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   FG Schleswig-Holstein, 10.03.2021 - 4 K 62/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,13960
FG Schleswig-Holstein, 10.03.2021 - 4 K 62/19 (https://dejure.org/2021,13960)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.03.2021 - 4 K 62/19 (https://dejure.org/2021,13960)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. März 2021 - 4 K 62/19 (https://dejure.org/2021,13960)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stichwort: Bis zum 31.12.2018 vertriebene Gutscheine über online beziehbare digitale Inhalte können als Waren- bzw. Sachgutscheine zu qualifizieren sein. Sie unterliegen dann bei einem inländischen Leistungsort gemäß § 3a Abs. 5 UStG der Anzahlungsbesteuerung nach 13 Abs. ...

  • rechtsportal.de

    Ab dem 01.01.2019 vertriebene Gutscheine über online beziehbare digitale Inhalte unterliegen der Gutscheinbesteuerung gemäß §

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer | Besteuerung von Gutscheinen über digitale Inhalte

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Inländische Steuerpflicht von Guthabenkartenvertrieb für Erwerb digitaler Inhalte

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Umsatzsteuerliche Behandlung über online beziehbare digitale Inhalte als Waren- bzw. Sachgutscheine oder Einzweck-Gutscheine Behandlung bis zum 31.12.2018 Behandlung ab 01.01.2019

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 10.01.2008 - 2 BvR 294/06

    Gleichheitsgrundsatz (Steuerrecht; strukturelles Vollzugsdefizit;

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.03.2021 - 4 K 62/19
    Zur Gleichheitswidrigkeit führt nicht ohne Weiteres die empirische Ineffizienz von Rechtsnormen, wohl aber das normative Defizit des widersprüchlich auf Ineffektivität angelegten Rechts (z.B. BVerfG, Beschluss vom 10.01.2008, 2 BvR 294/06 - juris).
  • BFH, 16.08.2022 - XI S 4/21

    Übertragung eines nach dem 31.12.2018 ausgestellten Gutscheins über eine

    Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht (FG) wies mit Urteil vom 10.03.2021 - 4 K 62/19 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2021, 1322) die Klage --auch wegen des das vorliegende Verfahren der AdV nicht betreffenden Besteuerungszeitraums 2017-- als unbegründet ab.

    Das weitere Antragsverfahren 4 V 84/20, mit dem die Antragstellerin die Änderung des Beschlusses vom 26.06.2020 - 4 V 33/20 sowie die AdV der Vorauszahlungsbescheide für das 3. Kalendervierteljahr sowie für die Monate Oktober, November und Dezember des Streitjahres beantragte, erklärten die Antragstellerin und die Finanzbehörde im Hinblick auf das zu jenem Zeitpunkt unmittelbar anstehende Urteil im Verfahren 4 K 62/19 in der mündlichen Verhandlung vor dem FG am 10.03.2021 als in der Hauptsache für erledigt.

  • BFH, 29.11.2022 - XI R 11/21

    Übertragung eines vor dem 01.01.2019 ausgestellten Gutscheins über eine

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 10.03.2021 - 4 K 62/19 wegen Umsatzsteuer 2017 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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