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   FG Schleswig-Holstein, 05.11.2008 - 2 K 175/05   

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https://dejure.org/2008,5891
FG Schleswig-Holstein, 05.11.2008 - 2 K 175/05 (https://dejure.org/2008,5891)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.11.2008 - 2 K 175/05 (https://dejure.org/2008,5891)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. November 2008 - 2 K 175/05 (https://dejure.org/2008,5891)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Betriebs-Berater

    Buchwertverknüpfung nach § 6 Abs. 3 EStG erfordert Mitübertragung des Sonderbetriebsvermögens - betriebliche Nutzung in anderem Betriebsvermögen nicht ausreichend

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 3; EStDV (a.F.) § 7 Abs. 1
    Zeitgleiche Übertragung von Sonderbetriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen und des Anteils am Gesamthandsvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zeitgleiche Übertragung von Sonderbetriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen und des Anteils am Gesamthandsvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 267
  • EFG 2009, 233
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 31.08.1995 - VIII B 21/93

    Mitunternehmeranteil - Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.11.2008 - 2 K 175/05
    Der Begriff des Mitunternehmeranteils im Sinne von § 7 Abs. 1 EStDV, § 16 Abs. 1 EStG umfasst nach der Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt, nicht nur den Anteil des Mitunternehmers am Vermögen der Gesellschaft sondern auch etwaiges Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters (BFH-Urteil vom 31. August 1995, BStBl II 1995, 890).

    Werden funktional wesentliche Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens im zeitlichen Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung zu Buchwerten in ein anderes Betriebsvermögen überführt, ist der Gewinn aus der Anteilsveräußerung hingegen nicht begünstigt, weil nicht die gesamten stillen Reserven aufgedeckt wurden (BFH-Urteil vom 31. August 1995, a.a.O., mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Werden für die Mitunternehmerschaft wesentliche Grundlagen zurückbehalten und ins Privatvermögen des bisherigen Mitunternehmers überführt, ist insgesamt eine Aufgabe des Mitunternehmeranteils anzunehmen (BFH-Urteil vom 31. August 1995, a.a.O., m.w.N.).

  • BFH, 06.09.2000 - IV R 18/99

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.11.2008 - 2 K 175/05
    Auch aus dem von der Klägerin angeführten Urteil vom 6. September 2000 (BStBl II 2001, 229) lasse sich keine andere rechtliche Beurteilung des Falles ableiten.

    Denn im Streitfall ist die Übertragung zeitgleich zum 31. Dezember 1995 erfolgt (zur Gesamtplanrechtsprechung vgl. BFH-Urteil vom 6. September 2000, BStBl II 2001, 229; Korn, a.a.O., Seite 14637; Strahl, FR 2004, 929).

  • BFH, 12.04.2000 - XI R 35/99

    Veräußerung eines Teils einer Mitunternehmerbeteiligung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.11.2008 - 2 K 175/05
    In ständiger Rechtsprechung habe der Bundesfinanzhof (BFH) stets die Auffassung vertreten, dass eine Rückbehaltung des Betriebsgrundstückes als wesentliche Betriebsgrundlage oder dessen Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung dazu führe, dass keine steuerbegünstigte Teilbetriebsveräußerung vorliege (BFH-Urteile vom 13. Februar 1996, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1996, 409; vom 12. August 2000, BStBl II 2001, 26 und vom 24. August 2000, BStBl II 2005, 173).
  • BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98

    Teilanteilsveräußerung und Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.11.2008 - 2 K 175/05
    In ständiger Rechtsprechung habe der Bundesfinanzhof (BFH) stets die Auffassung vertreten, dass eine Rückbehaltung des Betriebsgrundstückes als wesentliche Betriebsgrundlage oder dessen Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung dazu führe, dass keine steuerbegünstigte Teilbetriebsveräußerung vorliege (BFH-Urteile vom 13. Februar 1996, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1996, 409; vom 12. August 2000, BStBl II 2001, 26 und vom 24. August 2000, BStBl II 2005, 173).
  • BFH, 27.10.2005 - IX R 76/03

    Anschaffungskosten - Eigenheimzulage - Gestaltungsmissbrauch - Rückschenkung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.11.2008 - 2 K 175/05
    Im Übrigen komme man auch über das BFH-Urteil vom 27. Oktober 2005 (BStBl II 2006, 359) zur Nichtanwendbarkeit der Rechtsprechung zum Gesamtplan.
  • BFH, 21.11.1989 - VIII R 70/84

    Einkommensteuerveranlagung eines faktischen Mitunternehmers

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.11.2008 - 2 K 175/05
    Diese Voraussetzungen sind bei einem Kommanditanteil erfüllt, wenn ein Dritter die tatsächliche Herrschaft über den Kommanditanteil in der Weise ausübt, dass er den rechtlichen Kommanditisten im Regelfall für die Dauer des Bestehens der KG von der Einwirkung auf die KG wirtschaftlich ausschließen kann (BFH-Urteil vom 21. November 1989, BFH/NV 1991, 223).
  • BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08

    Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine

    Soweit sich die Klägerin auf die Ansicht des Schrifttums zum Zusammentreffen der Tatbestände des § 6 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 EStG 2001 (s. oben zu I.6.) berufe, könne dem nicht gefolgt werden, weil der Begriff des "Anteils eines Mitunternehmers" sowohl für den Fall eines Verkaufs (§ 16 Abs. 1 EStG) als auch im Fall der unentgeltlichen Übertragung (§ 6 Abs. 3 EStG 2001; § 7 Abs. 1 EStDV a.F.) einheitlich auszulegen sei (wegen weiterer Einzelheiten vgl. Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 233).
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