Rechtsprechung
FG Schleswig-Holstein, 15.06.2018 - 4 K 165/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 74 FGO, § 5 AO, § 3a Abs 1 UStG 2005, § 15 Abs 1 UStG 2005, § 14 Abs 4 Nr 1 UStG 2005
Keine Aussetzung des die Steuerfestsetzung betreffenden Verfahrens wegen eines im Klageverfahren gestellten Erlassantrages - Ermessen - Umsatzsteuerpflicht von im Rahmen eines im Inland betriebenen Adviesbureau erzielten Umsätzen - Keine analoge Anwendung von § 27 Abs. 19 ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 74 ; UStG § 1 ; UStG § 13b; UStG § 27
Adviesbureau; Erlass; Festsetzungsverfahren; Ruhen; Umsatzsteuer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Kein Ruhen des die Steuerfestsetzung betreffenden Verfahrens wegen eines zu spät gestellten Erlassantrages Zur Umsatzsteuerpflicht von im Rahmen eines im Inland betriebenen Adviesbureau erzielten Umsätzen, welche an In- und europäische Ausländer erbracht wurden
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 15.06.2018 - 4 K 165/16
- BFH, 07.02.2019 - V B 68/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- FG Köln, 28.04.2015 - 10 K 3803/13
Anforderungen an die Angabe der Anschrift in einer Rechnung gem. § 14 Abs. 4 Satz …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.06.2018 - 4 K 165/16
In Bezug auf die Frage, ob der gesamte Umsatz im Inland zu versteuern wäre, da in C Stempel etc. aufgefunden wurden, verwies die Klägerin auf das Urteil des FG Köln vom 28. April 2015 (Az. 10 K 3803/13, juris), wonach der Vorsteuerabzug auch aus Rechnungen möglich sei, die eine Anschrift ausweisen, unter der keine geschäftlichen, bzw. zumindest keine büromäßigen, Aktivitäten stattfinden.Darauf erwiderte die Klägerin u.a., dass auf das Urteil des FG Köln (Az. 10 K 3803/13, juris) verwiesen werde, und dass an Art. 12, Art. 2, Art. 20 Abs. 3 GG sowie die EMRK (Art. 8) zu denken.
- EuGH, 17.07.2014 - C-272/13
Equoland - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.06.2018 - 4 K 165/16
Soweit § 13b Abs. 5 S. 7 UStG vom Wortlaut her keine Anwendung finde, verstoße dies gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, gegen eine wirtschaftliche Betrachtungsweise, gegen den Grundsatz der Steuerneutralität und das Verbot der Doppelbesteuerung (Verweis auf EuGH-Urteil vom 17. Juli 2014, C-272/13, "Equoland"). - EuGH, 15.09.2016 - C-518/14
Senatex - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.06.2018 - 4 K 165/16
Schließlich seien im Streitfall keine Missbrauchsgründe ersichtlich, die eine Sanktionierung der Klägerin begründeten (Verweis auf EuGH-Urteil vom 15. September 2016, C-518/14, "Senatex"), da alle Beteiligten davon ausgingen, dass das "reverse-charge-Verfahren" Anwendung finde, sodass keine ungerechtfertigten Steuervorteile in Anspruch genommen worden seien.
- BFH, 07.02.2019 - V B 68/18
Ort der sonstigen Leistung, Sitz des leistenden Unternehmers, …
Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 15. Juni 2018 4 K 165/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.