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   FG Schleswig-Holstein, 26.07.2011 - 2 K 124/10   

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FG Schleswig-Holstein, 26.07.2011 - 2 K 124/10 (https://dejure.org/2011,73173)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.07.2011 - 2 K 124/10 (https://dejure.org/2011,73173)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. Juli 2011 - 2 K 124/10 (https://dejure.org/2011,73173)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbefristetes Wahlrecht zwischen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG und § 4 Abs. 3 EStG des nicht buchführungspflichtigen Steuerpflichtigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UmwStG § 4; EStG §§ 4 Abs. 1 und 3
    Nachträglicher Wechsel der Gewinnermittlungsart

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachträglicher Wechsel der Gewinnermittlungsart

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 19.03.2009 - IV R 57/07

    Recht zur Wahl der Einnahmen-Überschussrechnung als vereinfachte Gewinnermittlung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.07.2011 - 2 K 124/10
    Der BFH habe zuletzt mit Urteil vom 19. März 2009 ( IV R 57/07, Sammlung amtlich nicht veröffentlichte Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2009, 1298) zu den Möglichkeiten des Wechsels der Gewinnermittlungsart Stellung bezogen.

    Auch nach dem BFH-Urteil vom 19. März 2009 ( IV R 57/07, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2009, 659) würden allein die technischen Voraussetzungen einer EDV-Buchführung keine kaufmännische Buchführung begründen.

    In einem solchen Fall bleibt es bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 57/07, BStBl II 2009, 659 m.w.N.).

    Der BFH ist diesen Auffassungen beigetreten (vgl. BFH-Urteile vom 21. Juli 2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186; vom 19. März 2009 IV R 57/07, BStBl II 2009, 659 m.w.N.).

    Denn danach entfällt für nicht buchführungspflichtige Steuerpflichtige das Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erst mit der Erstellung des Abschlusses, nicht hingegen bereits mit der Einrichtung der Buchführung (BFH-Urteile vom 21. Juli 2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186 und vom 19. März 2009 IV R 57/07, BStBl II 2009, 659 m.w.N.).

    Daraus folgt, dass die Wahl zwischen den Gewinnermittlungsarten auch erst durch den Abschluss und folglich nicht bereits zu Beginn des Wirtschaftsjahres ausgeübt wird (Änderung der Rechtssprechung, vgl. BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 57/07, BStBl II 2009, 659 m.w.N.; Kanzler in HHR, § 4 Rz. 550).

    Für das Finanzamt ist insoweit nur von Bedeutung, dass es nach der Wahl der Einnahmen-Überschuss-Rechnung durch den Steuerpflichtigen diese auch erhält (BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 57/07, BStBl II 2009, 659).

  • BFH, 02.03.2006 - IV R 32/04

    Nicht buchführungspflichtige Freiberufler: Praxiseröffnung - Wahl der

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.07.2011 - 2 K 124/10
    Denn eine derartige Buchführung ist hinsichtlich der Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts neutral (BFH-Urteil vom 2. März 2006 IV R 32/04, BFH/NV 2006, 1457 ).

    Maßgeblich ist daher die tatsächliche Handhabung der Gewinnermittlung (BFH-Urteile vom 2. März 2006, BFH/NV 2006, 1457 und vom 9. November 2000 IV R 18/00, BStBl II 2001, 102 ).

    Die Wahl kann nachträglich nicht mehr geändert werden; auf die Kenntnis der steuerlichen Folgen kommt es nicht an (BFH-Urteile vom 2. März 2006, BFH/NV 2006, 1457 ; vom 29. August 1985 IV R 111/83, BFH/NV 1986, 158; vom 19. Oktober 2005 XI R 4/04, BStBl II 2006, 509 ; BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2003 IV B 68/02, BFH/NV 2004, 633 ; Kanzler in HHR, § 4 Rz. 549).

    Spätestens mit diesem eindeutigen Verhalten hat er sein Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ausgeübt und auch nach Außen hin dokumentiert (vgl. BFH-Urteile vom 24. September 2008 X R 58/06, BStBl II 2009, 368 und vom 2. März 2006 IV R 32/04, BFH/NV 2006, 1457 ).

    Denn es handelt sich dabei nicht um eine formelle Eröffnungsbilanz (siehe so bei Kontenübersichten im Verhältnis zur Schlussbilanz BFH-Urteil vom 2. März 2006 IV R 32/04, BFH/NV 2006, 1457 ).

  • BFH, 19.10.2005 - XI R 4/04

    Übergang auf die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.07.2011 - 2 K 124/10
    Die Betriebsprüfung versagte die nachträgliche Änderung der Gewinnermittlungsart, da, nachdem bereits eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG beim Finanzamt eingereicht wurde, der Wechsel zum Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG nur bis zur formalen Bestandskraft (Unanfechtbarkeit) möglich sei (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2005, XI R 4/04).

    Im Betriebsprüfungsbericht werde auf das BFH-Urteil vom 19. Mai 2005 (XI R 4/04) hingewiesen.

    Sei die Eröffnungsbilanz nicht zeitnah, sondern erst nach Ablauf eines Streitjahres erstellt, sei für dieses Jahr der Wechsel zum Bestandsvergleich ausgeschlossen (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2005, XI R 4/04, BFHE 211, 262 ).

    Der BFH hat in seiner neueren Rechtsprechung hervorgehoben, dass das Wahlrecht zwischen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG und § 4 Abs. 3 EStG nicht buchführungspflichtigen Steuerpflichtigen prinzipiell unbefristet zusteht (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2005 XI R 4/04, BStBl II 2006, 509 ).

    Die Wahl kann nachträglich nicht mehr geändert werden; auf die Kenntnis der steuerlichen Folgen kommt es nicht an (BFH-Urteile vom 2. März 2006, BFH/NV 2006, 1457 ; vom 29. August 1985 IV R 111/83, BFH/NV 1986, 158; vom 19. Oktober 2005 XI R 4/04, BStBl II 2006, 509 ; BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2003 IV B 68/02, BFH/NV 2004, 633 ; Kanzler in HHR, § 4 Rz. 549).

  • BFH, 22.02.2005 - VIII R 89/00

    Festzustellender verbleibender Verlustabzug in Höhe des sog. Soll-Verlustabzugs -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.07.2011 - 2 K 124/10
    Der BFH hat die Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung eines Übernahmeverlusts zu alten Gesetzesfassungen bestätigt (u. a. mit Urteilen vom 19. Oktober 1998 VIII R 58/95, BFHE 187, 269 , BStBl II 1999, 298 ; vom 22. Februar 2005 VIII R 89/00, BFHE 209, 224 , BStBl II 2005, 624 zum UmwStG 1977).

    Zum anderen sei in die verfassungsrechtliche Beurteilung einzustellen, dass es den Betroffenen regelmäßig freigestanden habe, die Kapitalgesellschaft zu liquidieren und hierdurch die Besteuerung nach § 17 Abs. 4 EStG auszulösen (BFH-Urteil vom 22. Februar 2005 VIII R 89/00, BFHE 209, 224 , BStBl II 2005, 624 ).

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.07.2011 - 2 K 124/10
    Hiernach entfaltet schon das einfachrechtliche objektive Nettoprinzip Bedeutung vor allem im Zusammenhang mit den Anforderungen an eine hinreichende Folgerichtigkeit bei der näheren Ausgestaltung der gesetzgeberischen Grundentscheidungen (Beschluss des BVerfG vom 23. Januar 1990 1 BvL 4-7/87, BVerfGE 81, 228 , BStBl II 1990, 483; Urteil des BVerfG vom 9. Dezember 2008 2 BvL 1-2/07, 1-2/08, BVerfGE 122, 210 , DB 2008, 2803 ).

    Insbesondere darf der Gesetzgeber für eine gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (etwa Urteil des BVerfG vom 9. Dezember 2008 2 BvL 1-2/07, 1-2/08, BVerfGE 122, 210 , DB 2008, 2803 ).

  • BFH, 21.07.2009 - X R 46/08

    Gleichwertigkeit der Gewinnermittlungsarten - Wahl der Gewinnermittlungsart -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.07.2011 - 2 K 124/10
    Der BFH ist diesen Auffassungen beigetreten (vgl. BFH-Urteile vom 21. Juli 2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186; vom 19. März 2009 IV R 57/07, BStBl II 2009, 659 m.w.N.).

    Denn danach entfällt für nicht buchführungspflichtige Steuerpflichtige das Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erst mit der Erstellung des Abschlusses, nicht hingegen bereits mit der Einrichtung der Buchführung (BFH-Urteile vom 21. Juli 2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186 und vom 19. März 2009 IV R 57/07, BStBl II 2009, 659 m.w.N.).

  • BFH, 21.06.2006 - XI R 49/05

    Keine "Sonderabschreibung" für zu Unrecht als Herstellungskosten erfasste

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.07.2011 - 2 K 124/10
    Der Kläger habe für das Jahr 2005 eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG erstellt, für die eine Teilwertabschreibung nicht möglich sei (Bundesfinanzhof -BFH- vom 21. Juni 2006, XI R 49/05).

    Eine Teilwertabschreibung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG kommt bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nicht in Betracht (BFH-Urteil vom 21. Juni 2006, XI R 49/05, BStBl II 2006, 712 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 9. Februar 2006 IV B 60/04, Juris).

  • BFH, 02.09.1971 - IV 342/65

    Verlust aus einem betrieblich gegebenen Darlehen bei der

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.07.2011 - 2 K 124/10
    In der mündlichen Verhandlung wurde weiter vorgetragen, dass auch bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung bei einem Totalverlust der Beteiligung eine Berücksichtigung des Verlustes möglich sei (BFH-Urteil vom 2. September 1971 IV 342/65, BStBl II 1972, 334 ).

    Das BFH-Urteil vom 2. September 1971 ( IV 342/65, BStBl II 1972, 334 ) betrifft, da es sich um die Berücksichtigung eines endgültigen Darlehensverlustes bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung handelte, keinen vergleichbaren Fall.

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.07.2011 - 2 K 124/10
    Hiernach entfaltet schon das einfachrechtliche objektive Nettoprinzip Bedeutung vor allem im Zusammenhang mit den Anforderungen an eine hinreichende Folgerichtigkeit bei der näheren Ausgestaltung der gesetzgeberischen Grundentscheidungen (Beschluss des BVerfG vom 23. Januar 1990 1 BvL 4-7/87, BVerfGE 81, 228 , BStBl II 1990, 483; Urteil des BVerfG vom 9. Dezember 2008 2 BvL 1-2/07, 1-2/08, BVerfGE 122, 210 , DB 2008, 2803 ).
  • BFH, 23.01.2002 - XI R 48/99

    Übernahmegewinne nach § 5 Abs. 3 und 5 i. V. m. § 18 Abs. 1 und 2 UmwStG 1977

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.07.2011 - 2 K 124/10
    Generell darf der Gesetzgeber generalisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen, wenn er die Grenzen verhältnismäßiger Belastung der Betroffenen dadurch wahrt, dass er dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnet, zwischen verschiedenen Begünstigungs- oder Belastungsalternativen zu wählen (Beschluss des BVerfG vom 26. Oktober 2004 2 BvR 246/98, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 2005, 56; zur verfassungsrechtlichen Relevanz gestaltungsabhängiger Belastungsalternativen vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 2002 XI R 48/99, BStBl II 2002, 875 ).
  • BFH, 09.11.2000 - IV R 18/00

    Wechsel der Gewinnermittlungsart

  • BFH, 19.10.1998 - VIII R 58/95

    Umwandlung von Kapital- auf Personengesellschaft

  • FG Münster, 29.03.2004 - 1 K 5817/00

    Gewinnermittlung

  • BFH, 09.02.2006 - IV B 60/04

    Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels bei Fehlen von

  • BFH, 09.12.2003 - IV B 68/02

    Rückwirkende Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts?

  • BFH, 08.09.2005 - IV B 107/04

    Wahlrecht auf Gewinnermittlung: Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder

  • BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 246/98

    Gewerbliche Qualifikation der Einkünfte eines Einzelunternehmers nach

  • BFH, 24.04.2008 - IV R 69/05

    Übertragungsstichtag nach dem UmwStG 1995 - keine Kürzung des Übernahmegewinns um

  • BFH, 24.09.2008 - X R 58/06

    Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • BFH, 29.08.1985 - IV R 111/83

    Möglichkeit der Verletzung eines Steuerpflichtigen in dessen Rechten im Falle

  • FG Düsseldorf, 30.06.2010 - 15 K 2593/09

    Übernahmeverlust bei Umwandlung einer GmbH in GbR; Übernahmeverlust; Umwandlung;

  • BFH, 24.06.2014 - VIII R 35/10
  • BFH, 05.11.2015 - III R 12/13
  • BFH, 09.02.1999 - VIII R 49/97

    Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; Wahlrecht

  • BFH, 01.10.1996 - VIII R 40/94

    Gewinnermittlung bei gewerblichem Grundstückshandel

  • FG Schleswig-Holstein, 26.07.2011 - 2 K 123/10

    § 4 Abs. 6 UmwStG i. d. F. des StSenkG 2001/2002: Keine Einkünfteminderung durch

  • BFH, 05.11.2015 - III R 12/13

    Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 2 UmwStG 2002 (= UmwStG 1995 i. d. F. des

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 26. Juli 2011  2 K 124/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Schleswig-Holstein, 26.07.2011 - 2 K 123/10

    Bindung an Wahl der Gewinnermittlungsart - Verfassungsmäßigkeit des untersagten

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des übrigen Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (2 K 123/10; 2 K 124/10) sowie der Steuerakten (je 1 Band ESt-, Bilanz-, Gewerbesteuer-, Betriebsprüfungs- und Rechtsbehelfsakte) Bezug genommen.
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