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   FG Schleswig-Holstein, 07.05.2019 - 3 K 56/15   

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https://dejure.org/2019,30371
FG Schleswig-Holstein, 07.05.2019 - 3 K 56/15 (https://dejure.org/2019,30371)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.05.2019 - 3 K 56/15 (https://dejure.org/2019,30371)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Mai 2019 - 3 K 56/15 (https://dejure.org/2019,30371)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Keine vollstreckbare Ausfertigung eines gegen einen vollstreckbaren Verwaltungsakt gerichteten klageabweisenden Urteils für den Insolvenzverwalter

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.09.2012 - VII R 14/11

    Beteiligtenwechsel im Rechtsstreit gegen einen Duldungsbescheid nach Eröffnung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.05.2019 - 3 K 56/15
    Er kann nicht als Beklagter für die Bestätigung des Duldungsbescheids kämpfen (vgl. BFH-Urteil vom 18. September 2012 VII R 14/11, BFHE 238, 505, BStBl. II 2013, 128).

    In dem Verfahren VII R 14/11 (BFHE 238, 505, BStBl. II 2013, 128) hatte der BFH festgestellt, dass sich der Duldungsanspruch, anders als der Haftungsanspruch, zwar nicht gegen den späteren Insolvenzschuldner, sondern gegen einen Dritten richtet.

  • BFH, 09.05.2007 - IV B 10/07

    Keine Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde nach Einführung des §

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.05.2019 - 3 K 56/15
    Allerdings kann ein Rechtsmittel, das bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden (Beschluss des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 10. Oktober 2013 III ZR 358/13, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2014, 562, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 9. Mai 2007 IV B 10/07, BFH/NV 2007, 2118, m.w.N.).
  • BFH, 13.11.2007 - VII R 61/06

    Aufnahme eines durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.05.2019 - 3 K 56/15
    Einen Wechsel in der Beteiligtenstellung nach Aufnahme eines Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter hat der BFH zwar mit Urteil vom 13. November 2007 VII R 61/06 (BFHE 220, 289, BStBl. II 2008, 790) bejaht.
  • BFH, 29.03.1994 - VII R 120/92

    Mit Konkurseröffnung wird das Verfahren über den Anfechtungsanspruch auch dann

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.05.2019 - 3 K 56/15
    Der Insolvenzverwalter ist nach § 16 Abs. 1 Satz 1 AnfG berechtigt, die von den Insolvenzgläubigern erhobenen Anfechtungsansprüche zu verfolgen, wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wird (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 2010 VII B 83/10, BFH/NV 2010, 2298 zum Verbraucherinsolvenzverfahren; BFH-Urteil vom 29. März 1994 VII R 120/92, BFHE 174, 295, BStBl. II 1995, 225).
  • BFH, 30.08.2010 - VII B 83/10

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO bei

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.05.2019 - 3 K 56/15
    Der Insolvenzverwalter ist nach § 16 Abs. 1 Satz 1 AnfG berechtigt, die von den Insolvenzgläubigern erhobenen Anfechtungsansprüche zu verfolgen, wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wird (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 2010 VII B 83/10, BFH/NV 2010, 2298 zum Verbraucherinsolvenzverfahren; BFH-Urteil vom 29. März 1994 VII R 120/92, BFHE 174, 295, BStBl. II 1995, 225).
  • BGH, 10.10.2013 - III ZR 358/13

    Verfahrensunterbrechung durch Insolvenzeröffnung: Verwerfung einer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.05.2019 - 3 K 56/15
    Allerdings kann ein Rechtsmittel, das bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden (Beschluss des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 10. Oktober 2013 III ZR 358/13, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2014, 562, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 9. Mai 2007 IV B 10/07, BFH/NV 2007, 2118, m.w.N.).
  • BFH, 24.07.2019 - VII B 65/19

    Rechtsstreit gegen einen Duldungsbescheid des FA nach Eröffnung des

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 7. Mai 2019 - 3 K 56/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Klage ist mit Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 22. März 2017 - 3 K 56/15 abgewiesen worden.

    Mit Schreiben vom 24. Juli 2018 beantragte der Insolvenzverwalter (Antragsteller) unter Hinweis auf § 727 der Zivilprozessordnung (ZPO) die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils vom 22. März 2017 in dem Verfahren 3 K 56/15 mit folgendem Inhalt: "Die Klägerin (...) ist dazu verurteilt, an Herrn ... als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn (...) abzutreten: Ihren (...) Anteil an der Partnerschaft (...) einschließlich ihres (...) etwaigen Anspruchs auf Zahlung einer Abfindung bei Ausscheiden aus der vorgenannten Partnerschaft".

    Das FG lehnte den Antrag mit Beschluss vom 7. Mai 2019 - 3 K 56/15 als unbegründet ab.

    Zwischen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Rechtskraft des FG-Urteils vom 22. März 2017 - 3 K 56/15 habe für den Insolvenzverwalter keine Möglichkeit mehr bestanden, in den Rechtsstreit einzutreten und die Anfechtungsklage in eine Leistungsklage zu wandeln.

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