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   FG Schleswig-Holstein, 10.03.2017 - 2 K 118/16   

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https://dejure.org/2017,57297
FG Schleswig-Holstein, 10.03.2017 - 2 K 118/16 (https://dejure.org/2017,57297)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.03.2017 - 2 K 118/16 (https://dejure.org/2017,57297)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. März 2017 - 2 K 118/16 (https://dejure.org/2017,57297)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Versteuerung des Nutzungsentgeltes für die Zurverfügungstellung eines Grundstücks als Ausgleichsfläche für den Naturschutz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1096
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.12.1993 - IV R 130/91

    Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens, falls sich für zeitlich nicht

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.03.2017 - 2 K 118/16
    Das Gericht teilt die von Felsmann in seinem Kommentar zur Besteuerung der Land- und Forstwirte unter Abschnitt C 14c vertretene Auffassung nicht, dass die vom Bundesfinanzhof (BFH) zur Frage der Rechnungsabgrenzung bei unbestimmter Vertragsdauer entwickelte (vgl. BFH vom 9. Dezember 1993 IV R 130/91, BStBl II 1995, 202) und von der Finanzverwaltung für bilanzierende Steuerpflichtige übernommene Rechtsprechung (Bundesministerium der Finanzen vom 15. März 1995, BStBl I 1995, 183) auch auf Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG und auf § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG zu übertragen sei.

    Im Gegensatz hierzu erfolgt die Gewinnermittlung bei bilanzierenden Steuerpflichtigen zur Wahrung des Realisationsprinzips grundsätzlich zeitraumbezogen (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 2. Halbsatz, Nr. 5 HGB, vgl. BFH vom 9. Dezember 1993 IV R 130/91, BStBl II 1995, 202), so dass auch bei einem vertraglich unbestimmten Zeitraum eine zeitraumbezogene Rechnungsabgrenzung zwingend erforderlich ist und deshalb vom BFH mangels anderweitiger Regelung die Mindestzeitdauer von 25 Jahren angenommen wurde.

  • FG Münster, 19.02.2013 - 10 K 2176/10

    Eine einmalig in voller Höhe gezahlte Entschädigung für Ersatzaufforstung kann

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.03.2017 - 2 K 118/16
    Im Sachverhalt, der der vom Kläger zitierten Entscheidung des Finanzgerichts Münster vom 19. Februar 2013, EFG 2014, 129 zu Grunde lag, hatten die Beteiligten im Übrigen ein Entschädigungsentgelt für einen bestimmten Zeitraum von 20 Jahren für entgangenen Eigenertrag vereinbart und eben nicht für einen unbestimmten Zeitraum.
  • FG Schleswig-Holstein, 28.09.2016 - 2 K 2/16

    Ertragsteuerliche Behandlung einer Zahlung für die Zurverfügungstellung eigener

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.03.2017 - 2 K 118/16
    Für das Wahlrecht aus § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG ist dies jedenfalls nicht ausreichend (vgl. Urteil des Schleswig-Holsteinisches FG vom 28. September 2016, 2 K 2/16).
  • BFH, 23.09.2003 - IX R 65/02

    Absetzbarkeit von Erbbauzinsen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.03.2017 - 2 K 118/16
    Mit der in § 11 EStG eingeführten Sonderregelung sollte der sich durch das BFH-Urteil vom 23. September 2003 (IX R 65/02) ermöglichten Sofortabzugsfähigkeit von Erbbauzinsen entgegengewirkt werden.
  • BFH, 20.07.2018 - IX R 3/18

    Ertragsteuerliche Beurteilung einer Einnahme für die Zurverfügungstellung eines

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 10. März 2017 2 K 118/16 wird als unbegründet zurückgewiesen, soweit es die Einkommensteuer für 2012 betrifft.

    Das Finanzgericht (FG) wies die dagegen erhobene Klage mit Urteil vom 10. März 2017 2 K 118/16 als unbegründet ab.

    Der Kläger beantragt sinngemäß, das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 10. März 2017 2 K 118/16 betreffend die Einkommensteuer für 2012 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2012 vom 22. April 2016 dahingehend abzuändern, dass das zu versteuernde Einkommen des Klägers um 33.600 EUR herabgesetzt wird.

  • FG Niedersachsen, 19.09.2018 - 9 K 325/17

    Steuerliche Behandlung von Leistungen für ein durch eine beschränkt persönliche

    Der Abschluss eines zeitlich unbefristeten Mietvertrags mit Kündigungsmöglichkeit reicht ebenso wenig aus wie die Vereinbarung einer Laufzeit von bis zu 5 Jahre mit der Option zur Verlängerung (vgl. Kister in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 11 Anm. 87, 125; Kube/Schomäcker in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG § 11 Rz. B 36, C 23; Finanzgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. März 2017 2 K 118/16, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2018, 1096).

    Darüber hinaus folgt der Senat der vom Finanzgericht Schleswig-Holstein im Urteil vom 10. März 2017 (2 K 118/16, EFG 2018, 1096) vertretenen Auffassung, dass nach der Systematik des Gesetzes im Rahmen der Überschusseinkünfte ein Vorrang des Grundsatzes des Zuflussprinzips besteht und jegliche Abweichung nur bei einer ausdrücklich anderslautenden gesetzlichen Regelung in Betracht kommt.

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