der Vertretungsmacht für sich genommen gerade kein Kriterium zu Differenzierung des Haftungsumfangs sein kann (vgl. dazu z.B. das BFH-Urteil vom 30. Juni 1995 VII R 87/94, BFH/NV 1996, 3 ).

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - 7 B 9161/05

    Aussetzung der Vollziehung: Bestimmtheit eines Haftungsbescheids wegen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.02.2019 - 1 K 42/16
    Dementsprechend seien für den Kläger und L jeweils individuelle Haftungszeiträume zugrunde zu legen, so dass sich in der Folge unterschiedliche Haftungsquoten ergäben (Hinweis auf die Beschlüsse des FG Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2008 7 B 9160/05, zitiert nach juris, und 7 B 9161/05, EFG 2008, 1519 ).

    d.) Der hier vertretenen Sichtweise stehen die seitens des Beklagten angeführten Beschlüsse des FG Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2008 7 B 9160/05 (zitiert nach juris) und 7 B 9161/05 (EFG 2008, 1519 ) nicht ohne weiteres entgegen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - 7 B 9160/05

    Aussetzung der Vollziehung: Bestimmtheit eines Haftungsbescheids wegen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.02.2019 - 1 K 42/16
    Dementsprechend seien für den Kläger und L jeweils individuelle Haftungszeiträume zugrunde zu legen, so dass sich in der Folge unterschiedliche Haftungsquoten ergäben (Hinweis auf die Beschlüsse des FG Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2008 7 B 9160/05, zitiert nach juris, und 7 B 9161/05, EFG 2008, 1519 ).

    d.) Der hier vertretenen Sichtweise stehen die seitens des Beklagten angeführten Beschlüsse des FG Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2008 7 B 9160/05 (zitiert nach juris) und 7 B 9161/05 (EFG 2008, 1519 ) nicht ohne weiteres entgegen.

  • BFH, 11.06.1996 - I B 60/95

    Haftung mehrerer GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.02.2019 - 1 K 42/16
    Zu einer anderen Sichtweise zwinge insbesondere nicht der BFH-Beschluss vom 11. Juni 1996 I B 60/95 (BFH/NV 1997, 7 ).

    Vielmehr ist es in solchen Fällen regelmäßig ermessenswidrig, einen Geschäftsführer für rückständige Steuern mit einem höheren Betrag in Anspruch zu nehmen, wenn zugleich die Haftung eines Mitgeschäftsführers auf eine niedrigere Haftungsquote beschränkt wird (vgl. den Beschluss des BFH vom 11. Juni 1996 I B 60/95, BFH/NV 60/95; VG München, a.a.O.; Bruschke , BB 2018, 34 ).

  • FG München, 20.01.2005 - 3 K 4519/01

    Vorläufige Vollstreckbarkeit einer finanzgerichtlichen Kostenentscheidung nach §

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.02.2019 - 1 K 42/16
    III.) Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit ergeht gem. § 151 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz FGO i.V.m. §§ 708 Nr. 10 (analog - vgl. etwa das Urteil des FG München vom 20. Januar 2005 3 K 4519/01, EFG 2005, 969 ), 711, 709 Satz 2 ZPO .
  • BFH, 27.08.2009 - V B 76/08

    Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Haftungsbescheides - Auslegung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.02.2019 - 1 K 42/16
    Hinzu kommt, dass beide Beschlüsse vom BFH - maßgeblich aus anderen Gründen - aufgehoben worden sind (Beschlüsse vom 27. August 2009 V B 75/08, BFH/NV 2009, 1964 , und V B 76/08, BFH/NV 2010, 8 ).
  • BFH, 26.04.1984 - V R 128/79

    GmbH - Haftung - Geschäftsführung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.02.2019 - 1 K 42/16
    Dabei sind die Tilgungsquoten aus Vereinfachungsgründen und aufgrund von Praktikabilitätserwägungen grundsätzlich bezogen auf den gesamten Haftungszeitraum zu berechnen - beginnend spätestens mit der ersten (ggf. teilweisen) "Nichtentrichtung" und laufend bis zum Erlöschen der Entrichtungspflicht -, wenn während eines längeren Zeitraums mit mehreren Fälligkeitszeitpunkten die Steuern nicht oder nicht vollständig getilgt werden (vgl. z. B. die BFH-Urteile vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 443 , BStBl II 1984, 776 ; vom 12. Juni 1986 VII R 192/83, BFHE 146, 511 , BStBl II 1986, 657 ; vom 14. Juli 1987 V R 188/82, BFHE 150, 312 , BStBl II 1988, 172 ; zum Ganzen auch Rüsken in Klein, AO , 14. A., § 69 Rz. 58 ff. mit zahlreichen weiteren Nennungen).
  • VG München, 30.03.2006 - M 10 S 04.4407
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.02.2019 - 1 K 42/16
    Daraus folgt, dass für eine wie auch immer geartete Differenzierung der Inanspruchnahme der Höhe nach zunächst kein Ansatzpunkt und auch keine Veranlassung besteht (so auch VG München, Beschluss vom 30. März 2006 M 10 S 04.4407, zitiert nach juris).
  • BFH, 14.07.1987 - VII R 188/82

    Umsatzsteuerrückstand - Geschäftsführerhaftung - Berechnung der Haftungssumme -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.02.2019 - 1 K 42/16
    Dabei sind die Tilgungsquoten aus Vereinfachungsgründen und aufgrund von Praktikabilitätserwägungen grundsätzlich bezogen auf den gesamten Haftungszeitraum zu berechnen - beginnend spätestens mit der ersten (ggf. teilweisen) "Nichtentrichtung" und laufend bis zum Erlöschen der Entrichtungspflicht -, wenn während eines längeren Zeitraums mit mehreren Fälligkeitszeitpunkten die Steuern nicht oder nicht vollständig getilgt werden (vgl. z. B. die BFH-Urteile vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 443 , BStBl II 1984, 776 ; vom 12. Juni 1986 VII R 192/83, BFHE 146, 511 , BStBl II 1986, 657 ; vom 14. Juli 1987 V R 188/82, BFHE 150, 312 , BStBl II 1988, 172 ; zum Ganzen auch Rüsken in Klein, AO , 14. A., § 69 Rz. 58 ff. mit zahlreichen weiteren Nennungen).
  • BFH, 12.06.1986 - VII R 192/83

    Umsatzsteuer - Höhe des Haftungsbetrag - Unzureichende Mittel zur Tilgung

  • FG Berlin-Brandenburg, 21.02.2017 - 9 K 9259/13

    Haftung eines GmbH-Geschäftsführers bei Verletzung seiner

  • BFH, 19.07.1988 - VII B 39/88

    Anforderungen an das Auswahlermessen - Rechtsfehlerhaftigkeit eines

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