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   FG Schleswig-Holstein, 05.11.2008 - 2 K 5/07   

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https://dejure.org/2008,4539
FG Schleswig-Holstein, 05.11.2008 - 2 K 5/07 (https://dejure.org/2008,4539)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.11.2008 - 2 K 5/07 (https://dejure.org/2008,4539)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. November 2008 - 2 K 5/07 (https://dejure.org/2008,4539)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerfreiheit der Eigenanteile von Arbeitnehmern an den Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung; Abschluss eines Gruppenversicherungsvertrages zwischen dem Arbeitgeber und der Pensionskasse; Auslegung des Tatbestandsmerkmals des § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz ...

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 63; ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 40b; ; BetrAVG § 1 Abs. 2 Nr. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lohnsteuerliche Beurteilung der Zahlungen der Arbeitnehmereigenanteile

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Lohnsteuerliche Beurteilung der Zahlungen der Arbeitnehmereigenanteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Eigenbeiträge des Arbeitnehmers sind nicht steuerfrei

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Eigenbeiträge des Arbeitnehmers sind nicht steuerfrei

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung - Eigenbeiträge des Arbeitnehmers sind nicht steuerfrei

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 269
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 20.07.2005 - VI R 165/01

    Anfechtung der Lohnsteuer-Anmeldung durch den Arbeitnehmer - Zuführung einer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.11.2008 - 2 K 5/07
    Mit Ergehen des Einkommensteuerbescheides für 2006 vom 24. Oktober 2007 ist aber das Rechtsschutzbedürfnis für eine Rechtsverfolgung im Wege der Anfechtungsklage gegen die Lohnsteueranmeldung für den Monat Oktober 2006 entfallen und eine Erledigung der Hauptsache eingetreten (BFH, Urteil vom 5. Oktober 2005 VI R 152/01, BFHE 211, 249, BStBl II 2006, 94 ; BFH, Urteil vom 20. Juli 2005 VI R 165/01, BFHE 209, 571, BStBl II 2005, 890).

    Die zu entscheidende Rechtsfrage ist auch für die folgenden Lohnsteuer-Anmeldungen bis zur Beendigung des aktiven Dienstverhältnisses der Klägerin von Bedeutung (BFH, Urteile vom 20. Juli 2005 VI R 165/01, a.a.O.; vom 5. Oktober 2005 VI R 152/01, a.a.O.).

    Davon ist nach der Rechtsprechung des BFH auszugehen, wenn dem Arbeitnehmer gegen die Versorgungseinrichtung, an die der Arbeitgeber die Beiträge geleistet hat, ein unentziehbarer Rechtsanspruch auf die Leistung zusteht (BFH-Urteile vom 16. April 1999 VI R 60/96, BStBl II 2000, 406, m.w.N.; in BStBl II 2001, 815; vom 12. September 2001 VI R 154/99, BStBl II 2002, 22; vom 20. Juli 2005 VI R 165/01, BFH/NV 2005, 1939; vom 14. September 2005 VI R 148/98, BStBl II 2006, 532; vom 14. September 2005 VI R 32/04, BStBl II 2006, 500; vom 15. Februar 2006 VI R 92/04, BStBl II 2006, 528).

  • BFH, 12.04.2007 - VI R 55/05

    Zur Bedeutung des Begriffs "Beiträge" in § 40b EStG i.d.F. bis VZ 2004

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.11.2008 - 2 K 5/07
    Der BFH hat in seinem zu § 40b EStG ergangenen Urteil vom 12. April 2007 (VI R 55/05, BFHE 217, 558, BStBl II 2007, 619) das Urteil des FG Münster vom 26. April 2005 (13 K 323/01 L, EFG 2005, 1703) aufgehoben, nach dem es für die Qualifizierung einer Zahlung als Arbeitgeberbeitrag im Sinne des § 40b EStG nicht darauf ankomme, wer die Versicherungsbeiträge finanziere - d.h. wer durch sie wirtschaftlich belastet werde, sondern wer sie gegenüber der Versicherungsgesellschaft schulde.

    Der BFH führte in seinem Urteil vom 12. April 2007 (VI R 55/05, a.a.O.) aus, dass zum Arbeitslohn auch Ausgaben gehören können, die ein Arbeitgeber leistet, um einen Arbeitnehmer oder diesem nahe stehende Personen für den Fall der Krankheit, des Unfalls, der Invalidität, des Alters oder des Todes abzusichern (Zukunftssicherung).

    Das Urteil des FG Münster mit der Schlussfolgerung, dass es für die Qualifizierung einer Zahlung als Arbeitgeberbeitrag im Sinne des § 40b EStG darauf ankomme, wer die Versicherungsbeiträge gegenüber der Versicherungsgesellschaft schulde, hat der BFH mit dem oben angeführten Urteil vom 12. April 2007 (VI R 55/05, a.a.O) jedoch aufgehoben.

  • BFH, 30.05.2001 - VI R 159/99

    Bundeszuschuss an die Bahnversicherungsanstalt Abteilung B ist nicht bei den dort

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.11.2008 - 2 K 5/07
    Das ist der Fall, wenn der Vorteil nur deshalb gewährt wird, weil der Zurechnungsempfänger Arbeitnehmer des Arbeitgebers ist, der Vorteil also mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird, und wenn sich die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinn als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (BFH-Urteile vom 15. Februar 2006 VI R 92/04, BFHE 212, 445, BStBl II 2006, 445 ;vom 26. Juni 2003 VI R 112/98, BStBl II 2003, 886; vom 30. Mai 2001 VI R 159/99, BStBl II 2001, 815, jeweils m.w.N.).

    Davon ist nach der Rechtsprechung des BFH auszugehen, wenn dem Arbeitnehmer gegen die Versorgungseinrichtung, an die der Arbeitgeber die Beiträge geleistet hat, ein unentziehbarer Rechtsanspruch auf die Leistung zusteht (BFH-Urteile vom 16. April 1999 VI R 60/96, BStBl II 2000, 406, m.w.N.; in BStBl II 2001, 815; vom 12. September 2001 VI R 154/99, BStBl II 2002, 22; vom 20. Juli 2005 VI R 165/01, BFH/NV 2005, 1939; vom 14. September 2005 VI R 148/98, BStBl II 2006, 532; vom 14. September 2005 VI R 32/04, BStBl II 2006, 500; vom 15. Februar 2006 VI R 92/04, BStBl II 2006, 528).

  • BFH, 09.12.2010 - VI R 57/08

    Beiträge des Arbeitgebers i. S. des § 3 Nr. 63 EStG

    Das FG wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 269 veröffentlichten Gründen ab, da es sich bei den Arbeitnehmereigenbeiträgen zur Zusatzversorgung wirtschaftlich betrachtet um eigene Beiträge der Arbeitnehmer und damit nicht um Beiträge des Arbeitgebers i.S. von § 3 Nr. 63 EStG handele.

    das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 5. November 2008  2 K 5/07 aufzuheben und festzustellen, dass die Lohnsteuer-Anmeldung der Beigeladenen vom 26. Oktober 2006 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 21. Dezember 2006 insoweit rechtswidrig sind, als nach ihnen "Lohnsteuer von der der Klägerin getragenen Arbeitnehmereigenbeteiligung an den Arbeitgeberbeiträgen in der kapitalgedeckten Zusatzversorgung enthalten ist".

  • FG Köln, 19.03.2009 - 2 K 659/07

    Lohnsteuerpflichtigkeit der vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer geleisteten

    a) Nach Auffassung des Senats waren die vom Kläger für seine Arbeitnehmer geleisteten Beträge lohnsteuerpflichtig und durfte der Kläger diese nicht als "Beiträge des Arbeitgebers" i.S. des § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei belassen (vgl. dazu insgesamt bereits das Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 5.11.2008 2 K 5/07, EFG 2009, 269).

    bbb) Nach Auffassung des FG Schleswig-Holstein (Urteil vom 5.11.2008 2 K 5/07, StE 2009, 100), welcher sich der erkennende Senat anschließt, kann zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Beiträge des Arbeitgebers" in § 3 Nr. 63 EStG auf die Rechtsprechung des BFH zu § 40b EStG abgestellt werden, weil dort - in vergleichbarer Weise - der Begriff "Zuwendungen des Arbeitgebers" zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung verwendet wird.

    Die Revision war nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zuzulassen; insoweit ist auch darauf hinzuweisen, dass inzwischen gegen das Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 5.11.2008 (2 K 5/07, EFG 2009, 269) Revision beim BFH unter dem Az. VI R 57/08 eingelegt wurde.

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