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   FG Schleswig-Holstein, 14.10.2016 - 3 K 112/13   

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https://dejure.org/2016,38825
FG Schleswig-Holstein, 14.10.2016 - 3 K 112/13 (https://dejure.org/2016,38825)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.10.2016 - 3 K 112/13 (https://dejure.org/2016,38825)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. Oktober 2016 - 3 K 112/13 (https://dejure.org/2016,38825)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO, § 5 Abs 2 BewG 1991, § 6 Abs 2 BewG 1991, § 10 Abs 5 Nr 1 ErbStG 1997, § 170 Abs 5 Nr 1 AO
    Änderung eines Erbschaftsteuerbescheides nach Eintritt der Festsetzungsverjährung

  • IWW

    § 5 Abs. 2 BewG, § 6 Abs. 2 BewG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderungsmöglichkeit eines Erbschaftsteuerbescheides nach Eintritt der Festsetzungsverjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderungsmöglichkeit eines Erbschaftsteuerbescheides nach Eintritt der Festsetzungsverjährung

  • rechtsportal.de

    BewG § 5 Abs. 2 ; BewG § 6 Abs. 2
    Änderungsmöglichkeit eines Erbschaftsteuerbescheides nach Eintritt der Festsetzungsverjährung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Änderungsmöglichkeit eines Erbschaftsteuerbescheides nach Eintritt der Festsetzungsverjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Änderung eines bestandskräftigen Erbschaftsteuerbescheids

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Nachlassverbindlichkeit erhöht sich - Festsetzungsverjährung Erbschaftsteuerbescheid

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1965
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 04.07.2012 - II R 15/11

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 14.10.2016 - 3 K 112/13
    Sie verwiesen insoweit auf eine neue Entscheidung des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 04.07.2012, Aktenzeichen II R 15/11, BStBl. II 2012, 790, in der dieser durch Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung klarstelle, dass die auf den Erben entsprechend seiner Erbquote entfallenden Abschlusszahlungen für die vom Erblasser herrührende Einkommensteuer des Todesjahres, einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, als Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abzugsfähig seien.

    Der BFH hat deshalb in seinem Urteil vom 04.07.2012, Az. II R 15/11, BStBl II 2012, 790, entschieden, dass Erblasserschulden i.S. des § 1967 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches -BGB- auch die erst in der Person des Erben entstehenden Verbindlichkeiten sind, die als solche schon dem Erblasser entstanden wären, wenn er nicht vor Eintritt der zu ihrer Entstehung nötigen weiteren Voraussetzung verstorben wäre (vgl. BGH-Urteil in NJW 1991, 2558).

    Entscheidend für den Abzug der Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten ist somit, dass der Erblasser in eigener Person und nicht etwa der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger steuerrelevante Tatbestände verwirklicht hat und deshalb "für den Erblasser" als Steuerpflichtigen eine Steuer entsteht (vgl. BFH-Urteil vom 04.07.2012 a.a.O.).

    Der BFH hat nicht nur entschieden, dass die Steuerschuld vom Erblasser "herrühren", sondern zusätzlich verlangt, dass sie auch eine wirtschaftliche Belastung darstellen muss (vgl. BFH-Urteil vom 04.07.2012 a.a.O., unter 2.d.; BFH-Urteil vom 02.03.2011 II R 5/09, BFH/NV 2011, 1147, unter III.7.c aa aaa).

    Auch überzeugen die Ausführungen des Beklagten in der Einspruchsentscheidung, wonach der BFH in seinem Urteil vom 04.07.2012 (II R 15/11 - Juris) zwar die grundsätzliche Berücksichtigungsfähigkeit von Steuerschulden bejaht hat, dass er aber seine Rechtsauffassung zu § 175 AO hinsichtlich der Frage der materiellen Rückwirkung nicht geändert hat.

  • FG Köln, 10.06.2015 - 9 K 2384/09

    Erbschaftsteuer: Kürzung des Verschonungsabschlages wegen Verstoßes gegen die

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 14.10.2016 - 3 K 112/13
    Sie verweist insoweit auf ein Urteil des FG Köln vom 10.06.2015, Aktenzeichen 9 K 2384/09, EFG 2015, 1618 - 1620.
  • BFH, 02.03.2011 - II R 5/09

    Einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Tätigkeit von Erfindern; keine

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 14.10.2016 - 3 K 112/13
    Der BFH hat nicht nur entschieden, dass die Steuerschuld vom Erblasser "herrühren", sondern zusätzlich verlangt, dass sie auch eine wirtschaftliche Belastung darstellen muss (vgl. BFH-Urteil vom 04.07.2012 a.a.O., unter 2.d.; BFH-Urteil vom 02.03.2011 II R 5/09, BFH/NV 2011, 1147, unter III.7.c aa aaa).
  • BFH, 27.04.1988 - II R 253/85

    Verjährung - Erbschaft

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 14.10.2016 - 3 K 112/13
    Für die "Kenntnis" reicht es nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, insoweit aus, wenn jemand sichere Kenntnis von seiner Erbeinsetzung hat (vgl. BFH-Urteil vom 27.04.1988, II R 253/85 - Juris).
  • BGH, 05.07.2000 - IV ZR 180/99

    Fristbeginn bei Ausschlagung der Erbschaft

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 14.10.2016 - 3 K 112/13
    Denn auch § 1944 Abs. 2 Satz 1 BGB stellt nicht auf die Kenntnis hinsichtlich der einzelnen Vermögensgegenstände ab, sondern allein auf die Kenntnis vom Anfall der Erbschaft (BGH-Urteil vom 5. Juli 2000, IV ZR 180/99, Juris).
  • BFH, 14.12.2004 - II R 35/03

    Erbschaftsteuer: Einkommensteuerbescheid als rückwirkendes Ereignis?

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 14.10.2016 - 3 K 112/13
    Wie der Beklagte in der Einspruchsentscheidung zutreffend ausführt, hat der BFH in seinem Urteil vom 14. Dezember 2004 (II R 35/03), veröffentlicht in BFH/NV 2005, 1093-1094, die Auffassung vertreten, dass die Einkommensteuernachzahlung kein materiell rückwirkendes Ereignis darstellt.
  • BGH, 07.06.1991 - V ZR 214/89

    Eintritt der Bedürftigkeit nach dem Tod des Beschenkten

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 14.10.2016 - 3 K 112/13
    Der BFH hat deshalb in seinem Urteil vom 04.07.2012, Az. II R 15/11, BStBl II 2012, 790, entschieden, dass Erblasserschulden i.S. des § 1967 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches -BGB- auch die erst in der Person des Erben entstehenden Verbindlichkeiten sind, die als solche schon dem Erblasser entstanden wären, wenn er nicht vor Eintritt der zu ihrer Entstehung nötigen weiteren Voraussetzung verstorben wäre (vgl. BGH-Urteil in NJW 1991, 2558).
  • BFH, 11.07.2019 - II R 36/16

    Einkommensteuerschuld als Nachlassverbindlichkeit

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 14.10.2016 - 3 K 112/13 aufgehoben.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1965 veröffentlicht.

  • FG Düsseldorf, 29.06.2022 - 4 K 896/20

    Änderung des ergangenen Erbschaftsteuerbescheids durch das aufgefundene Testament

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Erwerber jeden einzelnen positiven oder negativen Vermögensgegenstand kennt (Schleswig-Holsteinisches FG Urteil v. 14.10.2016, 3 K 112/13, EFG 2016, 1965, Rz. 33), er muss aber Kenntnis von dem vollen durch den einzelnen Erwerbsgrund bedingten Erwerb haben (FG Hamburg Urteil v. 29.04.1987, II 208/84, EFG 1987, 572).
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