Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 06.09.2017 - 5 K 152/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,48524
FG Schleswig-Holstein, 06.09.2017 - 5 K 152/16 (https://dejure.org/2017,48524)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.09.2017 - 5 K 152/16 (https://dejure.org/2017,48524)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. September 2017 - 5 K 152/16 (https://dejure.org/2017,48524)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,48524) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften; Lieferung physischen Goldes; Sachlieferungsanspruch; Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Veräußerungsgewinn bei Erwerb von Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen und nachfolgender Auslieferung des physischen Goldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 113
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 24.01.2012 - IX R 62/10

    Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft in Fremdwährung;

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.09.2017 - 5 K 152/16
    Eine Besteuerung nach §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sei auch nicht unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 24. Januar 2012 (IX R 62/10, BFHE 236, 362, BStBl II 2012, 564) gegeben.

    Der Beklagte bezieht sich insoweit auf das Urteil des BFH vom 12. Mai 2015 VIII R 4/156, worin der BFH, unter Hinweis auf sein Urteil vom 24. Januar 2012 (BStBl II 2012, S. 564), ausdrücklich betont habe, dass die Rückgabe der Inhaberschuldverschreibung und die Aushändigung des Goldes zu einer Besteuerung nach §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG führe, wenn zwischen Erwerb und Aushändigung nicht mehr als ein Jahr liege.

    Das zur Stützung der Auffassung des BFH herangezogene Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. Januar 2012 (Aktenzeichen IX R 62/10, BFHE 236, 362, BStBl. II 2012, 564) kann jedoch nach Auffassung des Senats in Bezug auf die hier vorliegende Fallkonstellation, in der es lediglich um die Geltendmachung des Lieferungsanspruches und die Lieferung des physischen Goldes geht, nicht dazu herangezogen werden, dass auch die Rückgabe der Inhaberschuldverschreibung und die bloße Lieferung des Goldes als privates Veräußerungsgeschäft anzusehen ist.

  • BFH, 12.05.2015 - VIII R 4/15

    Besteuerung des Gewinns aus der Einlösung von Xetra-Gold

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.09.2017 - 5 K 152/16
    Sie verwiesen dabei auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Mai 2015 (Aktenzeichen VIII R 4/15), wonach die Veräußerungsgewinne aus der Auslieferung des Xetra-Goldes nicht im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern seien.

    Zwar hat der Bundesfinanzhof in mehreren Entscheidungen vom 12. Mai 2005 entschieden, dass "im Ergebnis der Erwerb und die Einlösung oder der Verkauf von Xetra-Gold wie ein unmittelbarer Erwerb und unmittelbarer Verkauf physischen Goldes zu beurteilen sei" und zur Stützung dieser Auffassung darauf hingewiesen, dass der Bundesfinanzhof derartige Goldgeschäfte im Geltungsbereich der Vorgängerregelung stets als private Veräußerungsgeschäfte im Sinne von § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG angesehen habe (vgl. BFH Urteile vom 12. Mai 2015 VIII R 19/14, BFH/NV 2015, 1559; VIII R 35/14, BFHE 250, 71, BStBl II 2015, 834; VIII R 4/15, BFHE 250, 75; BStBl II 2015, 835).

    Hinsichtlich der hier in Rede stehenden Fallkonstellation der Rückgabe der Inhaberschuldverschreibung und Lieferung physischen Goldes hat der BFH in dem Urteil VIII R 4/15 jedoch lediglich ausgeführt, dass dies "allenfalls" zu einer Besteuerung nach § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG führen könnte, die aber bereits im Hinblick auf die im dortigen Streitfall überschrittene Jahresfrist nicht zum Tragen kam.

  • FG Münster, 14.03.2014 - 12 K 3284/13

    Einlösung von Xetra Gold Inhaberschuldverschreibungen ist nicht steuerbar

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.09.2017 - 5 K 152/16
    Eine Veräußerung setzt zivilrechtlich einen synallagmatischen Austauschvertrag voraus, dessen Hauptleistungspflichten einerseits in einer Geldleistungspflicht der einen Vertragspartei und andererseits einer Sachlieferungspflicht oder Verpflichtung zur Rechtsübertragung der anderen Vertragspartei besteht (vgl. FG Münster, Urteil vom 14. März 2014 12 K 3284/13 E).

    In der Rückgabe der Inhaberschuldverschreibung ist - wie auch das FG Münster bereits im Urteil vom 14. März 2014 (12 K 3284/13 E), EFG 2014, 1101 ausgeführt hat - keine derartige Veräußerung zu erblicken.

  • BFH, 12.05.2015 - VIII R 19/14

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12.5.2015 VIII R 35/14 - Besteuerung des Gewinns

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.09.2017 - 5 K 152/16
    Zwar hat der Bundesfinanzhof in mehreren Entscheidungen vom 12. Mai 2005 entschieden, dass "im Ergebnis der Erwerb und die Einlösung oder der Verkauf von Xetra-Gold wie ein unmittelbarer Erwerb und unmittelbarer Verkauf physischen Goldes zu beurteilen sei" und zur Stützung dieser Auffassung darauf hingewiesen, dass der Bundesfinanzhof derartige Goldgeschäfte im Geltungsbereich der Vorgängerregelung stets als private Veräußerungsgeschäfte im Sinne von § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG angesehen habe (vgl. BFH Urteile vom 12. Mai 2015 VIII R 19/14, BFH/NV 2015, 1559; VIII R 35/14, BFHE 250, 71, BStBl II 2015, 834; VIII R 4/15, BFHE 250, 75; BStBl II 2015, 835).

    Insoweit wird auf die Ausführungen des BFH in seiner Entscheidung vom 12. Mai 2015 (VIII R 19/14; BFH/NV 2015, 1559 ff.) Bezug genommen.

  • BFH, 02.05.2000 - IX R 74/96

    Tausch von Fremdwährungsguthaben als Spekulationsgeschäft

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.09.2017 - 5 K 152/16
    Ebenso wie der BFH entschieden hat, dass die bloße Rückzahlung von Darlehensforderungen noch keine Veräußerung im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG darstellt (vgl. BFH, Urteil vom 02. Mai 2000, IX R 74/96, BFHE 192, 88, BStBl II 2000 "Durch die Gewährung eines Darlehens in Fremdwährung und Rückfluss der Darlehensvaluta in Fremdwährung wird der sich durch Währungsschwankungen ergebende Kursgewinn noch nicht realisiert, sondern erst dadurch, dass die ausländische Währung in DM rückgetauscht wird."), kann die bloße Erfüllung des erworbenen Sachlieferungsanspruchs nicht zur Annahme einer Verwertung und damit eines Veräußerungstatbestandes führen.
  • BFH, 12.05.2015 - VIII R 35/14

    Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von Xetra-Gold

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.09.2017 - 5 K 152/16
    Zwar hat der Bundesfinanzhof in mehreren Entscheidungen vom 12. Mai 2005 entschieden, dass "im Ergebnis der Erwerb und die Einlösung oder der Verkauf von Xetra-Gold wie ein unmittelbarer Erwerb und unmittelbarer Verkauf physischen Goldes zu beurteilen sei" und zur Stützung dieser Auffassung darauf hingewiesen, dass der Bundesfinanzhof derartige Goldgeschäfte im Geltungsbereich der Vorgängerregelung stets als private Veräußerungsgeschäfte im Sinne von § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG angesehen habe (vgl. BFH Urteile vom 12. Mai 2015 VIII R 19/14, BFH/NV 2015, 1559; VIII R 35/14, BFHE 250, 71, BStBl II 2015, 834; VIII R 4/15, BFHE 250, 75; BStBl II 2015, 835).
  • BFH, 06.02.2018 - IX R 33/17

    Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen ist nicht steuerbar

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 6. September 2017  5 K 152/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage statt und führte in seinem Urteil vom 6. September 2017  5 K 152/16 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2018, 113) im Wesentlichen aus, dass --anders als beim Verkauf der Inhaberschuldverschreibungen-- allein in der Einlösung der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen verbunden mit der Auslieferung des physischen Goldes innerhalb der Frist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG keine Veräußerung i.S. der §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu sehen sei.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht