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   FG Schleswig-Holstein, 15.11.2017 - 5 K 181/14   

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FG Schleswig-Holstein, 15.11.2017 - 5 K 181/14 (https://dejure.org/2017,61032)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.11.2017 - 5 K 181/14 (https://dejure.org/2017,61032)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. November 2017 - 5 K 181/14 (https://dejure.org/2017,61032)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 5 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 1 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 2 EStG 2002, § 252 Abs 1 Nr 3 HGB, § 255 Abs 1 S 3 HGB
    Einzelbewertung der Leistungen aus einer Gebäudefeuerversicherung - Entschädigungsleistung einer Feuerversicherung als außerordentlicher Ertrag - Gewerbesteuerlicher Kürzungsumfang

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungszahlung als steuerpflichtiger Ertrag

  • rechtsportal.de

    GewStG § 9 Nr. 1 S. 2
    Rechtsstreit über die ertragssteuerliche Einordnung einer mit einem Zuschlagsbeschluss erworbenen Versicherungsentschädigung; Einbeziehung von Leistungen einer Gebäudefeuerversicherung als Erträge in den Kürzungsbetrag nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Wenn die Gebäudeversicherung mehr zahlt als in der Bilanz aktiviert

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Erweiterte Gewerbesteuerkürzung: Leistung einer Gebäudeversicherung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einkommensteuerrechtliche und gewerbesteuerrechtliche Behandlung von Leistungen einer Gebäudeversicherung für eine im Zwangsversteigerungsverfahren ersteigerte und wiederaufgebaute Brandruine

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1203
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 01.12.1992 - IX R 333/87

    Kein Wahlrecht des Zeitpunktes bei Inanspruchnahme der AfaA

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.11.2017 - 5 K 181/14
    Die Entschädigung eines Feuerversicherers gehöre als Ersatz für die Zerstörung eines Gebäudes grundsätzlich zur Vermögenssphäre des Empfängers (BFH vom 1. Dezember 1992 IX R 333/87, BStBl. II 1994, 12).

    Nach dem BFH-Urteil vom 1. Dezember 1992 (BStBl. II 1994, 12) sei eine Versicherungsentschädigung auch kein Zuschuss von dritter Seite, der die (Wieder-)Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 3 HGB mindere.

    Im Gegensatz zu dieser eindeutigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, die zur Anschaffungs- und Herstellungskostenfrage des § 255 HGB ergangen sei, beziehe sich das beklagte Finanzamt in seiner Begründung auf das Urteil des BFH vom 1. Dezember 1992 (IX R 333/87).

    Zu einer Versicherungszahlung für eine Teilzerstörung eines Gebäudes im Privatvermögen durch Brand bei Wiederaufbauverpflichtung führt der BFH in seinem Urteil vom 1.12.1992 (IX R 333/87, BStBl II 1994, 12) aus:.

    Die Auszahlung und Verwendung der Zahlungen der Versicherung für die Herstellung des Gebäudes beruhten aber - wie im Streitfall des BFH-Urteils vom 1.12.1992 (IX R 333/87) - erst auf der weiteren Willensentscheidung der Klägerin, das Gebäude wiederherzustellen und mindern damit weder die Anschaffungs- noch die Herstellungskosten.

    Dass die Zahlung der Versicherung an eine Wiederherstellung des Gebäudes gebunden ist, ist nach dem Urteil des BFH vom 1.12.1992 (IX R 333/87, a.a.O.) ohne Bedeutung.

  • BFH, 26.03.1992 - IV R 74/90

    Schadensersatz von Steuerberater als steuerpflichtiger Ertrag

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.11.2017 - 5 K 181/14
    Der BFH (Urteil vom 26.3.1992 IV R 74/90, BStBl II 1993, 96) hat entschieden, dass Schadensersatz, den eine gewerblich tätige GbR von ihrem Steuerberater dafür erhält, dass bei anderer als der von ihm vorgeschlagenen steuerlichen Gestaltung keine Grunderwerbsteuer angefallen wäre, nicht als Minderung der Anschaffungskosten der Grundstücke, sondern als steuerpflichtiger Ertrag zu behandeln sei.

    Bleibt jedoch die Leistungspflicht des Erwerbers unberührt, liegt keine Anschaffungskostenminderung vor (BFH, Urteil vom 26.3.1992 IV R 74/90, BStBl II 1993, 96).

    Die Investitionszuschüsse stehen in einem so engen Zusammenhang mit dem Anschaffungsgeschäft, dass sie als Bestandteil des insgesamt gewinnneutral zu behandelnden Anschaffungsvorgangs erscheinen (BFH, Urteil vom 26.3.1992 IV R 74/90, BStBl II 1993, 96).

    Einen solchen Zuschuss hat der BFH nur dann bejaht, wenn der Leistende mit dem Zuschuss nicht lediglich eine rechtliche Verpflichtung erfüllt (BFH-Urteile vom 29.4.1982 IV R 177/78, BFHE 136, 90, BStBl II 1982, 591; vom 26.3.1992 IV R 74/90, BStBl II 1993, 96).

  • BFH, 16.03.2004 - IX R 46/03

    Minderung der AK durch Provisionszahlungen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.11.2017 - 5 K 181/14
    Das angeführte BFH-Urteil vom 16. März 2004 IX R 46/03 betreffe einen anderen Sachverhalt, nämlich eine Provisionszahlung an Erwerber eines Grundstücks, die als Preisnachlass auf den vereinbarten Kaufpreis beurteilt worden sei.

    Genau in diesem Sinne habe auch der BFH in seinem Urteil vom 16. März 2004 (IX R 46/03) entschieden.

    Der Senat ist der Auffassung, dass das von der Klägerin angeführte BFH-Urteil vom 16.3.2004 (IX R 46/03, BStBl II 2004, 1046) zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung führt, da ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag.

  • BFH, 15.03.2000 - I R 69/99

    Grundstücksunternehmen: Erweiterte Gewerbesteuerkürzung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.11.2017 - 5 K 181/14
    Ziel der Vorschrift sei es lediglich, die Kapitalanlage als kürzungsunschädlich zu erlauben, ohne jedoch die daraus erzielten Erträgnisse ihrerseits in den Kürzungsumfang einzubeziehen (BFH, Urteil vom 15. März 2000 I R 69/99, BStBl. II 2000, 355).

    Ziel der Vorschrift ist es lediglich, die Kapitalanlage als kürzungsunschädlich zu erlauben, ohne jedoch die daraus erzielten Erträgnisse ihrerseits in den Kürzungsumfang einzubeziehen (BFH, Urteil vom 15.3.2000 I R 69/99, BStBl II 2000,.

  • BFH, 14.07.1988 - IV R 78/85

    Auch Fördermittel i. S. des § 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz mindern als

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.11.2017 - 5 K 181/14
    Wie der BFH mit Urteil vom 14.7.1988 IV R 78/85 (BFHE 154, 212, BStBl II 1989, 189 m.w.N.) entschieden habe, gelte nichts anderes, wenn Anschaffungsnebenkosten zurückgezahlt oder wenn darüber hinaus Anschaffungsausgaben durch Dritte erstattet oder vergütet werden, sofern hierin nicht ein Entgelt für eine Leistung des Empfängers liege.
  • BFH, 29.04.1982 - IV R 177/78

    Leistung aus einer Betriebsunterbrechungs-Versicherung nicht als "Zuschuß" bei

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.11.2017 - 5 K 181/14
    Einen solchen Zuschuss hat der BFH nur dann bejaht, wenn der Leistende mit dem Zuschuss nicht lediglich eine rechtliche Verpflichtung erfüllt (BFH-Urteile vom 29.4.1982 IV R 177/78, BFHE 136, 90, BStBl II 1982, 591; vom 26.3.1992 IV R 74/90, BStBl II 1993, 96).
  • FG Hamburg, 20.08.2007 - 7 K 99/04

    Einkommensteuer: Versicherungsleistung als Anschaffungskostenminderung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.11.2017 - 5 K 181/14
    Auch das Urteil des FG Hamburg vom 20.8.2007 (7 K 99/04, EFG 2008, 107) betrifft einen anderen Sachverhalt als im Streitfall und ist deshalb nach Ansicht des Senats nicht einschlägig.
  • BFH, 04.10.2016 - IX R 8/15

    Keine Minderung des Veräußerungsverlusts i. S. des § 17 EStG oder des Verlusts

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.11.2017 - 5 K 181/14
    Beruht die Schadensersatzleistung des Dritten hingegen auf einem rechtlich und wirtschaftlich eigenständigen Rechtsgrund, führt die Leistung des Dritten nicht zu einer Anschaffungspreisminderung (BFH, Urteil vom 4.10.2016 IX R 8/15, BStBl II 2017, 316 m.w.N.).
  • BFH, 22.08.2007 - X R 2/04

    Sofortige Aktivierung des Vertreterrechts auch bei Verrechnung des

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.11.2017 - 5 K 181/14
    Haftungsanspruch einer Bank gegen den Wechseleinreicher nach Art. 15 des Wechselgesetzes; BFH-Urteil vom 22.8.2007 X R 2/04, BStBl II 2008, 109, unter II.3.b aa, mit zahlreichen weiteren Nachweisen, sowie BFH-Beschluss vom 1.9.2010 IV B 132/09, BFH/NV 2011, 27, unter 2.b, beide vorgenannten Entscheidungen betr.
  • BFH, 26.04.1995 - I R 92/94

    Zur Frage der Bilanzierung von im Rahmen typischer Wechseldiskontgeschäfte

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.11.2017 - 5 K 181/14
    Aufschiebend bedingte Ansprüche sind nicht zu aktivieren (BFH-Urteil vom 26.4.1995 I R 92/94, BStBl II 1995, 594, unter II.2.b, betr.
  • BFH, 15.03.2000 - I R 17/99

    Gewerbesteuerkürzung bei Grundstücksunternehmen

  • BFH, 15.01.1985 - IX R 81/83

    Aufteilung der Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung auf Boden- und

  • BFH, 23.03.2011 - X R 42/08

    Keine Aktivierung von aufschiebend bedingten Anwartschaften auf

  • BFH, 01.09.2010 - IV B 132/09

    Entgeltlichkeit des Erwerbs bei Vereinbarung eines gewinnabhängigen Kaufpreises -

  • FG München, 16.06.1998 - 16 K 3050/95

    Möglichkeit zur Geltendmachung einer AfaA (Absetzung für außergewöhnliche

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