Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 10.07.2018 - 4 K 10124/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,25345
FG Schleswig-Holstein, 10.07.2018 - 4 K 10124/16 (https://dejure.org/2018,25345)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.07.2018 - 4 K 10124/16 (https://dejure.org/2018,25345)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. Juli 2018 - 4 K 10124/16 (https://dejure.org/2018,25345)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,25345) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 15 Abs 1 Nr 1 UStG 2005, § 15 Abs 2 S 1 Nr 1 UStG 2005, Art 167 EGRL 112/2006, Art 167 ff EGRL 112/2006, Art 17 EWGRL 388/77
    Vorsteuerabzug aus Abriss- und Entsorgungsleistungen bei Abbruch eines ehemaligen Autohauses - Keine grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO wegen einer abweichenden Kommentarmeinung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UstG § 15
    Abrisskosten; Sanierungsleistungen; unmittelbarer Zusammenhang; Vorsteuer

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung der Vorsteuer aus einer bezogenen Gebäudeabriss- und Entsorgungsleistung; Unmittelbarer Zusammenhang des Abrisses mit zukünftigen beabsichtigten Ausgangsumsätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug aus einer bezogenen (Gebäude-)Abriss- und Entsorgungsleistung

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Kein Vorsteuerabzug aus Gebäudeabrisskosten bei unklarer künftiger Verwendung des Grundstücks

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Keine Vorsteuer aus Abrissleistungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug aus einer bezogenen (Gebäude-)Abriss- und Entsorgungsleistung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Vorsteuer aus einer bezogenen Gebäudeabriss- und Entsorgungsleistung

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1761
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 14.03.2012 - XI R 23/10

    Vorsteuerabzug bei Bezug von Grundstückssanierungsleistungen - Wirtschaftliche

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.07.2018 - 4 K 10124/16
    Es ist dabei Sache des nationalen Gerichts, das Kriterium des direkten und unmittelbaren Zusammenhangs auf den Sachverhalt des bei ihm anhängigen Rechtsstreits anzuwenden und dabei alle Umstände zu berücksichtigen, unter denen die betreffenden Umsätze ausgeführt worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 14. März 2012, XI R 23/10, BFH/NV 2012, 1672).

    Das Vorsteuerabzugsrecht gilt auch für den Abzug der geschuldeten oder entrichteten Steuer für Investitionen, die für die Zwecke der noch erst beabsichtigten, das Abzugsrecht eröffnenden Umsätze getätigt werden, unter der Voraussetzung, dass die Erklärung, zu besteuerten Umsätzen führende wirtschaftliche Tätigkeiten aufnehmen zu wollen, in gutem Glauben abgegeben worden ist und durch objektive Anhaltspunkte belegt wird (vgl. bspw. BFH-Urteil vom 14. März 2012, XI R 23/10, BFH/NV 2012, 1672; vom 28. Juni 2017 XI R 12/15, BFH/NV 2017, 1400).

    Etwas anderes gelte, wenn im Zeitpunkt des Leistungsbezuges eine andere Absicht festgestellt werden könne (vgl. BFH-Urteil vom 14. März 2012, XI R 23/10, BFH/NV 2012, 1672; vgl. in diesem Sinne auch BFH-Urteil vom 31. August 1990, V R 98/85, juris: Kein Vorsteuerabzug beim Abriss von Betriebsgebäuden, welche zwar umsatzsteuerpflichtig genutzt wurden, jedoch umsatzsteuerfrei veräußert werden sollten; vgl. auch BFH-Urteil vom 29. Mai 2008, V B 224/07, BFH/NV 2008, 1545: Kein Vorsteuerabzug bei bezogenen Abbruchleistungen / Dekontaminierungsleistungen an einem Betriebsgrundstück, welches zwar umsatzsteuerpflichtig genutzt, dann aber umsatzsteuerfrei veräußert wurde).

  • BFH, 25.11.2004 - V R 38/03

    Vorsteuerabzug bei gegebener Absicht der Verwendung von Eingangsleistungen zur

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.07.2018 - 4 K 10124/16
    Die Verwendungsabsicht ist dabei auf diesen maßgeblichen Zeitpunkt zu belegen (vgl. Weimüller, § 15 UStG, Rn. 58.2; s. auch BFH-Urteil vom 25. November 2004, V R 38/03, BStBl. II 2005, 414: objektiv belegte Absicht zur Ausführung steuerpflichtiger Umsätze).

    Soweit sich die Absicht später - gleich, aus welchem Grund - ändern sollte, entfaltet diese Änderung keine Rückwirkung auf den Zeitpunkt des fraglichen Vorsteuerabzugs (BFH-Urteil vom 25. November 2004, V R 38/03, BStBl. II 2005, 414).

  • BFH, 25.04.2002 - V R 58/00

    Vorsteuerabzug bei späterem Gebäudeleerstand

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.07.2018 - 4 K 10124/16
    Die tatsächliche oder beabsichtigte Verwendung der Gegenstände oder Dienstleistungen bestimmt den Umfang des Vorsteuererstabzugs, zu dem der Steuerpflichtige nach Art. 17 der Richtlinie 77/388/EWG (s. nunmehr Art. 167 ff. der Richtlinie 2006/112/EG) befugt ist, und den Umfang etwaiger Berichtigungen während der darauffolgenden Zeiträume, die unter den Voraussetzungen des Art. 20 der Richtlinie 77/388/EWG bzw. des § 15a UStG vorzunehmen sind (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 2002, V R 58/00, BStBl. II 2003, 435).
  • EuGH, 08.06.2000 - C-98/98

    Midland Bank

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.07.2018 - 4 K 10124/16
    Daher müssen die Kostenelemente in der Regel entstanden sein, bevor der Steuerpflichtige die besteuerten Umsätze ausführt, denen sie zuzurechnen sind (vgl. EuGH-Urteil vom 8. Juni 2000, Slg. 2000, I-4177; Wagner, in: Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 15 Rz 582).
  • BFH, 29.05.2008 - V B 224/07

    Vorsteuerabzug bei Sanierungsleistungen nach Betriebsstilllegung - Anforderungen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.07.2018 - 4 K 10124/16
    Etwas anderes gelte, wenn im Zeitpunkt des Leistungsbezuges eine andere Absicht festgestellt werden könne (vgl. BFH-Urteil vom 14. März 2012, XI R 23/10, BFH/NV 2012, 1672; vgl. in diesem Sinne auch BFH-Urteil vom 31. August 1990, V R 98/85, juris: Kein Vorsteuerabzug beim Abriss von Betriebsgebäuden, welche zwar umsatzsteuerpflichtig genutzt wurden, jedoch umsatzsteuerfrei veräußert werden sollten; vgl. auch BFH-Urteil vom 29. Mai 2008, V B 224/07, BFH/NV 2008, 1545: Kein Vorsteuerabzug bei bezogenen Abbruchleistungen / Dekontaminierungsleistungen an einem Betriebsgrundstück, welches zwar umsatzsteuerpflichtig genutzt, dann aber umsatzsteuerfrei veräußert wurde).
  • BFH, 31.08.1990 - V R 98/85

    Umsatzsteuer; Aufteilung der Vorsteuern nach § 15 Abs.4 Nr.2 UStG

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.07.2018 - 4 K 10124/16
    Etwas anderes gelte, wenn im Zeitpunkt des Leistungsbezuges eine andere Absicht festgestellt werden könne (vgl. BFH-Urteil vom 14. März 2012, XI R 23/10, BFH/NV 2012, 1672; vgl. in diesem Sinne auch BFH-Urteil vom 31. August 1990, V R 98/85, juris: Kein Vorsteuerabzug beim Abriss von Betriebsgebäuden, welche zwar umsatzsteuerpflichtig genutzt wurden, jedoch umsatzsteuerfrei veräußert werden sollten; vgl. auch BFH-Urteil vom 29. Mai 2008, V B 224/07, BFH/NV 2008, 1545: Kein Vorsteuerabzug bei bezogenen Abbruchleistungen / Dekontaminierungsleistungen an einem Betriebsgrundstück, welches zwar umsatzsteuerpflichtig genutzt, dann aber umsatzsteuerfrei veräußert wurde).
  • BFH, 28.06.2017 - XI R 12/15

    Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Herstellungskosten einer Sporthalle -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.07.2018 - 4 K 10124/16
    Das Vorsteuerabzugsrecht gilt auch für den Abzug der geschuldeten oder entrichteten Steuer für Investitionen, die für die Zwecke der noch erst beabsichtigten, das Abzugsrecht eröffnenden Umsätze getätigt werden, unter der Voraussetzung, dass die Erklärung, zu besteuerten Umsätzen führende wirtschaftliche Tätigkeiten aufnehmen zu wollen, in gutem Glauben abgegeben worden ist und durch objektive Anhaltspunkte belegt wird (vgl. bspw. BFH-Urteil vom 14. März 2012, XI R 23/10, BFH/NV 2012, 1672; vom 28. Juni 2017 XI R 12/15, BFH/NV 2017, 1400).
  • EuGH, 14.09.2017 - C-132/16

    Iberdrola Inmobiliaria Real Estate Investments - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.07.2018 - 4 K 10124/16
    Derartige Kosten hängen nämlich direkt und unmittelbar mit der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen zusammen (ständige Rechtsprechung, vgl. dazu EuGH-Urteil vom 14. September 2017, DStR 2017, 2044).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht