Rechtsprechung
FG Schleswig-Holstein, 28.06.2017 - 2 K 146/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 152 AO vom 26.06.2013, § 152 AO vom 18.07.2016, § 5 AO, BestVerfModG
Ermessensgerechte Festsetzung eines Verspätungszuschlags gemäß der Regelung des § 152 AO vor Änderung durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens bei wiederholt verspäteter Abgabe der Steuererklärung eines Rechtsanwaltspaars - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Berücksichtigung der gesetzliche Neuregelung der Vorschrift durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlages nach § 152 AO in der geltenden Fassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Festsetzung eines Verspätungszuschlages
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 14.06.2000 - X R 56/98
Festsetzung und Bemessung eines Verspätungszuschlags
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.06.2017 - 2 K 146/16
Ob die in § 152 AO genannten Voraussetzungen vorliegen, ist von den Gerichten uneingeschränkt nachprüfbar (BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 X R 56/98, BStBl II 2001, 60).Ob und inwieweit dagegen bei Erfüllung dieser Voraussetzungen und im Rahmen der gesetzlichen Grenzen im Einzelfall ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird, hat die zuständige Finanzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 X R 56/98, BStBl II 2001, 60 m.w.N.).
Die Finanzbehörde muss bei ihrer Entscheidung alle in § 152 Abs. 2 Satz 2 AO ausdrücklich und abschließend aufgezählten Kriterien beachten und das Für und Wider ihrer Berücksichtigung gegeneinander abwägen (BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 X R 56/98, BStBl II 2001, 60 m.w.N.).
- BFH, 06.11.2012 - VIII R 19/09
Verspätungszuschlag für Feststellungserklärung einer GbR
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.06.2017 - 2 K 146/16
Die jeweilige anzuwendende Ermächtigungsvorschrift setzt den Rahmen bzw. die gesetzlichen Grenzen für das Ermessen (vgl. BFH- Urteil vom 6. November 2012 VIII R 19/09 BFH/NV 2013, 502;… Tipke/Kruse, AO/FGO, § 5 Rz. 35). - BFH, 18.08.1988 - V R 19/83
Zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags in Höhe von 10 DM wegen verspäteter …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.06.2017 - 2 K 146/16
Maschinell gefertigte "Vorschläge" zur Festsetzung von Vorauszahlungen und vorgefertigte Begründungen bzw. Muster für die Ermessensentscheidung sind rechtlich unbedenklich, solange die Finanzbehörde durch ihren Amtsträger (§ 7 AO) unter Abwägung aller Beurteilungsmerkmale des § 152 Abs. 1, Abs. 2 AO selbst entscheidet, ob der Vorschlag und welche von mehreren Begründungen im Einzelfall mit § 152 AO vereinbar sind (BFH- Urteile vom 18. August 1988 V R 19/83, BStBl II 1988, 929;… vom 28. März 2007 IX R 22/05, BFH/NV 2007, 1450).
- BFH, 28.03.2007 - IX R 22/05
Verspätungszuschlag
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.06.2017 - 2 K 146/16
Maschinell gefertigte "Vorschläge" zur Festsetzung von Vorauszahlungen und vorgefertigte Begründungen bzw. Muster für die Ermessensentscheidung sind rechtlich unbedenklich, solange die Finanzbehörde durch ihren Amtsträger (§ 7 AO) unter Abwägung aller Beurteilungsmerkmale des § 152 Abs. 1, Abs. 2 AO selbst entscheidet, ob der Vorschlag und welche von mehreren Begründungen im Einzelfall mit § 152 AO vereinbar sind (BFH- Urteile vom 18. August 1988 V R 19/83, BStBl II 1988, 929; vom 28. März 2007 IX R 22/05, BFH/NV 2007, 1450). - BFH, 16.10.2008 - III B 160/07
Bemessung eines Verspätungszuschlags
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.06.2017 - 2 K 146/16
Wiederholte Verspätungen bei der Abgabe der Steuererklärungen sprechen für die Pflichtvergessenheit der Steuerpflichtigen, und mit dem Grad des Verschuldens darf auch die Höhe des Verspätungszuschlages wachsen (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Oktober 2008 III B 160/07, BFH/NV 2009, 116 m.w.N.). - BFH, 22.07.1997 - I B 130/96
Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Divergenz
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.06.2017 - 2 K 146/16
Es ist nicht zu beanstanden, dass das Finanzamt bei einem Steuerpflichtigen, der seine Steuererklärungen wiederholt verspätet abgegeben hat, eine Verspätung von 5, 5 Monaten nicht mehr für kurzfristig und damit für erheblich hält (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Juli 1997 I B 130/96, BFH/NV 1998, 323;… Klein/Rätke, AO, § 152 Rz. 19, Rz. 8).