Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 58/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,53219
FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 58/15 (https://dejure.org/2016,53219)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.11.2016 - 4 K 58/15 (https://dejure.org/2016,53219)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. November 2016 - 4 K 58/15 (https://dejure.org/2016,53219)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,53219) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 4 Nr 12 Buchst a UStG 2005, § 24 Abs 1 UStG 2005, Art 135 Abs 1 Buchst l EGRL 112/2006, Art 295 Abs 1 Nr 4 EGRL 112/2006, Art 295 Abs 1 Nr 5 EGRL 112/2006
    Einräumung von Nutzungsrechten an Baumgrabstätten sind steuerfrei gem. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG - Einräumung von Angelberechtigungen unterliegen der Regelbesteuerung

  • IWW

    § 4 Nr. 12a UStG; § 24 UStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einräumung des Nutzungsrechts an einer Baumgrabstätte in einem Ruhehain als steuerfreie Vermietung eines Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einräumung des Nutzungsrechts an einer Baumgrabstätte in einem Ruhehain als steuerfreie Vermietung eines Grundstücks

  • rechtsportal.de

    UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a); UStG § 24
    Einräumung des Nutzungsrechts an einer Baumgrabstätte in einem Ruhehain als steuerfreie Vermietung eines Grundstücks

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerbefreiung der Umsätze aus der Einräumung von Nutzungsrechten an Baumgrabstätten - Einräumung von Angelberechtigungen keine Lieferung von Fischen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerbefreiung - Die Einräumung eines Nutzungsrechts an einer Baumgrabstätte ist umsatzsteuerbefreit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Steuerfreiheit der Einräumung eines Nutzungsrechts an einer Baumgrabstätte - Vergabe von Angelberechtigungen unterliegt nicht der Durchschnittssatzbesteuerung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 512
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 11.11.2004 - V R 30/04

    Entschädigung für Flurschäden und Aufwuchsschäden als echter Schadensersatz -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 58/15
    Die streitige Einräumung des Nutzungsrechts sei zudem vergleichbar mit der steuerfreien Einräumung von Rechten zur Überspannung von Grundstücken und der Überlassung von Grundstücken für die Verlegung von Erdkabeln (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 11. November 2004 V R 30/04, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2005, 802), da in beiden Fällen dem Nutzungsberechtigten das beschränkte Recht eingeräumt werde, eine bestimmte Fläche unterirdisch zu nutzen.

    Im Gegensatz dazu werde die dem Urteil des BFH vom 11. November 2004 V R 30/04 (BStBl II 2005, 802) zugrunde liegende vertragliche Regelung von der Überlassung von Grundstücksteilen für die Aufstellung der Strommasten und von der Einräumung des Rechts zur Überspannung der Grundstücke geprägt.

    Eine Grundstücksvermietung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Nutzungsberechtigung auf Grundstücksteile oberhalb oder - wie im Streitfall bei der Baumgrabstätte - unterhalb der Erdoberfläche beschränkt ist (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 2004 V R 30/04, BStBl II 2005, 802 zur Einräumung des Rechts zur Überspannung eines Grundstücks).

    Eine Überlassung "auf bestimmte Zeit" liegt nicht vor, wenn der Überlassende die wirtschaftliche Herrschaftsmacht über das Grundstück endgültig und dauerhaft verliert und sich damit des Grundstücks letztlich vollständig entäußert (BFH-Urteile vom 11. November 2004 V R 30/04, BStBl. II 2005, 802; vom 21. Februar 2013 V R 10/12, BFH/NV 2013, 1635).

    Denn bei den Grundstücken führt weder die Überlassung einer verhältnismäßig geringfügigen Grundfläche für die Aufstellung von Strommasten noch die Überspannung zu einem endgültigen und vollständigen Verlust der Herrschaftsmacht (BFH-Urteil vom 11. November 2004 V R 30/04, BStBl. II 2005, 802).

    Es ist auch möglich, dass die Vermietung lediglich Teile der Grundfläche betrifft und die Befugnis des Mieters auf die Aufstellung von Strommasten und die Überspannung mit Leitungen beschränkt ist (BFH-Urteil vom 11. November 2004 V R 30/04, BStBl. II 2005, 802).

    Ein wirtschaftlicher Verlust des Eigentums ist bereits dadurch ausgeschlossen, dass nur die einzelnen Bäume des Ruhehains, die als Baumgrabstätten im Baumregister eingetragen sind, von einer forstwirtschaftlichen Nutzung ausgenommen sind und der Ruhehain im Übrigen vom Kläger im Rahmen der diesem übertragenen Pflege forstwirtschaftlich genutzt werden kann (vgl. zur Aufstellung von Strommasten und zur Überspannung mit Stromleitungen BFH-Urteil vom 11. November 2004 V R 30/04, BStBl. II 2005, 802, BFHE 207, 560).

  • BFH, 04.07.2002 - V R 41/01

    Abgrenzung Lieferung - sonstige Leistung; Angeln gegen Entgelt

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 58/15
    Auch wenn der Kläger den Einsatz der Fische im Angelsee nach einer durchschnittlichen Fangmenge vorgenommen hat, erlangten die einzelnen Angler noch keine Verfügungsmacht an den vom Kläger eingesetzten Fischen (BFH-Urteil vom 4. Juli 2002 V R 41/01, BFH/NV 2002, 1622, unter II.a).

    Für die Angler stand beim Erwerb der Angelberechtigung vielmehr das Angelvergnügen im Vordergrund, das ihnen mit der Einräumung der Angelberechtigung durch den Kläger im Rahmen einer sonstigen Leistung verschafft worden ist (BFH-Urteil vom 4. Juli 2002 V R 41/01, BFH/NV 2002, 1622, unter II.b.bb; BFH-Beschluss vom 12. November 2009 V B 60/09, BFH/NV 2010, 480).

    Der vom Kläger vorgenommene Fischeinsatz im Angelsee diente den Angeln hierbei dazu, die Angelberechtigung und das hiermit verbundene Angelvergnügen unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen, so dass auch insoweit im Hinblick auf die konkret geangelten Fische keine selbständige Lieferung, sondern eine unselbständige Nebenleistung vorliegt, die das Schicksal der sonstigen (Haupt-)Leistung teilt (BFH-Urteil vom 4. Juli 2002 V R 41/01, BFH/NV 2002, 1622, unter II.b.bb).

    bb) Die Einräumung der Angelberechtigungen stellt auch keine landwirtschaftliche Dienstleistung i.S.d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL dar (BFH-Urteil vom 4. Juli 2002 V R 41/01, BFH/NV 2002, 1622; BFH-Beschluss vom 12. November 2009 V B 60/09, BFH/NV 2010, 480).

    Für den einzelnen Angler steht beim Erwerb der Angelberechtigung vielmehr das Angelvergnügen im Vordergrund, das in keinem direkten Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Erzeugung steht und durch den konkreten Angelerfolg lediglich abgerundet wird (BFH-Urteil vom 4. Juli 2002 V R 41/01, BFH/NV 2002, 1622, unter II.b.bb).

  • BFH, 14.06.2007 - V R 56/05

    Umsatzsteuerpauschalierung für Land- und Forstwirte: Verkauf von zugekauften

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 58/15
    Zu den der Durchschnittsatzbesteuerung unterliegenden übrigen landwirtschaftlichen Umsätzen i.S.d. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG gehören daher nur die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse i.S.d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 4 MwStSystRL und landwirtschaftliche Dienstleistungen i.S.d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL (BFH-Urteile vom 14. Juni 2007 V R 56/05, BStBl II 2008, 158 Rz. 35; vom 13. November 2013, XI R 2/11, BStBl II 2014, 543, jeweils m.w.N.).

    Denn der Kläger hat den Umfang dieser Verkäufe weder aufgezeichnet noch in anderer Form näher dargelegt, so dass dem Senat eine Schätzung dieser - der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG unterliegenden (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 2007 V R 56/05, BStBl II 2008, 158) - Umsätze nicht möglich ist.

  • BFH, 12.11.2009 - V B 60/09

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Vergabe von Angelberechtigungen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 58/15
    Für die Angler stand beim Erwerb der Angelberechtigung vielmehr das Angelvergnügen im Vordergrund, das ihnen mit der Einräumung der Angelberechtigung durch den Kläger im Rahmen einer sonstigen Leistung verschafft worden ist (BFH-Urteil vom 4. Juli 2002 V R 41/01, BFH/NV 2002, 1622, unter II.b.bb; BFH-Beschluss vom 12. November 2009 V B 60/09, BFH/NV 2010, 480).

    bb) Die Einräumung der Angelberechtigungen stellt auch keine landwirtschaftliche Dienstleistung i.S.d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL dar (BFH-Urteil vom 4. Juli 2002 V R 41/01, BFH/NV 2002, 1622; BFH-Beschluss vom 12. November 2009 V B 60/09, BFH/NV 2010, 480).

  • BFH, 13.11.2013 - XI R 2/11

    Aufteilung des Vorsteuerabzugs bei einem Land- und Forstwirt mit

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 58/15
    § 24 UStG beruht auf Art. 295 ff. MwStSystRL und ist richtlinienkonform auszulegen (BFH-Urteile vom 25. November 2004 V R 8/01, BStBl II 2005, 896; vom 13. November 2013 XI R 2/11, BStBl II 2014, 543, m.w.N.).

    Zu den der Durchschnittsatzbesteuerung unterliegenden übrigen landwirtschaftlichen Umsätzen i.S.d. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG gehören daher nur die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse i.S.d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 4 MwStSystRL und landwirtschaftliche Dienstleistungen i.S.d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL (BFH-Urteile vom 14. Juni 2007 V R 56/05, BStBl II 2008, 158 Rz. 35; vom 13. November 2013, XI R 2/11, BStBl II 2014, 543, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 25.11.2004 - V R 8/01

    Keine Ausdehnung der Durchschnittsatzbesteuerung gem. § 24 UStG auf Umsätze aus

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 58/15
    § 24 UStG beruht auf Art. 295 ff. MwStSystRL und ist richtlinienkonform auszulegen (BFH-Urteile vom 25. November 2004 V R 8/01, BStBl II 2005, 896; vom 13. November 2013 XI R 2/11, BStBl II 2014, 543, m.w.N.).
  • EuGH, 26.05.2005 - C-43/04

    Stadt Sundern - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 25 - Gemeinsame

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 58/15
    Die Pauschalregelung ist als Ausnahme von der allgemeinen Mehrwertsteuerregelung der Richtlinie grundsätzlich eng auszulegen (EuGH-Urteile vom 15. Juli 2004, C-321/02 "Harbs", Slg. 2004, I-7101; vom 26. Mai 2005, C-43/04 "Stadt Sundern", Slg. 2005, I-4491).
  • EuGH, 15.07.2004 - C-321/02

    Harbs

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 58/15
    Die Pauschalregelung ist als Ausnahme von der allgemeinen Mehrwertsteuerregelung der Richtlinie grundsätzlich eng auszulegen (EuGH-Urteile vom 15. Juli 2004, C-321/02 "Harbs", Slg. 2004, I-7101; vom 26. Mai 2005, C-43/04 "Stadt Sundern", Slg. 2005, I-4491).
  • BFH, 31.05.2007 - V R 5/05

    Durchschnittsbesteuerung für Umsätze aus Grabpflegeleistungen eines

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 58/15
    Landwirtschaftliche Dienstleistungen i.S.d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL liegen nur dann vor, wenn die Leistungen "normalerweise" zur landwirtschaftlichen Produktion beitragen (BFH-Urteil vom 31. Mai 2007 V R 5/05, BStBl 2011, 289).
  • BFH, 12.08.2009 - XI R 48/07

    Vorgeschobener "Strohmann" kann auch Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 58/15
    Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem anderen zuzurechnen ist, hängt deshalb grundsätzlich davon ab, ob der Handelnde gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen eines anderen bei Ausführung entgeltlicher Leistungen aufgetreten ist (BFH-Urteile vom 12. August 2009 XI R 48/07, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2010, 259; vom 10. September 2015 V R 17/14, BFH/NV 2016, 80 Rz. 32).
  • BFH, 10.09.2015 - V R 17/14

    Anforderungen an die Rechnung für Zwecke des Vorsteuerabzugs - Strohmann als

  • BFH, 08.11.2012 - V R 15/12

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Überlassung von Grundstücken im Rahmen

  • BFH, 21.02.2013 - V R 10/12

    Keine Vermietung oder Verpachtung bei dauerhafter Überlassung eines Grundstücks

  • BFH, 18.02.2016 - V R 23/15

    Vorsteuerabzug für privat genutzten Gebäudeteil ("Seeling" Altfall)

  • BFH, 10.01.2013 - V R 31/10

    Umsatzsteuer bei der Veranstaltung einer "Dinner-Show" - Komplexe Leistung -

  • BFH, 02.12.1999 - V B 81/99

    Kommunale Abfallentsorgung

  • BFH, 28.02.2002 - V R 19/01

    Umsatzsteuer bei Einschaltung von Unternehmern

  • BFH, 07.07.2011 - V R 53/10

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Anforderungen an organisatorische

  • BFH, 07.07.2011 - V R 41/09

    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten

  • EuGH, 18.11.2004 - C-284/03

    Temco Europe - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe b -

  • BFH, 28.05.2013 - XI R 32/11

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Zurverfügungstellung eines Grundstücks zu

  • BFH, 21.06.2017 - V R 4/17

    Umsatzsteuer im Begräbniswald

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 21. November 2016  4 K 58/15 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 512 veröffentlichten Urteil hinsichtlich der im Revisionsverfahren nur noch streitigen Einräumung von Nutzungsrechten an Baumgrabstätten statt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht