Rechtsprechung
FG Schleswig-Holstein, 25.05.2016 - 1 K 20/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerliche Anerkennung von Verlusten aus einer Finanzanlage; Aktivierung vertraglicher Zinsansprüche; Steuerrechtliche Einordnung von Währungs-, Zins- und Abzinsungsverlusten aus der (Teil-)Veräußerung einer verzinsten Kaufpreisforderung aus einer steuerfreien ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerliche Anerkennung von Verlusten aus einer Finanzanlage; Aktivierung vertraglicher Zinsansprüche; Steuerrechtliche Einordnung von Währungs-, Zins- und Abzinsungsverlusten aus der (Teil-)Veräußerung einer verzinsten Kaufpreisforderung aus einer steuerfreien ...
- rechtsportal.de
Steuerliche Anerkennung von Verlusten aus einer Finanzanlage; Aktivierung vertraglicher Zinsansprüche; Steuerrechtliche Einordnung von Währungs-, Zins- und Abzinsungsverlusten aus der (Teil-)Veräußerung einer verzinsten Kaufpreisforderung aus einer steuerfreien ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerliche Anerkennung von Verlusten aus einer Finanzanlage; Aktivierung vertraglicher Zinsansprüche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 25.05.2016 - 1 K 20/13
- BFH - I R 43/16 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- EFG 2016, 1290
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 22.12.2010 - I R 58/10
Wertveränderung einer Kaufpreisforderung als Teil des Veräußerungsgewinns i. S. …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 25.05.2016 - 1 K 20/13
Währungs-, Zins- und Abzinsungsverluste aus der (Teil-)Veräußerung einer verzinsten und erst langfristig in Fremdwährung zu tilgenden Kaufpreisforderung aus einer steuerfreien Anteilsveräußerung können als nachträgliche Veränderung des Veräußerungsgewinns im Sinne des § 8b Abs. 2 KStG zu qualifizieren sein (Ergänzung zu den BFH-Urteilen I R 58/10 vom 22.12.2010, BStBl II 2015, 668 und I R 55/13 vom 12.03.2014, BStBl II 2015, 658).Mit Verfügung vom 28. Januar 2015 hat das Gericht die Beteiligten auf den Gesichtspunkt hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nachträgliche Veränderungen des Wertes einer Forderung aus einer steuerfreien Beteiligungsveräußerung im Sinne des § 8 b KStG grundsätzlich auf den Veräußerungszeitpunkt zurückwirken und zu einer Reduzierung des steuerfreien Veräußerungsgewinns führen (BFH, Urteile vom 22. Dezember 2010 I R 58/10, BStBl II 2015, 668 und vom 12. März 2014 I R 55/13, BStBl II 2015, 658).
Der Bundesfinanzhof hat das für eine spätere partielle Uneinbringlichkeit des Veräußerungspreises mit Urteil vom 22. Dezember 2010 I R 58/10, BStBl II 2015, 668 bejaht: Veräußerungspreis i.S. von § 8 b Abs. 2 Satz 2 KStG ist jener Betrag, den der Veräußerer im Ergebnis tatsächlich vereinnahmt.
- BFH, 12.03.2014 - I R 55/13
Nachträgliche Veränderung des Veräußerungspreises und der Veräußerungskosten als …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 25.05.2016 - 1 K 20/13
Währungs-, Zins- und Abzinsungsverluste aus der (Teil-)Veräußerung einer verzinsten und erst langfristig in Fremdwährung zu tilgenden Kaufpreisforderung aus einer steuerfreien Anteilsveräußerung können als nachträgliche Veränderung des Veräußerungsgewinns im Sinne des § 8b Abs. 2 KStG zu qualifizieren sein (Ergänzung zu den BFH-Urteilen I R 58/10 vom 22.12.2010, BStBl II 2015, 668 und I R 55/13 vom 12.03.2014, BStBl II 2015, 658).Mit Verfügung vom 28. Januar 2015 hat das Gericht die Beteiligten auf den Gesichtspunkt hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nachträgliche Veränderungen des Wertes einer Forderung aus einer steuerfreien Beteiligungsveräußerung im Sinne des § 8 b KStG grundsätzlich auf den Veräußerungszeitpunkt zurückwirken und zu einer Reduzierung des steuerfreien Veräußerungsgewinns führen (BFH, Urteile vom 22. Dezember 2010 I R 58/10, BStBl II 2015, 668 und vom 12. März 2014 I R 55/13, BStBl II 2015, 658).
Die vorgenannte Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof durch Urteil vom 12. März 2013 I R 55/13, BStBl II 2015, 658 auch auf nachträgliche Veränderungen des Veräußerungspreises erstreckt.
- FG Hessen, 15.07.2015 - 4 K 2484/13
§ 8b Abs.3 S.3, § 8b Abs.2 KStG, § 8 Abs.1 S.1 InvStG
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 25.05.2016 - 1 K 20/13
Es handelt sich deshalb der Sache nach um ein der Kaufpreisforderung von vornherein beizumessendes Risiko, welches sich in einem späteren Wirtschaftsjahr tatsächlich realisiert hat, so dass eine Zuordnung zum Veräußerungspreis als solchen und eine nachträgliche Korrektur dieses Preises gerechtfertigt erscheinen (…vgl. hierzu auch Gosch, KStG , 3. Aufl. § 8 b Rn. 195; Hess. FG, Urteil vom 15. Juli 2015, 4 K 2484/13, EFG 2016, 228).