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   FG Schleswig-Holstein, 15.12.2008 - 3 K 148/08   

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https://dejure.org/2008,19407
FG Schleswig-Holstein, 15.12.2008 - 3 K 148/08 (https://dejure.org/2008,19407)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.12.2008 - 3 K 148/08 (https://dejure.org/2008,19407)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Dezember 2008 - 3 K 148/08 (https://dejure.org/2008,19407)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung hinsichtlich des Termins und der Benennung des Prüfers; Rechtscharakter der Benennung des Außenprüfers; Zulässigkeit verselbstständigter Ablehnungsstreitigkeiten hinsichtlich der Prüfungsmodalitäten einer Außenprüfung

  • Judicialis

    AO § 83 Abs. 1; ; AO § 118; ; AO § 196; ; AO § 197 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des Betriebsprüfers nicht anfechtbar

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bestimmung des Betriebsprüfers nicht anfechtbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.04.2002 - IV B 2/02

    Ablehnung eines Prüfers wegen Befangenheit

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.12.2008 - 3 K 148/08
    Denn diese Bestimmung sagt nichts über die Rechtsnatur der den Beteiligten bekannt zu gebenden Entscheidung des Finanzamtes über die Person der beauftragten Prüfer aus (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1994 VII R 46/94, BFH/NV 1995, 758; BFH-Beschluss vom 29. April 2002 IV B 2/02 BFHE 198, 310, BStBl II 2002, 507; FG Baden-Württemberg 4 K 87/07, EFG 2008, 1263).

    Auch nach dieser Vorschrift kann die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch jedoch nur zusammen mit der Entscheidung des Ausschusses angefochten werden (vgl. BFH-Beschluss vom 29. April 2002 IV B 2/02, a.a.O.).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob dem Steuerpflichtigen dann ein Recht auf gerichtliche Überprüfung der Festlegung des Prüfers zusteht, wenn - über die bloße Besorgnis der Befangenheit hinaus - zu befürchten ist, dass der Prüfer Rechte des Steuerpflichtigen verletzten wird ohne das die Rechtsverletzung durch spätere Rechtsbehelfe rückgängig gemacht werden könnte; insbesondere wenn der Prüfer einer vorangegangenen Prüfung unberechtigerweise Prüfungsfeststellungen an eine Strafverfolgungsbehörde weitergegeben hat (vgl. BFH-Beschluss vom 29. April 2002 IV B 2/02, a.a.O.).

  • BFH, 13.12.1994 - VII R 46/94

    Bestimmung der Betriebsprüfer im Sinne einer innnerdienstlichen Maßnahme des

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.12.2008 - 3 K 148/08
    Denn diese Bestimmung sagt nichts über die Rechtsnatur der den Beteiligten bekannt zu gebenden Entscheidung des Finanzamtes über die Person der beauftragten Prüfer aus (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1994 VII R 46/94, BFH/NV 1995, 758; BFH-Beschluss vom 29. April 2002 IV B 2/02 BFHE 198, 310, BStBl II 2002, 507; FG Baden-Württemberg 4 K 87/07, EFG 2008, 1263).

    Der Verfahrensbeteiligte kann danach die Befangenheit des Amtsträgers, der an einem Steuerbescheid mitgewirkt hat oder dessen Erkenntnisse Grundlagen eines Steuerbescheides sind, nur als Verfahrensfehler im Rechtsbehelfsverfahren zur Aufhebung dieses Verwaltungsaktes geltend machen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1994 VII R 46/94, a.a.O.).

  • FG Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 4 K 87/07

    Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO aufgrund Handlungen des Außenprüfers bzw.

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.12.2008 - 3 K 148/08
    Denn diese Bestimmung sagt nichts über die Rechtsnatur der den Beteiligten bekannt zu gebenden Entscheidung des Finanzamtes über die Person der beauftragten Prüfer aus (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1994 VII R 46/94, BFH/NV 1995, 758; BFH-Beschluss vom 29. April 2002 IV B 2/02 BFHE 198, 310, BStBl II 2002, 507; FG Baden-Württemberg 4 K 87/07, EFG 2008, 1263).
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