Rechtsprechung
FG Schleswig-Holstein, 24.04.2018 - 2 K 138/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BodSchätzG § 11 Abs. 1 2. Alt. i.V.m. § 2
Stichwort: Das Finanzamt hat zu Recht eine Nachschätzung abgelehnt, da die Voraussetzungen für eine nachhaltige Änderung der Nutzungsart i.S.d. § 11 Abs. 1 2. Alt. i.V.m. § 2 BodSchätzG nicht vorliegen. - rechtsportal.de
BodSchätzG § 2; BodSchätzG § 11 Abs. 1 Alt. 2
Ablehnung einer Nachschätzung nach Grünlandschätzungsrahmen wegen fehlender nachhaltiger Änderung der Nutzungsart - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- datev.de (Kurzinformation)
Keine Nachschätzung gem. § 11 Abs. 1 BodSchätzG, wenn Ackerschätzungsrahmen weiterhin anzuwenden ist
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Voraussetzungen einer Nachschätzung wegen nachhaltiger Änderung der Nutzungsart
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 24.04.2018 - 2 K 138/16
- BFH, 01.09.2021 - II R 7/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2009 - 2 K 61/07
Bodenschätzung im Wege der Nachschätzung
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 24.04.2018 - 2 K 138/16
Diese durch die Finanzverwaltung geübte Handhabung der Nutzungsartenabgrenzung werde eindeutig bestätigt in dem Urteil des Finanzgerichts (FG) Mecklenburg-Vorpommern (2 K 61/07 zum BodSchätzG 1934).Die Einstufung als "Wechselland" ist jedoch unstreitig keine Nutzungsart im Sinne des § 2 BodSchätzG (sie führt weder zu einer anderen Kulturart noch zu einer anderen Klasseneinteilung - so auch FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. November 2009 2 K 61/07, Juris zum alten Recht).
- BFH, 01.09.2021 - II R 7/19
Bodenschätzung
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 24.04.2018 - 2 K 138/16 aufgehoben.