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   FG Schleswig-Holstein, 22.09.2010 - 2 K 282/07   

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FG Schleswig-Holstein, 22.09.2010 - 2 K 282/07 (https://dejure.org/2010,7872)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.09.2010 - 2 K 282/07 (https://dejure.org/2010,7872)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. September 2010 - 2 K 282/07 (https://dejure.org/2010,7872)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 15 Abs. 2 EStG; § 2 Abs. 1 GewStG
    Photovoltaikanlage als eigenständiger Gewerbebetrieb

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreiben einer Photovoltaikanlage auf dem Betriebsgelände eines Einzelunternehmens als eigenständiger Gewerbebetrieb; Kriterien zur Bestimmung von mehreren gewerblichen Betätigungen eines Steuerpflichtigen als selbstständiger Gewerbebetrieb oder als einheitlicher ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 2 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 2
    Photovoltaikanlage als eigenständiger Gewerbebetrieb

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Photovoltaikanlage als eigenständiger Gewerbebetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Betriebliche Photovoltaikanlage als eigenständiger Gewerbebetrieb

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Solarstrom gibt es nicht an der Ladentheke

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 2102
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 09.08.1989 - X R 130/87

    1. Mehrheit von Gewerbebetrieben bei einer natürlichen Person - 2. Kriterien für

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.09.2010 - 2 K 282/07
    Einheitlicher Beurteilungsmaßstab sei die sachliche Verbundenheit der Tätigkeiten, d.h. sie müssten organisatorisch, wirtschaftlich oder finanziell innerlich zusammenhängen (BFH-Urteil vom 9. August 1989, a.a.O.).

    Dabei hat die Rechtsprechung insbesondere die Merkmale der räumlichen Nähe und der Gleichartigkeit der Leistungen herausgearbeitet (BFH-Urteil vom 9. August 1989 X R 130/87, BStBl II 1989, 901).

    Bündelt der Gewerbetreibende die Aktivitäten, um eine größere Marktwirksamkeit zu erreichen, so ist eine Wirtschaftseinheit gegeben (BFH-Urteile vom 1. Februar 2001 III 11/98, III R 12/98, BFH/NV 2001, 899 und vom 9. August 1989 X R 130/87, BStBl II 1989, 901 jeweils m. w. N.; BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2000 X B 111/00, BFH/NV 2001, 816).

    Das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 9. Dezember 2004 (2 K 1329/02, Juris), dass der gleichzeitige Betrieb eines Baustoffhandels und einer Windkraftanlage durch einen Einzelunternehmer einen einheitlichen Gewerbebetrieb darstelle, wurde durch den BFH aufgehoben und an das FG zurückverwiesen (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2007 X R 16/05, BFH/NV 2008, 559).In den Gründen führt er aus, dass es dahinstehen könne, ob der Kläger im Jahr 1998 mehrere gewerbliche Betriebe unterhalten habe und verwies insoweit auf das BFH-Urteil vom 9. August 1989 (X R 130/87, BStBl II 1989, 901).

    Anhaltspunkte für die Beurteilung dieser Frage sind die Gleichartigkeit/Ungleichartigkeit der Betätigungen und die räumliche Nähe/Entfernung (BFH-Urteil vom 9. August 1989 X R 130/87, BStBl II 1989, 901)".

  • BFH, 31.01.2006 - III B 29/05

    NZB: Divergenz, einheitlicher Gewerbebetrieb

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.09.2010 - 2 K 282/07
    Betätigungen sind nicht nur dann gleichartig, wenn sie im gleichen Gewerbezweig ausgeübt werden, sondern auch dann, wenn sie sich unterscheiden, aber einander ergänzen (BFH-Beschluss vom 31. Januar 2006 III B 29/05, BFH/NV 2006, 1152; BFH-Urteile vom 19. November 1985 VIII R 310/83, BStBl II 1986, 719).Richtet ein Einzelunternehmer in seinem Ladengeschäft einen weiteren Geschäftszweig ein, so kann danach grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass sich die gewerblichen Tätigkeiten gegenseitig ergänzen und unterstützen (BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 310/83, BStBl II 1986, 719 betreffend Tabakwareneinzelhandel und Toto-Lotto-Annahmestelle).

    Aber auch bei organisatorischer, finanzieller und wirtschaftlicher Verflechtung ist bei ungleichartiger Betätigung ein einheitlicher Gewerbebetrieb nur anzunehmen, wenn die verschiedenen Betätigungen einander ergänzen (BFH-Beschluss vom 31. Januar 2006 III B 29/05, BFH/NV 2006, 1152; vgl. Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 18. Dezember 2007, a.a.O.).

    (Lenski / Steinberg, GewStG, § 2 Rd. 1704; BFH-Beschluss vom 31. Januar 2006 III B 29/05, BFH/NV 2006, 1152) sowie die räumliche Nähe reichen für einen sachlichen Zusammenhang der Tätigkeiten und damit der Annahme eines einheitlichen Betriebes nicht aus.

  • BFH, 18.12.1996 - XI R 63/96

    1. Keine Fortführung des Betriebs eines ehemaligen Versicherungsbezirksdirektors

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.09.2010 - 2 K 282/07
    Die Annahme eines selbstständigen/eigenständigen Gewerbebetriebes erfordere eine vollkommene Eigenständigkeit (Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 9. August 1989, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1989, 901 und vom 18. Dezember 1996, BStBl II 1997, 573).

    Kriterien hierfür seien die Art der gewerblichen Betätigung, der Kunden- und Lieferantenkreis, die Geschäftsleitung, die Arbeitnehmerschaft, die Betriebsstätte, die Zusammensetzung und Finanzierung des Aktivvermögens sowie die Gleichartigkeit der Betätigung (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des BFH (BFH-Beschluss vom 28. Dezember 2009 III B 266/08; BFH/NV 2010, 642 und BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 XI R 63/96, BStBl II 1997, 573 m. w. N.) können mehrere Betriebe eines Steuerpflichtigen eine wirtschaftliche Einheit bilden, sofern sie sachlich, insbesondere organisatorisch, wirtschaftlich oder finanziell zusammenhängen.

  • FG Sachsen, 09.12.2004 - 2 K 1329/02

    Gewährung einer Ansparabschreibung nach § 7g EStG für den Betrieb einer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.09.2010 - 2 K 282/07
    Zur Unterstützung werde auf Abschnitt 11 Abs. 2 und Abschnitt 16 Abs. 1 und 2 der Gewerbesteuerrichtlinien (GewStR) und hier insbesondere auf das Toto-Lotto-Urteil sowie auf das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 9. Dezember 2004 (2 K 1329/02, Windkraftanlage und Baustoffhandelsvertretung bei einheitlicher Organisationsform = einheitlicher Gewerbebetrieb) verwiesen.

    Das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 9. Dezember 2004 (2 K 1329/02, Juris), dass der gleichzeitige Betrieb eines Baustoffhandels und einer Windkraftanlage durch einen Einzelunternehmer einen einheitlichen Gewerbebetrieb darstelle, wurde durch den BFH aufgehoben und an das FG zurückverwiesen (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2007 X R 16/05, BFH/NV 2008, 559).In den Gründen führt er aus, dass es dahinstehen könne, ob der Kläger im Jahr 1998 mehrere gewerbliche Betriebe unterhalten habe und verwies insoweit auf das BFH-Urteil vom 9. August 1989 (X R 130/87, BStBl II 1989, 901).

  • FG Nürnberg, 18.12.2007 - 1 K 1385/07

    Voraussetzungen für die Bildung einer steuerlichen Rücklage; Gewinnmindernde

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.09.2010 - 2 K 282/07
    Aber auch bei organisatorischer, finanzieller und wirtschaftlicher Verflechtung ist bei ungleichartiger Betätigung ein einheitlicher Gewerbebetrieb nur anzunehmen, wenn die verschiedenen Betätigungen einander ergänzen (BFH-Beschluss vom 31. Januar 2006 III B 29/05, BFH/NV 2006, 1152; vgl. Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 18. Dezember 2007, a.a.O.).

    Das Finanzgericht Nürnberg (Urteil vom 18. Dezember 2007 1 K 1385/2007, EFG 2008, 1016 - AZ der Revision: BFH X R 21/08) entschied, das die Tätigkeiten (Photovoltaikanlage auf dem Gebäude eines Elektrounternehmens) sich wechselseitig ergänzen würden.

  • FG Niedersachsen, 20.05.2010 - 6 K 408/09

    Aufrechnungsmöglichkeit der Finanzverwaltung mit Körperschaftsteuerguthaben nach

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.09.2010 - 2 K 282/07
    Im Übrigen wäre das Gericht an eine Selbstbindung seinerseits nicht gebunden (Niedersächsisches FG, Urteil vom 20. Mai 2010 6 K 408/09,EFG 2010, 1390).
  • BFH, 15.09.2010 - X R 21/08

    Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.09.2010 - 2 K 282/07
    Das Finanzgericht Nürnberg (Urteil vom 18. Dezember 2007 1 K 1385/2007, EFG 2008, 1016 - AZ der Revision: BFH X R 21/08) entschied, das die Tätigkeiten (Photovoltaikanlage auf dem Gebäude eines Elektrounternehmens) sich wechselseitig ergänzen würden.
  • BFH, 12.12.2007 - X R 16/05

    Konkretisierung der geplanten Investition für Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.09.2010 - 2 K 282/07
    Das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 9. Dezember 2004 (2 K 1329/02, Juris), dass der gleichzeitige Betrieb eines Baustoffhandels und einer Windkraftanlage durch einen Einzelunternehmer einen einheitlichen Gewerbebetrieb darstelle, wurde durch den BFH aufgehoben und an das FG zurückverwiesen (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2007 X R 16/05, BFH/NV 2008, 559).In den Gründen führt er aus, dass es dahinstehen könne, ob der Kläger im Jahr 1998 mehrere gewerbliche Betriebe unterhalten habe und verwies insoweit auf das BFH-Urteil vom 9. August 1989 (X R 130/87, BStBl II 1989, 901).
  • BFH, 18.05.1999 - III R 65/97

    Segelyacht nicht zulagenbegünstigt

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.09.2010 - 2 K 282/07
    Sie sind deshalb im Investitionszulagenrecht grundsätzlich nach den für die Einkommensbesteuerung maßgebenden Grundsätzen auszulegen, soweit sich nicht aus dem Investitionszulagengesetz, seinem Zweck und seiner Entstehungsgeschichte etwas anderes entnehmen lässt (BMF-Schreiben vom 8. Mai 2008, a.a.O., -vor Rz. 1- / Juris mit Verweis auf das BFH-Urteil vom 18. Mai 1999 III R 65/97, BStBl II 1999, 619).
  • BFH, 28.12.2009 - III B 266/08

    Mehrzahl gewerblicher Betätigungen als wirtschaftliche Einheit

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.09.2010 - 2 K 282/07
    Nach der Rechtsprechung des BFH (BFH-Beschluss vom 28. Dezember 2009 III B 266/08; BFH/NV 2010, 642 und BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 XI R 63/96, BStBl II 1997, 573 m. w. N.) können mehrere Betriebe eines Steuerpflichtigen eine wirtschaftliche Einheit bilden, sofern sie sachlich, insbesondere organisatorisch, wirtschaftlich oder finanziell zusammenhängen.
  • BFH, 21.12.2000 - X B 111/00

    Selbständige Gewerbebetriebe

  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 310/83

    Toto- und Lotto-Annahmestelle kann mit Tabakwareneinzelhandel einen einheitlichen

  • BFH, 27.05.2010 - X B 182/09

    Vorliegen eines einheitlichen Gewerbebetriebs

  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 15/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Heranziehung der (selbständigen)

  • BFH, 25.04.1989 - VIII R 294/84

    Besonderheiten bei der Erhebung der Gewerbesteuer - Beschäftigung der Ehefrau im

  • BFH, 01.02.2001 - III R 12/98

    Einheitlicher Gewerbebetrieb einer natürlichen Person

  • BFH, 24.10.2012 - X R 36/10

    Zwei Gewerbebetriebe i. S. d. § 2 GewStG bei Betrieb einer Photovoltaikanlage und

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 2102 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.
  • FG Baden-Württemberg, 05.04.2017 - 4 K 3005/14

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch Betrieb und Veräußerung einer

    Steuerpflichtige, die Fotovoltaikanlagen betrieben und damit Strom erzeugten, erzielten hieraus in Höhe der vom Netzbetreiber gewährten Vergütung Einnahmen aus einer gewerblichen Betätigung i.S.d. § 15 Abs. 2 EStG (vgl. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 22. September 2010 2 K 282/07, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2010, 2102; vgl. auch BFH-Urteil vom 15. September 2010 X R 22/08, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2011, 238).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 6 K 6181/08

    Betrieb von Photovoltaikanlagen hindert günstige gewerbesteuerliche Besteuerung

    Steuerpflichtige, die Photovoltaikanlagen betreiben und damit Strom erzeugen, erzielen hieraus - unter der hier nicht zweifelhaften Voraussetzung der Gewinnerzielungsabsicht - in Höhe der vom Netzbetreiber gewährten Vergütung Einnahmen aus einer gewerblichen Betätigung im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG (vgl. Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 22. September 2010 - 2 K 282/07, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2010, 2102; vgl. auch BFH-Urteil vom 15. September 2010 X R 22/08, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2011, 238).
  • FG München, 24.10.2011 - 5 V 491/11

    Annahme mehrerer Gewerbebetriebe - Absetzung für Abnutzung (AfA) für einen 12

    Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht (Urteil vom 22. September 2009 2 K 282/07, EFG 2010, 2102 - Az. der Revision: BFH X R 36/10) entschied, dass das Betreiben einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Betriebsgebäudes eines Einzelhandelsunternehmens (Laden für Zeitschriften, Tabakwaren, Eis und Tee, Touristenartikel, Eisenwaren, Spielwaren, Haushalts- und Gartenbedarfsartikel, Textilien, Bücher und Heizöl) und das Einzelhandelsunternehmen zwei selbständige Gewerbebetriebe seien, da es sich um ungleichartige Betätigungen handele, der wirtschaftlich und organisatorische Zusammenhang fehle und beide Gewerbebetriebe eine unabhängige Teilnahme am Wirtschaftsleben zuließen.

    Maßgebend sind die objektiv vorliegenden Verhältnisse, in denen die Betriebe zueinander stehen (Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts in EFG 2010, 2102).

  • FG Hessen, 20.01.2011 - 11 K 2735/08

    Betriebsausgabenabzug bei Austausch eines alten Asbestdaches im Zuge der Montage

    Hiermit wird das Gewerbe unmittelbar betrieben (vgl. BFH-Urteil vom 11.12.1991, BStBl II 1992, 278; FG Schleswig Holstein, Urteil vom 22.09.2010 2 K 282/07, EFG 2010, 2102, 2104, rechte Spalte).
  • FG Sachsen, 21.12.2011 - 2 K 1721/11

    Investitionszulage für Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Betriebs-GmbH

    In der örtlichen Verbindung ist keine Geschäftsförderung zu sehen (Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 22. September 2010, EFG 2010, 2102).

    Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO insbesondere im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Revisionsverfahren gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichtes vom 22. September 2010 (2 K 282/07) zuzulassen.

  • FG Köln, 15.06.2011 - 7 K 3773/08

    Teilbetriebseigenschaft eines fremdvermieteten Grundstücks

    Die vom Bevollmächtigten der Klägerin in der mündlichen Verhandlung angeführte Entscheidung des Finanzgerichts Schleswig Holstein vom 22.9.2010 (2 K 282/07, EFG 2010, 2102) betraf ebenfalls einen Sachverhalt, der mit dem Streitfall nicht vergleichbar war.
  • FG Nürnberg, 07.10.2015 - 3 K 1631/14

    Elektrobetrieb und Betrieb einer Windkraftanlage kein einheitlicher

    Eine eigene Verwaltung erübrigt sich, da die monatliche Vergütung durch das Stromunternehmen abgerechnet wird und ein Vertrieb nicht stattfindet (ebenso Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 22.09.2010 2 K 282/07, EFG 2010, 2102).
  • FG Thüringen, 25.02.2015 - 3 K 111/14

    Investitionszulage für Photovoltaikanlage bei Betriebsaufspaltung - Einheitliche

    In der örtlichen Verbindung ist auch keine Geschäftsförderung zu sehen (vgl. Finanzgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. September 2010 2 K 282/07, EFG 2010, 2102).
  • LG Dortmund, 17.06.2011 - 25 O 210/11

    Notwendigkeit des Vorliegens einer Verbrauchereigenschaft für die Möglichkeit des

    Schließlich wird auch in der finanzrichterlichen Rechtsprechung der Betrieb einer Photovoltaikanlage überwiegend als unternehmerische Tätigkeit angesehen, und zwar auch dann, wenn der erzeugte Strom nur teilweise, aber regelmäßig und nicht nur gelegentlich eingespeist wird (OLG Schleswig, EFG 2010, 2102-2105; FG München, Urteil vom 25.01.2007, Az.: 14 K 1899/94, abrufbar unter www.juris.de ).
  • FG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 K 351/12

    Anspruch einer Personengesellschaft auf Investitionszulage für Fotovoltaikanlage

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