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   FG Schleswig-Holstein, 09.09.2020 - 3 K 8/20   

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https://dejure.org/2020,44734
FG Schleswig-Holstein, 09.09.2020 - 3 K 8/20 (https://dejure.org/2020,44734)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.09.2020 - 3 K 8/20 (https://dejure.org/2020,44734)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. September 2020 - 3 K 8/20 (https://dejure.org/2020,44734)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GrEStG § 8 ; GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
    Firmenwert als wertbeeinflussender Faktor eines Geschäftsgrundstückes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Grunderwerbsteuer: Entgelt für Geschäftswert als Entgelt für Grundstückserwerb

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.06.1998 - II R 35/96

    Anteilsübertragung - Time-sharing-Verfahren - Firmenwert - Grundbesitzanteil -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.09.2020 - 3 K 8/20
    Werden - wie im Streitfall - zusammen mit einem Grundstück weitere Gegenstände (körperliche Gegenstände oder Rechte) gegen Entgelt veräußert, die nicht unter den Grundstücksbegriff des § 2 GrEStG fallen, ist der Aufwand für diesen Erwerb regelmäßig nicht zur Gegenleistung zu rechnen, weil insoweit keine Leistung für den Erwerb eines Grundstücks vorliegt (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 17.06.1998, II R 35/96, BFH/NV 1998, 1527).

    Kann der Geschäftswert nicht eindeutig einem aktiven bewertungsfähigen Wirtschaftsgut zugeordnet werden (z.B. einem Grundstück) oder kann nicht festgestellt werden, dass mit der Zahlung auf einen Geschäfts- oder Firmenwert ein bestimmter immaterieller Wert (z.B. besondere Gewinnerwartungen) abgegolten worden ist, und fehlt eine grunderwerbsteuerlich anzuerkennende Festlegung von Einzelpreisen, muss die Gesamtgegenleistung hinsichtlich des Geschäftswerts im Verhältnis der auf Grundstück und sonstige Gegenstände entfallenden Entgeltanteile aufgeteilt werden (Pahlke, GrEStG, 6. Auflage, § 9 Rz. 107 "Geschäftswert"; Borottau, GrEStG, 18. Auflage, § 9 Rz. 528; BFH, Urteile vom 17.06.1998, II R 35/96, BFH/NV 1998, 1527 und vom 31.10.1973, II R 97/66, BStBl II 1974, 250).

    d) Liegt eine Vereinbarung von Einzelpreisen vor, ist zu prüfen, ob diese in der Zuordnung zu den einzelnen Gegenständen objektiv angemessen erscheinen und steuerlich unter dem Gesichtspunkt des Gestaltungsmissbrauchs (§ 42 der Abgabenordnung -AO-) anerkannt werden können (BFH, Urteil vom 17.06.1998, II R 35/96, BFH/NV 1998, 1527).

  • BFH, 31.10.1973 - II R 97/66

    Veräußerung eines Ausflugslokals - Geschäftswert - Immaterieller Wert -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.09.2020 - 3 K 8/20
    Das ist der Fall, wenn der Geschäftswert eindeutig auf der Lage des Grundstücks beruht (vgl. BFH, Urteil vom 31.10.1973, II R 97/66, BStBl II 1974, 250).

    Kann der Geschäftswert nicht eindeutig einem aktiven bewertungsfähigen Wirtschaftsgut zugeordnet werden (z.B. einem Grundstück) oder kann nicht festgestellt werden, dass mit der Zahlung auf einen Geschäfts- oder Firmenwert ein bestimmter immaterieller Wert (z.B. besondere Gewinnerwartungen) abgegolten worden ist, und fehlt eine grunderwerbsteuerlich anzuerkennende Festlegung von Einzelpreisen, muss die Gesamtgegenleistung hinsichtlich des Geschäftswerts im Verhältnis der auf Grundstück und sonstige Gegenstände entfallenden Entgeltanteile aufgeteilt werden (Pahlke, GrEStG, 6. Auflage, § 9 Rz. 107 "Geschäftswert"; Borottau, GrEStG, 18. Auflage, § 9 Rz. 528; BFH, Urteile vom 17.06.1998, II R 35/96, BFH/NV 1998, 1527 und vom 31.10.1973, II R 97/66, BStBl II 1974, 250).

  • BFH, 15.02.1989 - II R 4/86

    Bemessung der Grunderwerbsteuer eines Grundstücks bei Annahme einer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.09.2020 - 3 K 8/20
    Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn ein Unternehmen im Ganzen erworben wird (BFH, Urteil vom 15.02.1989, II R 4/86, BFH/NV 1990, 394; Pahlke, GrEStG, 6. Auflage, § 8 Rz. 34 ff.; Boruttau, GrEStG, 19. Auflage, § 9 Rz. 117).
  • BFH, 26.11.2009 - III R 40/07

    Kundenstamm und Know-how als Geschäftswert, als selbständig übertragbares

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.09.2020 - 3 K 8/20
    Er ist Ausdruck der Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit diese durch den Betrieb eines lebenden Unternehmens (z.B. Ruf, Kundenkreis, Organisation, usw.) gewährleistet erscheinen (BFH, Urteil vom 26.11.2009, III R 40/07, BStBl II 2010, 609).
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