Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 08.03.2017 - 1 K 61/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,34022
FG Schleswig-Holstein, 08.03.2017 - 1 K 61/15 (https://dejure.org/2017,34022)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.03.2017 - 1 K 61/15 (https://dejure.org/2017,34022)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. März 2017 - 1 K 61/15 (https://dejure.org/2017,34022)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,34022) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zinszahlungen eines Betriebes gewerblicher Art an Trägerkörperschaft für ein unter marktüblichen Bedingungen gewährtes internes Darlehen zur Finanzierung der Übertragung von wesentlichen Betriebsgrundlagen als verdeckte Gewinnausschüttung - Scheitern der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Zinszahlungen eines Betriebes gewerblicher Art (BgA) an die Trägerkörperschaft für ein unter marktüblichen Bedingungen gewährtes internes Darlehen zur Finanzierung der Übertragung von wesentlichen Betriebsgrundlagen a

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 24.04.2002 - I R 20/01

    Überführung von Wirtschaftsgütern in Hoheitsbereich

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 08.03.2017 - 1 K 61/15
    Sollten - wovon die Beteiligten übereinstimmend ausgehen - die Deponiewirtschaftsgüter notwendiges (so das Finanzamt) oder gewillkürtes (so der Kläger) Betriebsvermögen des BgA geworden sein, so gibt die unter Ziffer 1 der Urteilsgründe dargestellte Rechtsprechung des BFH keine Veranlassung, die Grundsätze der Betriebsaufspaltung anzuwenden und hinsichtlich der Darlehenszinsen eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen (offen gelassen in BFH, Urteil vom 24. April 2002, I R 20/01, BFHE 199, 148, BStBl II 2003, 412).

    Erbringt die Trägerkörperschaft für den "Rückfall" der Wirtschaftsgüter keine angemessene Gegenleistung, so führt dies zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, nicht zu einer Entnahme (vgl. BFH, Urteil vom 24. April 2002, I R 20/01, BFHE 199, 148, BStBl II 2003, 412).

  • BFH, 05.05.2011 - IV R 32/07

    Ansammlung und Abzinsung von Rückstellungen für Deponie-Rekultivierung und

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 08.03.2017 - 1 K 61/15
    Dieser Wertung steht die Entscheidung des BFH zur Abzinsung von Rückstellungen für Deponiefolgekosten (Urteil vom 5. Mai 2011, IV R 32/07, BFHE 233, 524, BStBl II 2012, 98) nicht entgegen.
  • BFH, 06.11.2007 - I R 72/06

    Entgelte eines Betriebes gewerblicher Art für die Überlassung von Hoheitsvermögen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 08.03.2017 - 1 K 61/15
    So hat der BFH unter Änderung seiner Rechtsprechung mit Beschluss vom 6. November 2007 (I R 72/06, BFHE 219, 545, BStBl II 2009, 246) entschieden, dass die von einem Betrieb gewerblicher Art für die Nutzung öffentlicher Flächen an seine Trägerkörperschaft entrichteten Sondernutzungsentgelte den Gewinn des Betriebes gewerblicher Art mindern und nicht wie vGA zu behandeln sind.
  • BFH, 19.10.2000 - IV R 73/99

    Darlehensgewährung bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 08.03.2017 - 1 K 61/15
    Sind für die Darlehenshingabe lediglich private Erwägungen, z.B. der Wunsch nach einer günstigen Kapitalanlage maßgebend, so gehört das Darlehen nicht zum Sonderbetriebsvermögen II des Gesellschafters (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 19. Oktober 2000, IV R 73/99, juris).
  • BFH, 09.07.2003 - I R 48/02

    VGA bei Betrieben gewerblicher Art?

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 08.03.2017 - 1 K 61/15
    Soweit die für das interne Darlehen gezahlten Zinsen auf Beträge entfallen, die für eine angemessene Eigenkapitalausstattung des BgA erforderlich sind, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor (vgl. BFH, Urteil vom 09. Juli 2003, I R 48/02, BFHE 203, 71, BStBl II 2004, 425).
  • BFH, 14.03.1984 - I R 223/80

    Zur Anerkennung von Miet- bzw. Pachtverträgen zwischen Trägerkörperschaft und

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 08.03.2017 - 1 K 61/15
    Ferner ist nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 14. März 1984, I R 223/80, BFHE 140, 560, BStBl II 1984, 496) eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen, wenn zwischen Trägerkörperschaft und BgA eine Konstellation vorliegt, die im Verhältnis eines Gesellschafters zu der Kapitalgesellschaft zur Anwendung der Grundsätze über die Betriebsaufspaltung führte.
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2000 - 2 M 59/99
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 08.03.2017 - 1 K 61/15
    Bei der Deponie handelte es sich in den Streitjahren um eine Abfallentsorgungsanlage, die Teil der öffentlichen Einrichtung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers war, die also zur Erfüllung dieses Zwecks gewidmet war (zur Widmung vgl. z.B. OVG Schleswig, Beschluss vom 3. März 2000, 2 M 59/99, juris, Rn 26).
  • BFH, 01.09.1982 - I R 52/78

    Verdecktes Eigenkapital bei einem Betrieb gewerblicher Art einer juristischen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 08.03.2017 - 1 K 61/15
    Insofern ist für Kapitalgesellschaften eine gesetzliche Regelung geschaffen worden, die für Betriebe gewerblicher Art bereits durch die Rechtsprechung entwickelt worden war (vgl. BFH, Urteil vom 1. September 1982, I R 52/78, BStBl II 1983, 147, BFHE 137, 9).
  • BFH, 10.12.2019 - I R 24/17

    Keine Anerkennung interner Darlehen zwischen Trägerkörperschaft und BgA zur

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 08.03.2017 - 1 K 61/15 aufgehoben.

    Der nach erfolglosem Einspruch gerichteten Klage gab das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 08.03.2017 - 1 K 61/15 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2018, 481) statt und hob die angefochtenen Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuermessbescheide 2006 und 2007 auf, soweit hinsichtlich der als Betriebsausgaben berücksichtigten Darlehenszinsen eine vGA in Höhe von ... EUR (2006) bzw. ... EUR (2007) in Ansatz gebracht worden war.

    Es beantragt, das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 08.03.2017 - 1 K 61/15 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht