Rechtsprechung
FG Schleswig-Holstein, 18.02.2022 - 4 V 148/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 1 Abs 1 Nr 1 UStG 2005, § 2 UStG 2005, § 3 UStG 2005, § 10 UStG 2005, § 73 StGB
Ablehnung einer Aussetzung der Vollziehung: Umsatzsteuerbarkeit von sog. "Schmiergeld-Zahlungen" - Bestimmung des Leistungsinhalts bei Manipulation einer Abfüllanlage und Verschaffung der Verfügungsmacht an uneingefärbtem Öl durch den Leiter eines Tanklagers - Keine ... - IWW
§ 3 Abs. 1 UStG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 3 Abs. 1
Rechtsschutz gegen die Besteuerung von "Schmiergeldzahlungen"
Wird zitiert von ...
- FG Berlin-Brandenburg, 07.03.2023 - 2 K 2150/21
Keine nachträgliche Entgeltminderung nach § 17 UStG infolge strafrechtlicher …
Der Kläger ist hierbei auch selbstständig tätig geworden, weil er insoweit nicht weisungsgebunden tätig geworden ist (…vgl. Bundesgerichtshof -BGH-, Urteil vom 9. Mai 2006 - 5 StR 453/05, BFH/NV 2006, 518, m.w.N.; FG München, Urteil vom 29. Juli 2004 - 14 K 4355/01, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2004, 1361; Niedersächsisches FG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - V 570/95, EFG 1997, 182, m.w.N.; FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. Februar 2022 - 4 V 148/20, EFG 2022, 619, m.w.N.).Bei Steuerfestsetzungen, für welche die mit dem Steueränderungsgesetz 1992 eingeführte Regelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 4 EStG (noch) keine Geltung finden konnte, hat der BFH der Doppelbelastung in Ansehung des Abzugsverbotes des (vorherigen) § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG dadurch Rechnung getragen, dass dem Steuerpflichtigen ein Anspruch auf (teilweisen) Erlass der Steuer eingeräumt wurde; dies galt jedoch nur, soweit die Summe aus Geldbuße und Steuerbelastung den aus dem Gesetzesverstoß erlangten wirtschaftlichen gesamten Vorteil überstieg (vgl. BFH…, Urteil vom 23. März 2011 - X R 59/09, BFH/NV 2011, 2047; vgl. zum Ganzen FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. Februar 2022 - 4 V 148/20, EFG 2022, 619).
Die Zurückweisung der damaligen Nichtzulassungsbeschwerde mit dem Hinweis, dass die Frage der Doppelbelastung "hier nicht geklärt werden" könne, stellt nach Auffassung des Gerichts eine Anknüpfung an die höchstrichterliche Rechtsprechung zur einkommensteuerlichen Lage vor dem Steueränderungsgesetz 1992 dar (vgl. FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. Februar 2022 - 4 V 148/20, EFG 2022, 619).
(Nur) dies führt zu einer dem Gesetzesplan entsprechenden systemkonformen Korrektur, die nicht nur die Steuer des Leistenden, sondern grundsätzlich auch die Vorsteuer des Leistungsempfängers tangiert (vgl. FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. Februar 2022 - 4 V 148/20, EFG 2022, 619).