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   FG Schleswig-Holstein, 05.03.2008 - 2 V 378/07   

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FG Schleswig-Holstein, 05.03.2008 - 2 V 378/07 (https://dejure.org/2008,23995)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.03.2008 - 2 V 378/07 (https://dejure.org/2008,23995)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. März 2008 - 2 V 378/07 (https://dejure.org/2008,23995)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit eines Antrags auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung bei Erhebung der Vollstreckungsabwehrklage gegen die Vollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss; Vollstreckungsabwehrklage im Falle einer Titelumschreibung; Bestehen des ...

  • Judicialis

    FGO § 152 Abs. 1; ; FGO § 155; ; ZPO § 767; ; ZPO § 769

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1054
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 02.04.1987 - VII R 20/85

    Unterschiede des Vollstreckungsverfahrens gerichtlicher

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.03.2008 - 2 V 378/07
    Die drohende Zwangsvollstreckung und damit auch das Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckungsabwehrklage würden erst dann entfallen, wenn der Gläubiger den Titel an den Schuldner herausgebe (BFH-Urteil vom 2. April 1987, a.a.O.).

    Der Antragsteller weist zutreffend darauf hin, dass sich der BFH dieser Auffassung auch für das finanzgerichtliche Vollstreckungsverfahren gegen die öffentliche Hand nach den §§ 151 Abs. 1, 152 FGO angeschlossen hat (BFH-Urteil vom 02. April 1987, BFH/NV 1987, 789).

    Es sei beiden Vollstreckungsverfahren gemeinsam, dass die Zwangsvollstreckung nicht von Amts wegen erfolge und dass der Gläubiger durch sein Recht, Anträge zu stellen und zurückzunehmen, Herr des Verfahrens bleibe (BFH-Urteil vom 02. April 1987 a.a.O.).

  • VG Chemnitz, 30.05.2008 - A 2 K 95/06
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.03.2008 - 2 V 378/07
    Mit Urteil vom 13. Juni 2007 wurde der Antragsteller im Verfahren 2 K 95/06 zur Tragung der Kosten verurteilt.

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Beteiligten wird auf die vorbereitenden Schriftsätze sowie die Gerichtsakte des Hauptsacheverfahrens (2 K 377/07) sowie die Gerichtsakte des Klageverfahrens 2 K 95/06 Bezug genommen.

  • FG Schleswig-Holstein, 07.08.1991 - IV 1053/87

    Steuerrechtliche Behandlung von Einkünften aus der Verwaltung eines

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.03.2008 - 2 V 378/07
    Es verbleibt bei der Vollstreckung aus Titeln gemäß § 151 Abs. 2 FGO gegen die öffentliche Hand für diese also genügend Zeit, bei Gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 769 ZPO i.V.m. § 155 FGO zu stellen, wenn und soweit der Gläubiger bei Gericht gemäß § 152 Abs. 1 Satz 1 FGO beantragt, die Vollstreckung gegen die öffentliche Hand zu verfügen (Beschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 19.11.1992 in EFG 1993, 329; Tipke/Kruse, Kommentar zur FGO, § 152 Tz. 5).
  • BFH, 03.05.1991 - V R 105/86

    Zulässigkeit einer Klage hinsichtlich Stundung einer Umsatzsteuer - Folgen einer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.03.2008 - 2 V 378/07
    Dabei sei nicht auf die Festsetzung oder die Fälligkeit eines Steueranspruchs bzw. eines Steuererstattungsanspruchs abzustellen, sondern auf dessen abstrakte materiell-rechtliche Entstehung (BFH-Urteil vom 3. Mai 1991, BFH/NV 1992, 77).
  • BFH, 25.04.1989 - VII R 36/87

    Die Finanzbehörde kann gegenüber dem Neugläubiger (Zessionar) mit einem

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.03.2008 - 2 V 378/07
    Im Falle einer Titelumschreibung muss sich die Vollstreckungsabwehrklage und folgerichtig auch ein Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen denjenigen richten, für den die Klausel umgeschrieben wurde (Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Kommentar zur ZPO, § 767 Rdnr. 40; Herget in Zöller, Kommentar zur ZPO, § 767 Rdnr. 9; vgl. auch BFH-Urteil vom 25. April 1989, BStBl II 1990, 352).
  • BFH, 11.05.1993 - VII B 191/92

    Freies Ermessen eines Gerichts bei Entscheidung über die Gewährung des

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.03.2008 - 2 V 378/07
    Hat der Antragsteller - wie vorliegend im Klageverfahren 2 K 377/07 - gegen die Vollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss gemäß §§ 151 Abs. 1 FGO, 767 ZPO Vollstreckungsabwehrklage erhoben, so ist in sinngemäßer Anwendung des § 769 ZPO auch ein Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung statthaft (BFH-Beschlüsse vom 22. August 1995, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1995, 916; vom 11. Mai 1993 in BFH/NV 1994, 218).
  • BFH, 19.01.2007 - VII B 318/06

    Kostenfestsetzung; Antrag des Bevollmächtigten auf Vollstreckung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.03.2008 - 2 V 378/07
    Nur der Gläubiger des Kostenerstattungsanspruchs kann das Verfahren auf Durchführung der Vollstreckung gemäß § 151 Abs. 2 Nr. 3, § 152 FGO betreiben (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2007, BFH/NV 2007, 1144).
  • BFH, 07.08.2007 - VII R 12/06

    Umfang der Prozessvollmacht - Aufrechnung mit Kostenerstattungsanspruch des

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.03.2008 - 2 V 378/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH sei die Aufrechnung mit einem Steueranspruch gegen einen Kostenerstattungsanspruch des Steuerpflichtigen auch dann zulässig, wenn der Kostenerstattungsanspruch gerade aus dem finanzgerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit des später zur Aufrechnung gestellten verbleibenden Steueranspruchs resultiere (BFH-Urteil vom 7. August 2007, BFH/NV 2008, 300 m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Oder, 10.02.2012 - 1 L 317/11

    Kanalanschlußbeiträge

    Es verbleibt bei der Vollstreckung aus Titeln gemäß § 170 Abs. 1 Satz 1 VwGO gegen die öffentliche Hand für diese also noch genügend Zeit, bei Gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 167 VwGO in Verbindung mit §§ 769, 767 ZPO zu stellen, wenn und soweit der Gläubiger bei Gericht beantragt, die Vollstreckung gegen die öffentliche Hand zu verfügen (so für die entspr. Regelungen in der Finanzgerichtsordnung auch: Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 05. März 2008 - 2 V 378/07 -, EFG 2008, 1054 m. w. N.).
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