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   FG Schleswig-Holstein, 29.07.2014 - 3 K 77/10   

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FG Schleswig-Holstein, 29.07.2014 - 3 K 77/10 (https://dejure.org/2014,35019)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.07.2014 - 3 K 77/10 (https://dejure.org/2014,35019)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. Juli 2014 - 3 K 77/10 (https://dejure.org/2014,35019)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 17 Abs 1 EStG 2002, § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO
    Berücksichtigung von Sachverhaltsänderungen gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO bei Unkenntnis des FA über den Ausgangssachverhalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung nachträglicher Anschaffungskosten als rückwirkendes Ereignis in einer Steuererklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung nachträglicher Anschaffungskosten als rückwirkendes Ereignis gem. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung nachträglicher Anschaffungskosten als rückwirkendes Ereignis gem. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung nachträglicher Anschaffungskosten als "rückwirkendes Ereignis"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Berücksichtigung nachträglicher Anschaffungskosten bei Nichterklärung der Veräußerung der wesentlichen Beteiligung in der Steuererklärung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Berücksichtigung nachträglicher Anschaffungskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 52
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.06.1999 - 1 K 1144/97

    Abgabenordnung; Rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.07.2014 - 3 K 77/10
    Diese Vorschrift verlange jedoch ein steuerlich rückwirkendes Ereignis, welches nach der Rechtsprechung des BFH sowie des FG Rheinland Pfalz (Urteil vom 9. Juni 1999, 1 K 1144/97), nur vorliege, wenn ein Ereignis einen der Besteuerung zugrunde gelegten - also steuerlich erfassten - Sachverhalt verändere und derart in die Vergangenheit zurückwirke, dass ein Bedürfnis bestehe, die schon endgültig getroffene Regelung an die Sachverhaltsänderung anzupassen.

    War der Sachverhalt in seiner ursprünglichen Gestalt steuerlich nicht erfasst, weil er dem Finanzamt zum Beispiel nicht bekannt war, rechtfertigt seine spätere Änderung nicht die Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. Juni 1999, 1 K 1144/97, EFG 1999, 878, von Wedelstedt in Behrmann/Gosch, § 175 AO Rn. 48.3).

    Schließlich teilt der Senat auch nicht die klägerische Ansicht, wonach das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. Juni 1999 (a.a.O.) schon deshalb nicht anwendbar sei, weil im Streitfall ein Gewinn in Höhe von 0,- EUR vorlag, dieser daher gar nicht zu erklären gewesen wäre und der Bescheid somit zutreffend war.

  • BFH, 22.07.2008 - IX R 79/06

    Realisierung eines Veräußerungsverlustes durch Ausfall eines Darlehens bei

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.07.2014 - 3 K 77/10
    Das ist bei einem - ganz oder teilweise ausgefallenen - Darlehen eines Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft der Fall, wenn und soweit es Eigenkapital ersetzt, weil der Gesellschafter es in einem Zeitpunkt gewährt hat, in dem er als ordentlicher Kaufmann Eigenkapital zugeführt hätte (vgl. § 32 a Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung -GmbHG- in seiner im Streitjahr geltenden Fassung; zur Anwendung der Vorschrift auf vor dem 31. Oktober 2008 liegende Streitzeiträume vgl. Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 32. Auflage, § 17 Rn. 171; vgl. auch BFH-Urteil vom 22. Juli 2008, IX R 79/06, BStBl II 2009, 227 m.w.N.).

    Hätte das Ereignis dagegen bei Erlass des betreffenden Bescheides berücksichtigt werden können, greift § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO nicht, sondern - gegebenenfalls - allein § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 2008, IX R 79/06, BStBl II 2009, 227 m.w.N.).

    Diese zu § 17 Abs. 4 EStG entwickelten Grundsätze gelten für die Ermittlung eines Veräußerungsgewinns/-verlusts im Sinne des § 17 Abs. 1 EStG gleichermaßen (BFH-Urteil vom 22. Juli 2008, IX R 79/06, BStBl II 2009, 227).

  • BFH, 16.05.2013 - III R 12/12

    Überlassung einer komprimierten "Elster" -Einkommensteuererklärung: Grobes

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.07.2014 - 3 K 77/10
    Beruht die unvollständige Steuererklärung auf einem Rechtsirrtum wegen mangelnder Kenntnis steuerrechtlicher Vorschriften, ist dies dem Steuerpflichtigen in der Regel nicht als grobes Verschulden anzulasten; auf einen die grobe Fahrlässigkeit ausschließenden Rechtsirrtum kann sich der Steuerpflichtige allerdings dann nicht berufen, wenn er eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte, auf einen bestimmten Vorgang bezogene und für ihn verständliche Frage nicht beantwortet (BFH-Urteil vom 16. Mai 2013, III R 12/12, BFH/NV 2013, 1467).

    Einem Steuerpflichtigen kann des Weiteren dann ein grobes Verschulden angelastet werden, wenn er die von seinem steuerlichen Berater angefertigte Steuererklärung nicht auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit durchgesehen hat und ihm ohne weiteres hätte auffallen müssen, dass steuermindernde Tatsachen oder Beweismittel nicht berücksichtigt worden sind (BFH-Urteil vom 16. Mai 2013, III R 12/12, BFH/NV 2013, 1467).

    Dabei sind an einen steuerlichen Berater, dessen sich der Steuerpflichtige zur Ausarbeitung der Steuererklärung bedient, erhöhte Anforderungen hinsichtlich der von ihm zu erwartenden Sorgfalt zu stellen (BFH-Urteil vom 16. Mai 2013, III R 12/12, BFH/NV 2013, 1467, m.w.N.).

  • BFH, 01.07.2003 - VIII R 71/02

    Rückwirkendes Ereignis, Inanspruchnahme eines Bürgen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.07.2014 - 3 K 77/10
    Letztlich ist für die Berücksichtigung von Verbindlichkeiten der Gesellschaft und der damit verbundenen möglichen Verlustrealisation nach Wahrscheinlichkeitsgesichtspunkten zu entscheiden, ob der Gesellschafter in absehbarer Zeit mit einer Erfüllung der Verbindlichkeit zu rechnen hat oder nicht (vgl. BFH-Urteil vom 1.7.2003, VIII R 71/02, BFH/NV 2003, 1398 m.w.N.).

    Die Veranlagung ist dann insoweit gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern (vgl. BFH-Urteil vom 1.7.2003, VIII R 71/02, BFH/NV 2003, 1398).

  • BFH, 22.01.2013 - IX R 11/12

    Voraussetzungen für die Änderung einer Verlustfeststellung gemäß § 10d Abs. 4

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.07.2014 - 3 K 77/10
    Somit setzt die Änderung des Feststellungsbescheides voraus, dass der korrespondierende ESt-Bescheid verfahrensrechtlich (§§ 164 f, 172 ff. AO) zu ändern ist, bzw. dies allein wegen fehlender steuerlicher Auswirkung unterbleibt (BFH-Urteil vom 22. Januar 2013, IX R 11/12, BFH/NV 2013, 1069).

    Somit setzt die Änderung des Feststellungsbescheides nach § 10 d Abs. 4 Satz 4, 5 EStG voraus, dass der korrespondierende ESt-Bescheid verfahrensrechtlich - d.h. gemäß §§ 164 ff., §§ 172 ff. AO - zu ändern ist bzw. dies allein wegen fehlender steuerlicher Auswirkungen unterbleibt (BFH-Urteil vom 22. Januar 2013, IX R 11/12, BFH/NV 2013, 1069, m.w.N.).

  • BFH, 14.06.2000 - XI R 4/00

    Beschwer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.07.2014 - 3 K 77/10
    Bei - wie im Streitfall - einem auf "Null" lautenden ESt-Bescheid ist nicht gegen diesen vorzugehen, da der Steuerpflichtige insoweit grundsätzlich nicht beschwert ist (BFH-Urteil vom 14. Juni 2000, XI R 4/00, BFH/NV 2000, 1465).

    Über einen höheren Verlustabzug kann insoweit nur im Verfahren über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags entschieden werden (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 2000, XI R 4/00, BFH/NV 2000, 1465; Beschluss vom 3.1.2011, III B 204/09, BFH/NV 2011, 638); daher stellte ein Antrag auf Änderung das Verlustfeststellungsbescheides das zutreffende Mittel zur Verfolgung des klägerischen Begehrens dar (siehe auch BFH-Urteil vom 20. November 2012, IX R 34/12, BStBl II 2013, 378).

  • BFH, 27.11.2001 - VIII R 36/00

    Entstehung des nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlustes

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.07.2014 - 3 K 77/10
    Ausnahmsweise kann indes der Zeitpunkt, in dem der Verlust realisiert ist, schon vor dem Abschluss der Liquidation liegen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des festgestellten Verlustes nicht mehr zu rechnen ist (vgl. etwa BFH-Urteil vom 27. November 2001, VIII R 36/00, BStBl II 2002, 731).

    Eine vor dem Abschluss der Liquidation liegende Realisation liegt z.B. vor, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde oder die Gesellschaft im Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses bereits vermögenslos war (BFH-Urteil vom 27. November 2001, VIII R 36/00, BStBl II 2002, 731, jeweils m.w.N.).

  • FG Münster, 07.02.2008 - 6 K 4898/05

    Erforderlichkeit verfahrensrechtlicher Änderbarkeit des zugrundeliegenden

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.07.2014 - 3 K 77/10
    Selbst wenn es sich bei der Realisation nachträglicher Anschaffungskosten durch Darlehensverluste um einen Vorgang handeln sollte, welcher für den Steuerberater der Klägerin nicht zu seinem Tagesgeschäft gehörte, so wäre dieser umso mehr verpflichtet gewesen, die Rechtslage z.B. durch Nachschlagen in einem Kommentar zu überprüfen (vgl. Finanzgericht Münster, Urteil vom 7. Februar 2008, 6 K 4898/05 F, EFG 2008, 940).

    Gegebenenfalls hätte er den an ihn gerichteten Bescheid vom 29. Dezember 2005 in Ansehung der ihm bekannten Sachlage "offen halten" und die Verluste im Einspruchsverfahren geltend machen müssen (Finanzgericht Münster, Urteil vom 7. Februar 2008, 6 K 4898/05 F, EFG 2008, 940).

  • BFH, 06.11.2012 - VII R 72/11

    Zwangsgeld gegen Insolvenzverwalter auch wegen Nichtabgabe von "Null-Erklärungen"

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.07.2014 - 3 K 77/10
    Eine solche Annahme stünde im Widerspruch zur vom Senat geteilten Rechtsprechung des BFH zur grundsätzlichen Steuererklärungspflicht von Insolvenzverwaltern bei "Null-Erklärungen" (vgl. etwa BFH-Urteil vom 6. November 2012, VII R 72/11, BStBl II 2013, 141).
  • BFH, 26.10.1988 - II R 55/86

    Nachträgliches Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO nur bei Änderung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.07.2014 - 3 K 77/10
    Rückwirkend ist das Ereignis, wenn sich dadurch der ursprüngliche - der Besteuerung zu Grunde gelegte - Sachverhalt in tatsächlicher oder rechtlicher Art geändert hat (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1988, II R 55/86, BStBl II 1989, 75; von Wedelstedt in Behrmann/Gosch, § 175 AO, Rn. 48).
  • BFH, 19.08.2003 - VIII R 67/02

    Rückwirkendes Ereignis nach Anteilsveräußerung

  • BFH, 28.10.2009 - IX R 17/09

    Rückabwicklung eines Anteilsverkaufs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage als

  • BFH, 24.09.1970 - II B 28/70

    Aussetzung der Vollziehung - Erlaßablehnende Bescheide - Umdeutung - Erlaß einer

  • BFH, 21.12.1993 - VIII R 69/88

    Rücktrittsvereinbarung als Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den

  • BFH, 23.09.2004 - V R 58/03

    Erlass von USt

  • BFH, 20.11.2008 - III R 107/06

    Grobes Verschulden bei rechtsirrtümlich unterbliebenen Angaben im

  • BFH, 03.01.2011 - III B 204/09

    Sachaufklärungspflicht des FG hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen für

  • BFH, 20.11.2012 - IX R 34/12

    Abzuzinsende Bürgschaftsverpflichtung als Maßstab für den nachträgliche

  • FG München, 21.07.2011 - 10 K 1414/09

    Kein rückwirkendes Ereignis bei Möglichkeit zur Berücksichtigungsfähigkeit im zu

  • BFH, 16.06.2015 - IX R 30/14

    Realisierung eines Veräußerungsverlusts - Änderung eines Steuerbescheids nach §

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 29. Juli 2014 3 K 77/10 aufgehoben.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 29. Juli 2014  3 K 77/10 aufzuheben, der Klage stattzugeben und das FA zu verpflichten, unter Aufhebung der Ablehnungsentscheidung vom 10. September 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26. Mai 2010 den Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer vom 28. Dezember 2005 dahingehend zu ändern, dass zusätzliche negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 314.208 EUR festgestellt werden.

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 9 K 9161/11

    Zeitpunkt der Realisierung eines Auflösungverlusts im Rahmen eines

    Weiterhin muss absehbar sein, ob und in welcher Höhe dem Gesellschafter noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG berücksichtigungsfähige Veräußerungs- oder Aufgabekosten anfallen; insofern dürfen keine wesentlichen Änderungen mehr eintreten (vgl. Urteile des BFH vom 14. März 2012, IX R 37/11, BFHE 236, 522, BStBl II 2012, 487; vom 28. Oktober 2008, IX R 100/07, BFH/NV 2009, 561-562 und BFH-Urteil vom 25. März 2003, VIII R 24/02, BFH/NV 2003, 1305BFH, Beschluss vom 8. Juni 2011, IX B 157/10, BFH/NV 2011, 1510; Urteil des Finanzgerichts - FG - Schleswig-Holstein vom 29. Juli 2014, 3 K 77/10, Revision eingelegt, Az. des BFH IX R 30/14 , Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2015, 52-56; Urteil des FG Köln vom 21. März 2013, 7 K 1238/10, EFG 2013, 1323).
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