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   FG Schleswig-Holstein, 24.02.2010 - 2 K 90/08   

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FG Schleswig-Holstein, 24.02.2010 - 2 K 90/08 (https://dejure.org/2010,7212)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.02.2010 - 2 K 90/08 (https://dejure.org/2010,7212)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 2 K 90/08 (https://dejure.org/2010,7212)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 850e Nr. 1 ZPO; §§ 36, 35, 80, 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO; § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzschuldner aus nichtselbstständiger Tätigkeit erzielte Einkünfte als Masseverbindlichkeiten; Festsetzung von Steuerforderungen bzgl. der Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit nach Eröffnung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nach Insolvenzeröffnung durch nichtselbständige Tätigkeit begründete Einkommensteuerschulden keine Masseverbindlichkeiten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nach Insolvenzeröffnung durch nichtselbständige Tätigkeit begründete Einkommensteuerschulden keine Masseverbindlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 67
  • EFG 2010, 883
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Niedersachsen, 01.10.2009 - 15 K 110/09

    Geltendmachung von aus selbstständiger Tätigkeit entfallender Ertragssteuer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 24.02.2010 - 2 K 90/08
    Vielmehr legen die §§ 35, 38, 53, 55, 80 und 81 InsO fest, dass die durch § 35 InsO definierte Insolvenzmasse den Altgläubigern sowie zur Befriedigung der Verfahrenskosten und der durch den Insolvenzverwalter begründeten Masseverbindlichkeiten zur Verfügung steht (siehe auch Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 1. Oktober 2009 15 K 110/09, EFG 2010, 332; Braun, InsO, § 55 Rz. 15).

    Außerdem führt die Anwendung des § 35 Abs. 2 InsO dazu, dass für die Fälle eines selbstständig tätigen Insolvenzschuldners durch eine strikte Trennung der Insolvenzmasse vom insolvenzfreien Vermögen gewährleistet ist, dass auf der einen Seite die Insolvenzmasse den Altgläubigern als Haftungsmasse verbleibt und auf der anderen Seite die Neugläubiger des Insolvenzschuldners auf eine Haftungsmasse (das insolvenzfreie Vermögen) zugreifen können (Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 1. Oktober 2009 15 K 110/09, EFG 2010, 332).

  • BFH, 21.07.2009 - VII R 49/08

    Keine Haftungsinanspruchnahme des Insolvenzverwalters über das Vermögen des

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 24.02.2010 - 2 K 90/08
    Auch an den Neuerwerb anknüpfende Steueransprüche (Umsatzsteuer, Einkommensteuer) sind daher nicht zwangsläufig Masseverbindlichkeiten (Frotscher, Besteuerung bei Insolvenz, Seite 66; so im Ergebnis auch BFH vom 21. Juli 2009 VII R 49/08 BStBl II 2010, 13, der davon ausgeht, dass die aus "dem Arbeitseinsatz" resultierenden Ansprüche und Verbindlichkeiten nicht schon durch die Einbeziehung der Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit in den Neuerwerb damit zu Masseverbindlichkeiten werden).

    In einer zur Frage der Haftungsinanspruchnahme des Insolvenzverwalters ergangenen Entscheidung (BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 VII R 49/08 BStBl II 2010, 13) geht er davon aus, dass aus dem Umstand, dass Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit in den Neuerwerb einzubeziehen sind, nicht folgt, dass die aus "dem Arbeitseinsatz" resultierenden Ansprüche und Verbindlichkeiten zu Masseverbindlichkeiten werden.

  • BFH, 16.11.2004 - VII R 62/03

    Erstattung von im Voraus entrichteter Kraftfahrzeugsteuer bei Insolvenzverfahren

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 24.02.2010 - 2 K 90/08
    Der BFH habe in seiner Entscheidung vom 16. November 2004 Az. VII R 62/03 ausdrücklich festgestellt, dass "...Verbindlichkeiten, die aufgrund eines dem Schuldner auch während der Dauer des Insolvenzverfahrens außerhalb desselben gestatteten rechtsgeschäftlichen oder steuerpflichtigen Handels ...entstehen, aus der Masse überhaupt nicht (weder bevorrechtigt als Masseverbindlichkeit noch anteilig als Insolvenzforderung) befriedigt werden dürften.".
  • BFH, 25.07.1995 - VIII R 61/94

    Entstehung und Berechnung von Steuerverbindlichkeiten im Fall eines eröffneten

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 24.02.2010 - 2 K 90/08
    Die steuerlichen Rechtsfolgen der Tatbestandsverwirklichung, also der Grund und die Höhe des Einkommensteueranspruchs, richten sich allein nach dem Steuerrecht (BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VIII R 61/94, BFH/NV 1996, 117 m.w.N.).
  • FG Thüringen, 11.09.2003 - IV 966/02

    Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Grund einer neuen gewerblichen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 24.02.2010 - 2 K 90/08
    Bei anderer Ansicht könnte der Gemeinschuldner die Masse willkürlich schmälern und so letztlich die Tätigkeit des Insolvenzverwalters unterminieren (Thüringer Finanzgericht vom 11. September 2003 IV 966/02, EFG 2004, 1171).
  • BFH, 07.04.2005 - V R 5/04

    Umsatzsteuer bei neuer gewerblicher Tätigkeit des Schuldners im

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 24.02.2010 - 2 K 90/08
    In den Fällen, in denen wie im Streitfall die abgeführte Lohnsteuer nicht mit dem tatsächlich aus der unselbstständigen Tätigkeit entstehenden Steueranspruch übereinstimmt, führt dies unter Anwendung der oben dargestellten Grundsätze dazu, dass sich die an die Erzielung von Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit anknüpfenden Einkommensteuerforderungen des Finanzamtes als mit dem Neuerwerb verbundene und durch Tätigkeit des Insolvenzschuldners begründete Verpflichtungen gegen das insolvenzfreie Vermögen des Insolvenzschuldners richten (siehe im Ergebnis auch BFH vom 7. April 2005 V R 5/04, Bundessteuerblatt -BStBl-II 2005, 848, BFHE 210, 156, Frotscher, Besteuerung bei Insolvenz, Seite 66 f), welches aber, da der Neuerwerb selbst zu Insolvenzmasse gehört, nur aus pfändungsfreien Gegenständen besteht.
  • BGH, 20.03.2003 - IX ZB 388/02

    Versagung der Restschuldbefreiung; Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 24.02.2010 - 2 K 90/08
    Darüber hinaus bezieht er sich für Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit in derselben Entscheidung ausdrücklich auf die ständige Rechtsprechung des BGH, nach der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Einkünfte des Schuldners in vollem Umfang und nicht lediglich in Höhe des nach Abzug der Ausgaben verbleibenden Gewinns zur Insolvenzmasse gehören (BGH-Beschluss vom 18. Mai 2004 IX ZB 189/03, NZI 2004, 444, Beschluss vom 20. März 2003 IX ZB 388/02, NZI 2003, 389).
  • BGH, 18.05.2004 - IX ZB 189/03

    Zum rechtlich geschützten Interesse eines Neugläubigers an der Eröffnung eines

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 24.02.2010 - 2 K 90/08
    Darüber hinaus bezieht er sich für Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit in derselben Entscheidung ausdrücklich auf die ständige Rechtsprechung des BGH, nach der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Einkünfte des Schuldners in vollem Umfang und nicht lediglich in Höhe des nach Abzug der Ausgaben verbleibenden Gewinns zur Insolvenzmasse gehören (BGH-Beschluss vom 18. Mai 2004 IX ZB 189/03, NZI 2004, 444, Beschluss vom 20. März 2003 IX ZB 388/02, NZI 2003, 389).
  • FG Nürnberg, 11.12.2008 - 4 K 1394/07

    Ertragsteuern auf Tätigkeit des Insolvenzschuldners, die ohne Wissen des

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 24.02.2010 - 2 K 90/08
    Somit sei gewährleistet, dass die Neugläubiger auf eine Haftungsmasse zugreifen könnten (hierzu FG Nürnberg 4 K 1394/2007, EFG 2009, 867 m.w.N. aus der Literatur).
  • BFH, 24.02.2011 - VI R 21/10

    Einkommensteuer für Lohneinkünfte nach Insolvenzeröffnung keine (vorrangig zu

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 883 veröffentlichten Gründen statt.

    das angefochtene Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 24. Februar 2010  2 K 90/08 aufzuheben.

  • FG Köln, 19.01.2011 - 7 K 3529/07

    Einkommensteuerschuld aufgrund gegen den Willen des Insolvenzverwalters

    Gleichwohl lässt sich hieraus nicht ableiten, dass er dieser Regelung entgegen der zivilrechtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH-Beschluss vom 30.9.2010 IX ZR 236/09, juris) lediglich klarstellende Funktion beimisst (gegen eine nur klarstellende Regelung wohl auch FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.2.2010 2 K 90/08, EFG 2010, 883).

    Die Einbeziehung der Einnahmen in die Insolvenzmasse rechtfertigte nämlich vor Inkrafttreten der im Streitfall noch nicht einschlägigen Regelung in § 35 Abs. 2 InsO i.d.F. des InsVereinfG nicht die vom Beklagten vertretene Gesamtbetrachtung der aus "dem Arbeitseinsatz" des Insolvenzschuldners resultierenden Ansprüche und Verbindlichkeiten (vgl. BFH-Urteil vom 21.7.2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13; FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.2.2010 2 K 90/08, EFG 2010, 883; Urteil des OLG Köln vom 2.12.2009 11 U 85/09, juris).

    Auch der vom Beklagten geltend gemachte Verstoß gegen Art. 3 GG liegt nicht vor, weil durch die Auslegung des § 55 InsO, wie sie der erkennende Senat im Anschluss an die höchstrichterliche Zivil- und Finanzgerichtsrechtsprechung vornimmt, nicht dazu führt, dass vergleichbare Sachverhalte ungleich behandelt werden (vgl. insoweit auch das Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 24.2.2010 2 K 90/08, EFG 2010, 883, wonach auch die durch eine nach Insolvenzeröffnung ausgeübte nichtselbständige Tätigkeit des Insolvenzschuldners begründete Einkommensteuerverbindlichkeiten keine Masseverbindlichkeiten darstellen).

  • FG Köln, 19.01.2011 - 7 K 3547/07

    Einkommensteuerschuld aufgrund gegen den Willen des Insolvenzverwalters

    Gleichwohl lässt sich hieraus nicht ableiten, dass er dieser Regelung entgegen der zivilrechtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH-Beschluss vom 30.9.2010 IX ZR 236/09, juris) lediglich klarstellende Funktion beimisst (gegen eine nur klarstellende Regelung wohl auch FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.2.2010 2 K 90/08, EFG 2010, 883).

    Die Einbeziehung der Einnahmen in die Insolvenzmasse rechtfertigte nämlich vor Inkrafttreten der im Streitfall noch nicht einschlägigen Regelung in § 35 Abs. 2 InsO i.d.F. des InsVereinfG nicht die vom Beklagten vertretene Gesamtbetrachtung der aus "dem Arbeitseinsatz" des Insolvenzschuldners resultierenden Ansprüche und Verbindlichkeiten (vgl. BFH-Urteil vom 21.7.2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13; FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.2.2010 2 K 90/08, EFG 2010, 883; Urteil des OLG Köln vom 2.12.2009 11 U 85/09, juris).

    Auch der vom Beklagten geltend gemachte Verstoß gegen Art. 3 GG liegt nicht vor, weil durch die Auslegung des § 55 InsO, wie sie der erkennende Senat im Anschluss an die höchstrichterliche Zivil- und Finanzgerichtsrechtsprechung vornimmt, nicht dazu führt, dass vergleichbare Sachverhalte ungleich behandelt werden (vgl. insoweit auch das Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 24.2.2010 2 K 90/08, EFG 2010, 883, wonach auch die durch eine nach Insolvenzeröffnung ausgeübte nichtselbständige Tätigkeit des Insolvenzschuldners begründete Einkommensteuerverbindlichkeiten keine Masseverbindlichkeiten darstellen).

  • FG Münster, 29.03.2011 - 10 K 230/10

    Streitige Zuordnung der Einkommensteuer zur Insolvenzmasse oder zum

    Im Fall der Insolvenz ist die einheitlich ermittelte Steuerschuld für Zwecke der Geltendmachung aber den verschiedenen insolvenzrechtlichen Forderungskategorien nach insolvenzrechtlichen Maßgaben zuzuordnen (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 24.02.2010 2 K 90/08, Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 2010, 883).

    Erst recht keine Masseverbindlichkeiten können mangels Verwertung der Insolvenzmasse begründet werden, wenn der Insolvenzschuldner lediglich seine Arbeitskraft einsetzt, weil die Arbeitskraft nicht Bestandteil der Insolvenzmasse wird (BFH-Urteil vom 17.03.2010 XI R 30/08, BFH/NV 2010, 2128; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 24.02.2010 2 K 90/08, EFG 2010, 883; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteile vom 10.11.2008 5 K 2040/08, juris und vom 10.11.2008 5 K 2143/08, juris; Bäuerle, a.a.O., Rz. 80).

    Die Regelung stellt insoweit aber keinen Fremdkörper im Insolvenzrecht dar, sondern fügt sich in die Systematik insoweit ein, als auch nach ihr ein Tätigwerden (nämlich eine Erklärung) des Insolvenzverwalters Grundlage für einen Anspruch gegen die Masse sein muss (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 24.02.2010 2 K 90/08, EFG 2010, 883).

  • FG Düsseldorf, 19.08.2011 - 11 K 4201/10

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit - Gewinn aus privater

    So sollten nach dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 24. Februar 2010 (2 K 90/08, EFG 2010, 883, nachfolgend BFH-Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 21/10, BFH/NV 2011, 1038) z.B. die Einkommensteuern, die auf einer Tatbestandsverwirklichung infolge des persönlichen Arbeitseinsatzes des Schuldners als Arbeitnehmer beruhten, keine Masseverbindlichkeiten sein, weil die Arbeitskraft des Schuldners nicht zur Insolvenzmasse gehöre.
  • FG München, 21.07.2010 - 10 K 3005/07

    Einkommensteuer des Jahres nach der Insolvenzeröffnung als Masseverbindlichkeit

    Die hierzu vorliegenden FG-Urteile betreffen andere Sachverhalte (Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 24.02.2010, ZinsO 2010, 819, zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, nicht rechtskräftig, Az. BFH: VI R 21/10; Urteil des Niedersächsischen FG vom 01.10.2009, EFG 2010, 332, zu Einkünften aus einer freigegebenen selbständigen Tätigkeit, nicht rechtskräftig, Az. BFH: VIII R 47/09; Urteil des FG Nürnberg vom 11.12.2008, EFG 2009, 867, zu Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, die ohne Wissen und Billigung des Verwalters erzielt werden und tatsächlich nicht zur Masse gelangen, nicht rechtskräftig, Az. BFH: X R 11/09).
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