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   FG Schleswig-Holstein, 23.08.2021 - 5 K 42/21   

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https://dejure.org/2021,45607
FG Schleswig-Holstein, 23.08.2021 - 5 K 42/21 (https://dejure.org/2021,45607)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.08.2021 - 5 K 42/21 (https://dejure.org/2021,45607)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. August 2021 - 5 K 42/21 (https://dejure.org/2021,45607)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stichwort: 1. Das Finanzgericht ist das für eine Klage auf Datenlöschung nach Maßgabe des § 32i AO zuständige Gericht. Eines Vorverfahrens bedarf es nicht (§ 32i Abs. 9 AO). 2. Datenschutzrechtlich kann ein Vorlageverlangen gemäß § 97 AO über § 29b Abs. 1 -- und soweit besondere ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten; Interessenabwägung zwischen dem Interesse der betroffenen Person auf Löschung und dem öffentlichen Interesse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zuständigkeit bei Datenlöschung nach § 32i AO - Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens Voraussetzungen für ein Datenzugriffrecht auf personenbezogene Daten - Vorlageverlangen gemäß § 97 AO über § 29b Abs. 1 AO

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 14.05.2020 - B 14 AS 7/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.08.2021 - 5 K 42/21
    Zutreffende Klageart ist die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 40 Abs. 1 Satz 1 FGO), gerichtet auf die Änderung der der Löschung der Kontoauszüge vorgelagerten Verwaltungsentscheidung und auf die Entfernung der Kontoauszüge aus den Steuerakten des Beklagten durch schlicht-hoheitliches Verwaltungshandeln (so auch Urteil des BSG vom 14. Mai 2020, B 14 AS 7/19 R, juris), den Hilfsantrag betreffend gerichtet auf die Änderung der der Widerspruchsablehnung vorgelagerten Verwaltungsentscheidung und der Nichtverarbeitung der personenbezogenen Daten.
  • VG Berlin, 21.09.2022 - 3 K 52.21
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.08.2021 - 5 K 42/21
    Hierzu ist vor dem Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht ein Verfahren unter dem Az. 3 K 52/21 anhängig.
  • FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2022 - 16 K 2059/21

    Betroffenenrechte aus der DSGVO gegenüber dem Finanzamt nach Datenerhebung bei

    In der Gesamtschau hat der Senat keine Zweifel, dass der Beklagte insoweit den Informationspflichten aus Art. 14 DSGVO in ausreichendem Umfang nachgekommen ist (so auch FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.08.2021 - 5 K 42/21 -, Rn. 54 ff., juris).
  • BFH, 05.09.2023 - IX R 32/21

    Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Besteuerungsverfahren

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 23.08.2021 - 5 K 42/21 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Nürnberg, 01.02.2023 - 3 K 596/22

    Aufforderung zur Vorlage von Mietverträgen und weiterer Unterlagen für die

    b) Aufgrund der in der DSGVO geregelten Öffnungsklauseln in Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 und 3 und Art. 9 Abs. 2 DSGVO hat der Gesetzgeber mit § 29b AO für die Finanzbehörden den datenschutzrechtlichen Bereich der Verarbeitung personenbezogener Daten die Grundregelungen in Art. 5, Art. 6 und Art. 9 DSGVO geregelt und modifiziert (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 23.08.2021 5 K 42/21, EFG 2022, 1; Drüen in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 29b AO Tz. 1; Wackerbeck in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 29b AO Tz. 2; Krömker in: Lippross/Seibel, Basiskommentar Steuerrecht, § 29b AO Rn. 1).
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