Rechtsprechung
FG Schleswig-Holstein, 16.05.2017 - 4 K 41/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für ein Studium der Theaterwissenschaften: Vorliegen eines hinreichend erwerbsbezogenen Veranlassungszusammenhangs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- IWW (Kurzinformation)
Einkommensteuer | Ein nach Eintritt in den Ruhestand begonnenes Studium begründet weder Werbungskosten noch Sonderausgaben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Steuerliche Anerkennung eines nach Eintritt in den Ruhestand begonnenen Studiums der Theaterwissenschaft - Vorliegen eines hinreichend erwerbsbezogenen Veranlassungszusammenhangs
- wittich-hamburg.de (Kurzinformation)
Langzeitstudent: Keine Werbungskosten für ein Studium ohne künftige Einnahmen
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Senioren-Studium: Steuerlicher Abzug des späten zweiten Berufswegs
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Steuerliche Anerkennung eines nach Eintritt in den Ruhestand begonnenes Studiums - Berücksichtigung von Sonderausgaben und Werbungskosten nur bei ausreichendem Veranlassungszusammenhang möglich
Papierfundstellen
- EFG 2017, 1422
Wird zitiert von ... (2)
- FG Schleswig-Holstein, 29.01.2019 - 4 V 135/17
Aussetzung der Vollziehung (Umsatzsteuer 2009-2011, Gewerbesteuermessbetrag …
Die verschiedenen Betriebsausgaben für die Anschaffung von Schränken sind bei summarischer Prüfung nicht anzuerkennen, da der insoweit feststellungsbelastete Antragsteller (zur Feststellungslast für das Vorliegen betrieblich veranlasster Aufwendungen vgl. Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 16. Mai 2017, 4 K 41/16, EFG 2017, 1422) die Aufwendungen und den betrieblichen Zusammenhang der Aufwendungen nicht mit den erforderlichen Mitteln glaubhaft gemacht hat. - FG München, 26.09.2017 - 2 K 1267/15
Vorab entstandene Werbungskosten, Vorweggenommene Werbungskosten, …
Für die Frage der Abziehbarkeit ist allerdings entscheidend, ob Ausbildungskosten -wie hierfür ein Studium oder eine Hubschrauberpilotenausbildung im konkreten Einzelfall der Privatsphäre oder der beruflichen Sphäre zuzuordnen sind (…vgl. BFH-Vorlagebeschluss vom 17. Juli 2014, VI R 8/12, BFH/NV 2014, 1970, m.w.N. auch zur Entwicklung der Rechtsprechung im Hinblick auf die Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein Erst- und/oder Zweitstudium; BFH-Urteil vom 15. Mai 2013 IX R 5/11, BStBl II 2014, 143, Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 16. Mai 2017 4 K 41/16, juris).Relevante, zu berücksichtigende Umstände können u. a. sein die grundsätzlichen privaten Interessen und Neigungen des Steuerpflichtigen, die Möglichkeit einer beabsichtigten Freizeitgestaltung, die - auch altersbedingten - geringen Aussichten auf eine berufliche Tätigkeit zur Erzielung steuerbarer Einkünfte, die Konkretheit der Vorstellungen des Steuerpflichtigen über die beabsichtigte Tätigkeit, die sonstigen wirtschaftlichen Gegebenheiten, wie die Existenzsicherung und/oder das Alter des Steuerpflichtigen, (wobei Letzteres nicht als feste Grenze, sondern lediglich als ein Kriterium heranzuziehen ist), und ob im konkreten Einzelfall tatsächlich eine nachhaltige berufsmäßige Ausübung der erlernten Fähigkeiten zur Erzielung von Einkünften angestrebt wird (vgl. Schleswig-Holsteinisches FG vom 16. Mai 2017 4 K 41/16, juris, m.w.N.).