Rechtsprechung
FG Schleswig-Holstein, 29.01.2014 - 2 K 219/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 7 S 1 UmwStG 2006, § 15 EStG 2002, § 7g EStG 2002
Rücklagenbesteuerung gem. § 7 UmwStG 2006: Maßgeblichkeit des --nicht durch Investitionsabzugsbeträge geminderten-- steuerbilanziellen Vermögens für die Ermittlung der fiktiven Gewinnausschüttung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Minderung des steuer-bilanziellen Vermögens einer GmbH durch einen von der übertragenden GmbH vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag geltend gemachten Investitionsabzugsbetrag
- Betriebs-Berater
Keine Berücksichtigung außerbilanzieller Kürzungen bei § 7 UmwStG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 7 Satz 1 UmwStG
Ansatz eines fiktiven Dividendenanteils nach § 7 UmwStG - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ansatz eines fiktiven Dividendenanteils nach § 7 UmwStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 29.01.2014 - 2 K 219/12
- BFH, 30.10.2014 - IV R 16/14
Papierfundstellen
- BB 2014, 1008
- BB 2014, 2604
- EFG 2014, 879
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 11.04.2019 - IV R 1/17
Fiktive Einlage nach § 5 Abs. 2 UmwStG ins Gesamthandsvermögen
Die hiergegen nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 29. Januar 2014 2 K 219/12 als unbegründet ab. - FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 98/15
Bei der Rücklagenbesteuerung nach § 7 UmwStG 2006 ist der …
Die hiergegen nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage wies das Finanzgericht mit Urteil vom 29. Januar 2014 2 K 219/12 als unbegründet ab.Zur Begründung führte das FA unter Verweis auf das Urteil des Finanzgerichts vom 29. Januar 2014 2 K 219/12 aus, dass dem Anteilseigner einer GmbH bei deren Umwandlung in eine Personengesellschaft der sog. fiktive Dividendenanteil, der sich aus dem in der Steuerbilanz ausgewiesenen Eigenkapital abzüglich des Bestands des steuerlichen Einlagenkontos ergebe, nach § 7 Satz 1 UmwStG im Verhältnis seiner Beteiligung am Nennkapital als Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzurechnen sei.
Außerbilanzielle Korrekturen, die sich auf das Einkommen der Kapitalgesellschaft, nicht aber auf deren Vermögen auswirken, sind nach dem eindeutigen Wortlaut des § 7 Satz 1 UmwStG bei der Ermittlung des fiktiven Dividendenanteils nicht zu berücksichtigen (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 29. Januar 2014 2 K 219/12, Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 879;… Birkemeier in Rödder/Herlinghaus/ van Lishaut, Umwandlungsteuergesetz Kommentar, 2. Aufl., § 7 Rz. 15b; von Glasenapp, Betriebsberater 2014, 1009).