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   FG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 1 K 16/19   

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https://dejure.org/2020,47294
FG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 1 K 16/19 (https://dejure.org/2020,47294)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.12.2020 - 1 K 16/19 (https://dejure.org/2020,47294)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - 1 K 16/19 (https://dejure.org/2020,47294)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    Verdeckte Gewinnausschüttung auf Grundlage verhinderter Vermögensmehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei entgangenem Gewinn wegen Auftragsabbruch

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    VGA nur bei Korrespondenz einer verhinderten Vermögensmehrung auf Gesellschaftsebene mit Vorteil auf Ebene des Gesellschafters oder eines nahestehendem Dritten

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Vorteilsgeneigtheit bei verdeckten Gewinnausschüttungen

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    § 8 Abs. 3 S. 2 KStG
    Tatbestandsmerkmal der Vorteilsgeneigtheit bei vGA

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    VGA nur bei Korrespondenz einer verhinderten Vermögensmehrung auf Gesellschafterebene mit Vorteil auf Gesellschafterebene der oder eines nahestehendem Dritten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 08.08.2001 - I R 106/99

    Devisentermingeschäfte einer GmbH

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 1 K 16/19
    Das gelte auch, wenn sich die getätigten Geschäfte nicht nur auf einzelne Vorfälle bezögen, sondern den gesamten Betrieb oder einzelne selbständige Tätigkeitsbereiche beträfen (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 8. August 2001 I R 106/99, BFHE 196, 173, BStBl II 2003, 487).

    Dennoch sei es allgemein anerkannt, dass bei der Gesellschaft eine vGA in Höhe der ihr entstehenden Kosten zu berücksichtigen sei, wenn sich der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft nicht zur Übernahme dieser Kosten einschließlich eines angemessenen Gewinnaufschlages verpflichte (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 8. August 2001 I R 106/99, BFHE 196, 173 sowie dortige w.N.).

    (3) Dementsprechend wird in dem vom Beklagten angeführten BFH-Urteil vom 8. August 2001 I R 106/99 (und den dort genannten weiteren Entscheidungen) maßgeblich darauf abgestellt, dass Aufwendungen, die allein im Interesse des Gesellschafters getätigt werden, ausschließlich aus Gründen, die im Gesellschaftsverhältnis liegen, im Interesse des Gesellschafters in den Bereich der Gesellschaft verlagert werden.

  • BFH, 07.08.2002 - I R 2/02

    VGA: Rückdeckung einer Pensionszusage

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 1 K 16/19
    Außerdem muss der Vorgang geeignet sein, bei dem begünstigten Gesellschafter einen Bezug i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG 2002 auszulösen (ebenfalls ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. die Urteile vom 7. August 2002 I R 2/02, BFHE 200, 197, BStBl II 2004, 131; und vom 8. September 2010 I R 6/09, BFHE 231, 75, BStBl II 2013, 186).

    Es taugen aber von vornherein nur solche Unterschiedsbetragsminderungen als vGA bei der Gesellschaft, die die - objektive - Eignung haben, beim Gesellschafter einen Vorteil in Gestalt eines sonstigen Bezuges i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auslösen zu können (vgl. etwa die BFH-Urteile vom 7. August 2002 I R 2/02, BFHE 200, 197, BStBl II 2004, 131; und vom 26. Juni 2013 I R 39/12, BFHE 242, 305, BStBl II 2014, 174).

  • BFH, 10.04.2013 - I R 45/11

    Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO ist

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 1 K 16/19
    Insofern genügt zwar für die Annahme einer vGA auf der Ebene der Kapitalgesellschaft eine bei dieser eingetretene Vermögensminderung - eine konkrete oder abstrakte Vorteilszuwendungsabsicht (vgl. das BFH-Urteil vom 10. April 2013 I R 45/11, BFHE 241, 332, BStBl II 2013, 771) oder gar ein tatsächlicher korrespondierender Vermögenszufluss beim Gesellschafter ist weder in zeitlicher noch in tatsächlicher Hinsicht notwendig (vgl. dazu die bei Rengers in Blümich, EStG/KStG/GewStG, § KStG Rz. 281 aufgeführten Konstellationen m.w.N.).
  • BFH, 26.06.2013 - I R 39/12

    Rückstellung für Pensionszusage: Einbeziehung von Vordienstzeiten; Verstoß gegen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 1 K 16/19
    Es taugen aber von vornherein nur solche Unterschiedsbetragsminderungen als vGA bei der Gesellschaft, die die - objektive - Eignung haben, beim Gesellschafter einen Vorteil in Gestalt eines sonstigen Bezuges i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auslösen zu können (vgl. etwa die BFH-Urteile vom 7. August 2002 I R 2/02, BFHE 200, 197, BStBl II 2004, 131; und vom 26. Juni 2013 I R 39/12, BFHE 242, 305, BStBl II 2014, 174).
  • BFH, 09.11.2005 - I R 89/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Zusage einer Nur-Pension ohne Barlohnumwandlung als

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 1 K 16/19
    Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn oder an eine ihm nahe stehende Person erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. z.B. die Urteile vom 9. November 2005 I R 89/04, BFHE 211, 287, BStBl II 2008, 523; vom 11. Oktober 2012 I R 75/11, BFHE 239, 242, BStBl II 2013, 1046, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 03.05.2006 - I R 124/04

    Irische Körperschaftsteuer als Steuer i.S. von § 3 Abs. 1 AO 1977 und als

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 1 K 16/19
    Denn diese Beurteilung ist grundsätzlich auf das die jeweilige Unterschiedsbetragsminderung herbeiführende Verhalten der Gesellschaft "als solches" zu beziehen (vgl. das BFH-Urteil vom 3. Mai 2006 I R 124/04, BFHE 214, 80, BStBl II 2011, 547).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 1 K 16/19
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der 1. Senat des BFH die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung des 1. Senats des BFH, seit Urteil vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626).
  • BFH, 30.01.2013 - II R 6/12

    Eintritt des Besserungsfalls nach Verkauf eines "Besserungsscheins" zum

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 1 K 16/19
    Zwar kann eine Vorteilseignung in diesem Sinne grundsätzlich auch dann vorliegen, wenn der Vorteil nicht dem (unmittelbaren) Gesellschafter, sondern einer diesem nahestehenden Person zugewandt wird (vgl. das BFH-Urteil vom 30. Januar 2013 II R 6/12, BFHE 240, 178, BStBl II 2013, 930 und Rengers in Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 8 KStG, Rz. 281).
  • BFH, 11.10.2012 - I R 75/11

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Sperrwirkung von Art. 6 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 1 K 16/19
    Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn oder an eine ihm nahe stehende Person erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. z.B. die Urteile vom 9. November 2005 I R 89/04, BFHE 211, 287, BStBl II 2008, 523; vom 11. Oktober 2012 I R 75/11, BFHE 239, 242, BStBl II 2013, 1046, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 08.09.2010 - I R 6/09

    § 8a KStG 1999 a. F./n. F. verstößt gegen Art. 25 Abs. 3 DBA-Schweiz 1971/1992 -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 1 K 16/19
    Außerdem muss der Vorgang geeignet sein, bei dem begünstigten Gesellschafter einen Bezug i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG 2002 auszulösen (ebenfalls ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. die Urteile vom 7. August 2002 I R 2/02, BFHE 200, 197, BStBl II 2004, 131; und vom 8. September 2010 I R 6/09, BFHE 231, 75, BStBl II 2013, 186).
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