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   FG Schleswig-Holstein, 29.01.2014 - 2 K 219/12   

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https://dejure.org/2014,3839
FG Schleswig-Holstein, 29.01.2014 - 2 K 219/12 (https://dejure.org/2014,3839)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.01.2014 - 2 K 219/12 (https://dejure.org/2014,3839)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - 2 K 219/12 (https://dejure.org/2014,3839)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 7 S 1 UmwStG 2006, § 15 EStG 2002, § 7g EStG 2002
    Rücklagenbesteuerung gem. § 7 UmwStG 2006: Maßgeblichkeit des --nicht durch Investitionsabzugsbeträge geminderten-- steuerbilanziellen Vermögens für die Ermittlung der fiktiven Gewinnausschüttung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung des steuer-bilanziellen Vermögens einer GmbH durch einen von der übertragenden GmbH vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag geltend gemachten Investitionsabzugsbetrag

  • Betriebs-Berater

    Keine Berücksichtigung außerbilanzieller Kürzungen bei § 7 UmwStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 7 Satz 1 UmwStG
    Ansatz eines fiktiven Dividendenanteils nach § 7 UmwStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ansatz eines fiktiven Dividendenanteils nach § 7 UmwStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ansatz eines fiktiven Dividendenanteils nach § 7 UmwStG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 1008
  • BB 2014, 2604
  • EFG 2014, 879
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 11.04.2019 - IV R 1/17

    Fiktive Einlage nach § 5 Abs. 2 UmwStG ins Gesamthandsvermögen

    Die hiergegen nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 29. Januar 2014  2 K 219/12 als unbegründet ab.
  • FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 98/15

    Bei der Rücklagenbesteuerung nach § 7 UmwStG 2006 ist der

    Die hiergegen nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage wies das Finanzgericht mit Urteil vom 29. Januar 2014 2 K 219/12 als unbegründet ab.

    Zur Begründung führte das FA unter Verweis auf das Urteil des Finanzgerichts vom 29. Januar 2014 2 K 219/12 aus, dass dem Anteilseigner einer GmbH bei deren Umwandlung in eine Personengesellschaft der sog. fiktive Dividendenanteil, der sich aus dem in der Steuerbilanz ausgewiesenen Eigenkapital abzüglich des Bestands des steuerlichen Einlagenkontos ergebe, nach § 7 Satz 1 UmwStG im Verhältnis seiner Beteiligung am Nennkapital als Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzurechnen sei.

    Außerbilanzielle Korrekturen, die sich auf das Einkommen der Kapitalgesellschaft, nicht aber auf deren Vermögen auswirken, sind nach dem eindeutigen Wortlaut des § 7 Satz 1 UmwStG bei der Ermittlung des fiktiven Dividendenanteils nicht zu berücksichtigen (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 29. Januar 2014 2 K 219/12, Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 879; Birkemeier in Rödder/Herlinghaus/ van Lishaut, Umwandlungsteuergesetz Kommentar, 2. Aufl., § 7 Rz. 15b; von Glasenapp, Betriebsberater 2014, 1009).

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