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   FG Schleswig-Holstein, 29.04.2010 - 1 K 114/09   

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https://dejure.org/2010,14510
FG Schleswig-Holstein, 29.04.2010 - 1 K 114/09 (https://dejure.org/2010,14510)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.04.2010 - 1 K 114/09 (https://dejure.org/2010,14510)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. April 2010 - 1 K 114/09 (https://dejure.org/2010,14510)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 10f Abs. 1 Satz 2 EStG2004

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Steuerbegünstigung bei unentgeltlicher Überlassung einer Wohnung an einen Angehörigen; Begriff der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.d. § 10f Einkommensteuergesetz (EStG)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2004 § 10 f Abs. 1 Satz 2
    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung nach § 10 f EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung nach § 10 f EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1495
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.01.1994 - X R 94/91

    Außergewöhnliche Belastung - Wohnung - Einkommensteuer - Kind - Selbständiger

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.04.2010 - 1 K 114/09
    Denn die Nutzung durch das Kind ist dem Steuerpflichtigen als eigene zuzurechnen, weil es ihm obliegt, für die Unterbringung des Kindes zu sorgen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 1994 X R 94/91, BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544).

    Demgegenüber liegt eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken dann nicht vor, wenn der Steuerpflichtige - wie hier - einem Kind, das bei ihm nicht (mehr) einkommensteuerlich zu berücksichtigen ist, oder einem sonstigen Dritten eine ganze Wohnung unentgeltlich überlässt; eine solche Überlassung ist förderungsschädlich (vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 1994 X R 94/91, BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544 zu § 10e Abs. 1 Satz 3 EStG; Drenseck in Schmidt, EStG, 28. A., § 10f Tz. 4; Meyer/Clausen in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG und KStG, § 10 f EStG Tz. 18; Kratzsch in Frotscher, EStG, § 10f Tz. 7; Boeker in Lademann, EStG, § 10 f Tz. 18; Erhard in Blümich, EStG, § 10f Tz. 18; Jaser/Wacker, Die Eigenheimbesteuerung, 9. A., S. 188; Hahn, DB 1990, 67; Biergans, FR 1990, 134; Koller, DStR 1990, 128; a.A. - allerdings ohne jede Begründung - evtl. Wacker, Eigenheimzulagengesetz, 3. A., Synopse vor § 1).

  • BFH, 18.01.2011 - X R 13/10

    Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i. S. des § 10f Abs. 1 EStG

    Das Finanzgericht (FG) hat die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1495 veröffentlichtem Urteil abgewiesen.
  • FG Bremen, 05.08.2010 - 1 K 116/09

    Befugnis des Schenkers eines Grundstücks und Schuldners der Schenkungsteuer zur

    Ihre wegen des Schenkungsteuerbescheides am selben Tage erhobene Klage ist unter dem Aktenzeichen 1 K 114/09 (5) anhängig.
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