Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 27.05.2003 - 5 K 20215/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12894
FG Schleswig-Holstein, 27.05.2003 - 5 K 20215/99 (https://dejure.org/2003,12894)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.05.2003 - 5 K 20215/99 (https://dejure.org/2003,12894)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - 5 K 20215/99 (https://dejure.org/2003,12894)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,12894) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stilles Gesellschaftsverhältnis mit einem Kapitalanlagebetrüger; Besteuerung von gutgeschriebenen Scheinrenditen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Stilles Gesellschaftsverhältnis mit einem Kapitalanlagebetrüger; Besteuerung von gutgeschriebenen Scheinrenditen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1162
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.07.1997 - VIII R 57/95

    Kapitaleinkünfte beim Schneeballsystem

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.05.2003 - 5 K 20215/99
    Seine geschäftlichen Aktivitäten waren daher dem äußeren Anschein nach auf den Betrieb eines Grundhandelsgewerbe gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 HGB i.d.F. des Streitjahres gerichtet (vgl. BFH, Urteil vom 22. Juli 1997 VIII R 57/95, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1997, 755, 757 - Ambros S.A.).

    Jedoch kann auch eine Gutschrift in den Büchern des Verpflichteten einen Zufluss bewirken, wenn in der Gutschrift nicht nur das buchmäßige Festhalten einer Schuldverpflichtung zu sehen ist, sondern darüber hinaus zum Ausdruck gebracht wird, dass der Betrag dem Berechtigten von nun an zur Verwendung zur Verfügung steht und der Schuldner im Übrigen auch leistungsbereit und leistungsfähig ist (BFH, BStBl II 1997, 755, 758 f. - Ambros-).

    Woher die vom Schuldner zur Begleichung seiner (vermeintlichen) Verbindlichkeiten verwendeten, in seinem wirtschaftlichen Eigentum stehenden Geldmittel stammten, ob sie z.B. aus selbst erwirtschafteten Umsätzen oder Erträgen, Krediten, Schenkungen oder strafbaren Handlungen erlangt wurden, ist für die durch die Zahlung oder bei einem vergleichbaren Vorgang beim Empfänger eintretende objektive Bereicherung i.S. von § 8 Abs. 1 EStG grundsätzlich ohne Belang (BFH, BStBl II 1997, 755, 758 f. - Ambros - sowie BFH, Beschluss vom 7. August 2002 VIII B 89/02 - Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2002, 1576).

  • FG Köln, 30.10.2002 - 5 K 4592/94

    Kein Zufluss von Zinseinnahmen bei Konkursreife im Fälligkeitszeitpunkt

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.05.2003 - 5 K 20215/99
    Die Kläger können sich unter den vorliegenden Bedingungen auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 30. Oktober 2002 5 K 4592/94, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 387 berufen.
  • BFH, 07.08.2002 - VIII B 89/02

    Steuerliche Erfassung von "Scheinrenditen"

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.05.2003 - 5 K 20215/99
    Woher die vom Schuldner zur Begleichung seiner (vermeintlichen) Verbindlichkeiten verwendeten, in seinem wirtschaftlichen Eigentum stehenden Geldmittel stammten, ob sie z.B. aus selbst erwirtschafteten Umsätzen oder Erträgen, Krediten, Schenkungen oder strafbaren Handlungen erlangt wurden, ist für die durch die Zahlung oder bei einem vergleichbaren Vorgang beim Empfänger eintretende objektive Bereicherung i.S. von § 8 Abs. 1 EStG grundsätzlich ohne Belang (BFH, BStBl II 1997, 755, 758 f. - Ambros - sowie BFH, Beschluss vom 7. August 2002 VIII B 89/02 - Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2002, 1576).
  • FG Saarland, 10.05.2012 - 1 K 2327/03

    Zahlungen und Gutschriften im Falle eines Anlagebetrugs (§§ 8, 11, 20 EStG)

    Geheime Vorbehalte des Vertragspartners sind unbeachtlich (§ 116 BGB; s. FG Schleswig-Holstein vom 27. Mai 2003 5 K 20215/99, EFG 2003, 1162).
  • FG Saarland, 06.12.2006 - 1 K 165/03

    Einkommensteuer des betrogenen Anlegers (§ 20 Abs. Nr. 7, Abs. 2 S. 1 Nr. 1; § 11

    Geheime Vorbehalte des Vertragspartners sind unbeachtlich (§ 116 BGB; s. FG Schleswig-Holstein vom 27. Mai 2003 5 K 20215/99, EFG 2003, 1162).
  • BFH, 14.06.2005 - VIII R 53/03

    Stille Gesellschaft

    Die hiergegen gerichtete Klage hat das FG mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1162 veröffentlichten Urteil vom 27. Mai 2003 5 K 20215/99 als unbegründet abgewiesen.
  • FG Saarland, 06.02.2004 - 1 V 335/03

    Einkommensteuer; Vereinbarung einer Sofortrente mit betrügerischen

    Der geheime Vorbehalt des betrügerischen Verhaltens ist insofern unerheblich (Finanzgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. Mai 2003, 5 K 20215/99, EFG 2003, 1162).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht