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   FG Schleswig-Holstein, 09.10.2008 - 3 K 111/06   

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FG Schleswig-Holstein, 09.10.2008 - 3 K 111/06 (https://dejure.org/2008,12868)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.10.2008 - 3 K 111/06 (https://dejure.org/2008,12868)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Oktober 2008 - 3 K 111/06 (https://dejure.org/2008,12868)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur der rückwirkenden Fiktion in § 29 Abs. 2 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG); Bedeutung der Fiktion der Besteuerung des ursprünglichen Erwerbers rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Erwerbs wie einen Nießbraucher gemäß § 29 Abs. 2 ErbStG i.R.d. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ...

  • Judicialis

    ErbStG § 14 Abs. 1; ; ErbStG § 23 Abs. 1; ; ErbStG § 29 Abs. 2; ; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung eines Schenkungsteuerbescheides als rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufhebung eines Schenkungsteuerbescheides als rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerbescheid - § 14 ErbStG: Rückabwicklung einer als Vorerwerb erfassten Grundstücksschenkung

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 40
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.04.1991 - II R 121/88

    Fehlerhafte Wertermittlung bei der Veranlagung einer Vorschenkung ist nicht

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.10.2008 - 3 K 111/06
    Die früheren Erwerbe sind also mit den ihnen (damals) zukommenden richtigen Werten anzusetzen (BFH, Urteil vom 17.04.1991, II R 121/88, BStBl II 1991, 522, BFHE 164, 107).

    Denn für die Steuerberechnung nach dem Gesamtbetrag fließen, wie oben erwähnt, die Vorerwerbe mit ihrem früheren Wert ein, wobei die tatsächlichen Wertverhältnisse zum damaligen Zeitpunkt der Steuerentstehung des Vorerwerbs gemäß § 9 ErbStG maßgeblich sind, die früheren Erwerbe also mit den ihnen (damals) zukommenden richtigen Werten anzusetzen sind (vgl. BFH-Urteil vom 17.04.1991, II R 121/88, BStBl II 1991, 522, BFHE 164, 107).

  • BFH, 21.05.2001 - II R 48/99

    Geschäftsanteil - GmbH - Nießbrauch - Gesamtrechtsnachfolge - Übergabevertrag -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.10.2008 - 3 K 111/06
    Dem steht weder die Bestandskraft vorangegangener Steuerbescheide noch ein Eintritt der Festsetzungsverjährung entgegen, denn der steuerlichen Behandlung der früheren Erwerbe kommt nach dem Gesetz keine Bindungswirkung zu, wie sie etwa Grundlagenbescheide entfalten könnten (BFH-Urteil vom 21.05.2001, II R 48/99, BFH/NV 2001, 1407).

    Die Vorschrift enthält lediglich eine besondere Anordnung für die Berechnung der Steuer, die für den jeweils letzten Erwerb innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums festzusetzen ist (BFH-Urteil vom 21.05.2001, a.a.O. m.w.N.).

  • FG Düsseldorf, 30.11.2016 - 4 K 3976/15

    Auswirkung der Erfüllung einer Verpflichtung zur Zahlung von Schenkungssteuer

    Denn § 29 Abs. 2 ErbStG beinhaltet keinen neuen Erwerbstatbestand, sondern führt lediglich dazu, dass die ursprünglich entstandene Steuer nicht in voller Höhe erlischt (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 09. Oktober 2008 - 3 K 111/06, EFG 2009, 40; Knobel, in Viskorf u.a., ErbStG, § 29 Rn. 54; Jülicher, in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, § 29 Rn. 122; a.A. Meincke, ErbStG, § 29 Rn. 3; Weinmann, in Moench, ErbStG, § 29 Rn. 24).
  • FG Baden-Württemberg, 11.05.2022 - 7 K 1550/20

    Anwendung der Steuerbegünstigungen des § 13a ErbStG auf einen fiktiven Nießbrauch

    Die Vorschrift führt damit im Ergebnis dazu, dass der Beschenkte - mit einem verminderten Wert - bereichert bleibt und die ursprünglich entstandene Schenkungsteuer auf den verbleibenden Nutzungsvorteil korrigiert wird (so auch Schleswig-Holsteinisches FG vom 09.10.2008 3 K 111/06, EFG 2009, 40; FG Düsseldorf vom 30.11.2016 4 K 3976/15 Erb, EFG 2017, 142; ebenso Geck in Kapp/Ebeling, ErbStG, 91. EL 03/2022, § 29 Rz. 62.1; Jülicher in Troll/Gebel/Jülicher, a.a.O., § 29 Rn. 125).
  • FG Baden-Württemberg, 11.05.2022 - 7 K 1550/20 zurück zur Übersicht Seite drucken
    Die Vorschrift führt damit im Ergebnis dazu, dass der Beschenkte - mit einem verminderten Wert - bereichert bleibt und die ursprünglich entstandene Schenkungsteuer auf den verbleibenden Nutzungsvorteil korrigiert wird (so auch Schleswig-Holsteinisches FG vom 09.10.2008 3 K 111/06, EFG 2009, 40 ; FG Düsseldorf vom 30.11.2016 4 K 3976/15 Erb, EFG 2017, 142 ; ebenso Geck in Kapp/Ebeling, ErbStG , 91. EL 03/2022, § 29 Rz. 62.1; Jülicher in Troll/Gebel/Jülicher, a.a.O., § 29 Rn. 125).
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