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   FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 16/14   

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FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 16/14 (https://dejure.org/2016,44648)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.09.2016 - 4 K 16/14 (https://dejure.org/2016,44648)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. September 2016 - 4 K 16/14 (https://dejure.org/2016,44648)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 24 UStG 2005, § 1 Abs 1 Nr 1 UStG 2005, § 3 Abs 9 UStG 2005, UStG VZ 2009, § 2 DGrünErhV SH
    Umbruch von Dauergrünland gemäß § 2 DGrünErhV SH - Keine Anwendung von § 24 UStG auf den "Verkauf von Ackerstatusrechten für landwirtschaftliche Nutzflächen"

  • IWW

    § 24 UStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerliche Durchschnittsbesteuerung oder Regelbesteuerung des Entgelts für einen Verkauf von Ackerstatusrechten für landwirtschaftliche Nutzflächen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 24
    Umsatzsteuerliche Durchschnittsbesteuerung oder Regelbesteuerung des Entgelts für einen Verkauf von Ackerstatusrechten für landwirtschaftliche Nutzflächen

  • rechtsportal.de

    UStG § 24
    Umsatzsteuerliche Durchschnittsbesteuerung oder Regelbesteuerung des Entgelts für einen Verkauf von Ackerstatusrechten für landwirtschaftliche Nutzflächen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer: Keine Durchschnittsbesteuerung für den sogenannten "Verkauf von Ackerstatusrechten"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Verkauf von Ackerstatusrechten fällt nicht unter die Pauschalierung!

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 84
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 13.11.2013 - XI R 2/11

    Aufteilung des Vorsteuerabzugs bei einem Land- und Forstwirt mit

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 16/14
    Die Vorschrift "beruht" nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 8/1779, 49) auf Art. 25 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Richtlinie 77/388/EWG; ab dem 1. Januar 2007: Art. 295 ff. der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem -Mehrwertsteuersystemrichtlinie-) und sie ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH richtlinienkonform auszulegen (vgl. etwa BFH-Urteile vom 25. November 2004, V R 8/01, BStBl II 2005, 896, vom 23. Januar 2013, XI R 27/11, BStBl II 2013, 458, vom 13. November 2013, XI R 2/11, BFH/NV 2014, 467).

    Die richtlinienkonforme Auslegung von § 24 UStG hat zur Folge, dass die Norm ihrem Wortlaut nach zwar auf "die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ausgeführten Umsätze" Anwendung findet, damit aber nur die Lieferungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Dienstleistungen gemeint sind, auf die die Pauschalregelung des Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG (ab 2007: Art. 295 ff. Mehrwertsteuersystemrichtlinie) Anwendung findet (vgl. BFH-Urteil vom 13. November 2013, XI R 2/11, BFH/NV 2014, 467 m.w.N.).

    Nach Satz 2 dieser Vorschrift kann der Unternehmer die nicht abziehbaren Teilbeträge im Wege einer sachgerechten Schätzung ermitteln (zur Zuordnung von Eingangsumsätzen bzw. zur richtlinienkonformen Auslegung des § 15 Abs. 4 vgl. BFH-Urteile vom 13. November 2013, XI R 2/11, BStBl II 2014, 543; vom 7. Mai 2014, V R 1/10, BFHE 245, 416).

  • EuGH, 15.07.2004 - C-321/02

    Harbs

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 16/14
    Sowohl der BFH als auch der EuGH hätten mehrfach zum Begriff der "landwirtschaftlichen Dienstleistungen" Stellung genommen (Verweis auf BFH-Urteile vom 24. Januar 2013, V R 34/11, vom 10. September 2014, XI R 33/13; EuGH-Urteile vom 15. Juli 2014, C-321/02, vom 26. Mai 2005, C-43/04).

    Die Pauschalregelung ist als Ausnahme von der allgemeinen Mehrwertsteuerregelung der Richtlinie grundsätzlich eng auszulegen (vgl. EuGH-Urteile vom 15. Juli 2004, C-321/02, Slg. 2004, I-7101 und vom 26. Mai 2005, C-43/04 -Stadt Sundern-, Slg. 2005, I-4491).

    Das Gleiche gilt folglich auch für die langfristige Vermietung aller anderen Bestandteile eines Betriebs, die ausschließlich der Mieter nutzt (EuGH-Urteil vom 15. Juli 2004, C-321/02, Slg. 2004, I-7101).

  • BFH, 23.01.2013 - XI R 27/11

    Klärschlammabfuhren unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 16/14
    Diese Auffassung entspreche auch der Ansicht des BFH (Verweis auf BFH-Urteil vom 23. Januar 2013, XI R 27/11).

    Die Vorschrift "beruht" nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 8/1779, 49) auf Art. 25 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Richtlinie 77/388/EWG; ab dem 1. Januar 2007: Art. 295 ff. der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem -Mehrwertsteuersystemrichtlinie-) und sie ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH richtlinienkonform auszulegen (vgl. etwa BFH-Urteile vom 25. November 2004, V R 8/01, BStBl II 2005, 896, vom 23. Januar 2013, XI R 27/11, BStBl II 2013, 458, vom 13. November 2013, XI R 2/11, BFH/NV 2014, 467).

  • EuGH, 26.05.2005 - C-43/04

    Stadt Sundern - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 25 - Gemeinsame

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 16/14
    Sowohl der BFH als auch der EuGH hätten mehrfach zum Begriff der "landwirtschaftlichen Dienstleistungen" Stellung genommen (Verweis auf BFH-Urteile vom 24. Januar 2013, V R 34/11, vom 10. September 2014, XI R 33/13; EuGH-Urteile vom 15. Juli 2014, C-321/02, vom 26. Mai 2005, C-43/04).

    Die Pauschalregelung ist als Ausnahme von der allgemeinen Mehrwertsteuerregelung der Richtlinie grundsätzlich eng auszulegen (vgl. EuGH-Urteile vom 15. Juli 2004, C-321/02, Slg. 2004, I-7101 und vom 26. Mai 2005, C-43/04 -Stadt Sundern-, Slg. 2005, I-4491).

  • EuGH, 27.09.2001 - C-16/00

    Cibo Participations

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 16/14
    Das Recht auf Abzug der für den Bezug von Gegenständen oder Dienstleistungen auf der Eingangsstufe entrichteten Mehrwertsteuer ist nur gegeben, wenn die hierfür getätigten Aufwendungen zu den Kostenelementen der auf der Ausgangsstufe versteuerten, zum Abzug berechtigenden Umsätze gehören (vgl. u. a. EuGH-Urteile Cibo Participations, C-16/00, EU:C:2001:495, Rn. 31. - juris, und Portugal Telecom, C-496/11, EU:C:2012:557, Rn. 36 - juris).
  • EuGH, 16.07.2015 - C-108/14

    Larentia + Minerva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 16/14
    Ein Recht auf Vorsteuerabzug wird jedoch zugunsten des Steuerpflichtigen auch bei Fehlen eines direkten und unmittelbaren Zusammenhangs zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätzen dann angenommen, wenn die Kosten für die fraglichen Dienstleistungen zu den allgemeinen Aufwendungen des Steuerpflichtigen gehören und - als solche - Kostenelemente der von ihm gelieferten Gegenstände oder erbrachten Dienstleistungen sind (vgl. u. a. EuGH-Urteil Larentia + Minerva, C-108/14 und C-109/14 - juris).
  • BFH, 07.05.2014 - V R 1/10

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 16/14
    Nach Satz 2 dieser Vorschrift kann der Unternehmer die nicht abziehbaren Teilbeträge im Wege einer sachgerechten Schätzung ermitteln (zur Zuordnung von Eingangsumsätzen bzw. zur richtlinienkonformen Auslegung des § 15 Abs. 4 vgl. BFH-Urteile vom 13. November 2013, XI R 2/11, BStBl II 2014, 543; vom 7. Mai 2014, V R 1/10, BFHE 245, 416).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-496/11

    Portugal Telecom - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 17 Abs. 2 und Art.

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 16/14
    Das Recht auf Abzug der für den Bezug von Gegenständen oder Dienstleistungen auf der Eingangsstufe entrichteten Mehrwertsteuer ist nur gegeben, wenn die hierfür getätigten Aufwendungen zu den Kostenelementen der auf der Ausgangsstufe versteuerten, zum Abzug berechtigenden Umsätze gehören (vgl. u. a. EuGH-Urteile Cibo Participations, C-16/00, EU:C:2001:495, Rn. 31. - juris, und Portugal Telecom, C-496/11, EU:C:2012:557, Rn. 36 - juris).
  • BFH, 19.07.2011 - XI R 29/10

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage:

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 16/14
    Da die benannten Aufwendungen einerseits dem Umsatz "Verkauf der Umbruchrechte" und andererseits dem Betrieb der Klägerin dienten, seien die Vorsteuern in Anlehnung an das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Juli 2011 (BStBl. II 2012, 438) im Verhältnis des Umsatzes "Verkauf der Umbuchrechte" zu einem fiktiven Umsatz "Verkauf Grassilage" aufzuteilen.
  • BFH, 24.01.2013 - V R 34/11

    Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG - Abholung und Entsorgung von

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 16/14
    Sowohl der BFH als auch der EuGH hätten mehrfach zum Begriff der "landwirtschaftlichen Dienstleistungen" Stellung genommen (Verweis auf BFH-Urteile vom 24. Januar 2013, V R 34/11, vom 10. September 2014, XI R 33/13; EuGH-Urteile vom 15. Juli 2014, C-321/02, vom 26. Mai 2005, C-43/04).
  • BFH, 30.03.2011 - XI R 19/10

    Umsatzbesteuerung der Veräußerung von Zahlungsansprüchen, die einem Landwirt

  • EuGH, 09.06.2016 - C-333/15

    Planes Bresco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik -

  • FG Münster, 29.03.2012 - 5 K 3805/09

    Anfallen von Umsatzsteuer für das entgeltliche Zurverfügungstellung eines

  • BFH, 08.11.2012 - V R 15/12

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Überlassung von Grundstücken im Rahmen

  • BFH, 25.11.2004 - V R 8/01

    Keine Ausdehnung der Durchschnittsatzbesteuerung gem. § 24 UStG auf Umsätze aus

  • BFH, 06.10.2005 - V R 64/00

    Durchschnittssatzbesteuerung nur bei landwirtschaftlichen Umsätzen - Verzicht der

  • BFH, 31.05.2007 - V R 5/05

    Durchschnittsbesteuerung für Umsätze aus Grabpflegeleistungen eines

  • BFH, 10.09.2014 - XI R 33/13

    Keine Pauschalbesteuerung und kein ermäßigter Steuersatz für

  • BFH, 08.02.2018 - V R 55/16

    Der "Verkauf von Ackerstatusrechten" ist keine landwirtschaftliche Dienstleistung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 15. September 2016 4 K 16/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 84 veröffentlichten Urteil ab.

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