Rechtsprechung
FG Schleswig-Holstein, 23.08.2021 - 5 K 42/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Stichwort: 1. Das Finanzgericht ist das für eine Klage auf Datenlöschung nach Maßgabe des § 32i AO zuständige Gericht. Eines Vorverfahrens bedarf es nicht (§ 32i Abs. 9 AO). 2. Datenschutzrechtlich kann ein Vorlageverlangen gemäß § 97 AO über § 29b Abs. 1 -- und soweit besondere ...
- rechtsportal.de
Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten; Interessenabwägung zwischen dem Interesse der betroffenen Person auf Löschung und dem öffentlichen Interesse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Zuständigkeit bei Datenlöschung nach § 32i AO - Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens Voraussetzungen für ein Datenzugriffrecht auf personenbezogene Daten - Vorlageverlangen gemäß § 97 AO über § 29b Abs. 1 AO
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 23.08.2021 - 5 K 42/21
- BFH, 05.09.2023 - IX R 32/21
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 14.05.2020 - B 14 AS 7/19 R
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.08.2021 - 5 K 42/21
Zutreffende Klageart ist die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 40 Abs. 1 Satz 1 FGO), gerichtet auf die Änderung der der Löschung der Kontoauszüge vorgelagerten Verwaltungsentscheidung und auf die Entfernung der Kontoauszüge aus den Steuerakten des Beklagten durch schlicht-hoheitliches Verwaltungshandeln (so auch Urteil des BSG vom 14. Mai 2020, B 14 AS 7/19 R, juris), den Hilfsantrag betreffend gerichtet auf die Änderung der der Widerspruchsablehnung vorgelagerten Verwaltungsentscheidung und der Nichtverarbeitung der personenbezogenen Daten. - VG Berlin, 21.09.2022 - 3 K 52.21
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.08.2021 - 5 K 42/21
Hierzu ist vor dem Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht ein Verfahren unter dem Az. 3 K 52/21 anhängig.
- FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2022 - 16 K 2059/21
Betroffenenrechte aus der DSGVO gegenüber dem Finanzamt nach Datenerhebung bei …
In der Gesamtschau hat der Senat keine Zweifel, dass der Beklagte insoweit den Informationspflichten aus Art. 14 DSGVO in ausreichendem Umfang nachgekommen ist (so auch FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.08.2021 - 5 K 42/21 -, Rn. 54 ff., juris). - BFH, 05.09.2023 - IX R 32/21
Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Besteuerungsverfahren …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 23.08.2021 - 5 K 42/21 wird als unbegründet zurückgewiesen. - FG Nürnberg, 01.02.2023 - 3 K 596/22
Aufforderung zur Vorlage von Mietverträgen und weiterer Unterlagen für die …
b) Aufgrund der in der DSGVO geregelten Öffnungsklauseln in Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 und 3 und Art. 9 Abs. 2 DSGVO hat der Gesetzgeber mit § 29b AO für die Finanzbehörden den datenschutzrechtlichen Bereich der Verarbeitung personenbezogener Daten die Grundregelungen in Art. 5, Art. 6 und Art. 9 DSGVO geregelt und modifiziert (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 23.08.2021 5 K 42/21, EFG 2022, 1;… Drüen in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 29b AO Tz. 1; Wackerbeck in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 29b AO Tz. 2;… Krömker in: Lippross/Seibel, Basiskommentar Steuerrecht, § 29b AO Rn. 1).