Rechtsprechung
FG Schleswig-Holstein, 29.09.2005 - 5 K 172/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EStG § 4a Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 4a Abs. 2 Nr. 2; ; EStDV § 8b Satz 2 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einkünfteermittlung eines Scheingewerbetreibenden mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einkünfteermittlung eines Scheingewerbetreibenden mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Modalitäten der Umstellung eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres auf die Gewinnermittlung nach dem Kalenderjahr bei einer "Scheingewerbetreibenden"
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 29.09.2005 - 5 K 172/03
- BFH, 12.07.2007 - X R 34/05
Papierfundstellen
- EFG 2006, 97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 23.09.1999 - IV R 41/98
Abweichendes Wirtschaftsjahr bei Freiberuflern
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.09.2005 - 5 K 172/03
Dies ergebe sich aus den Vorgaben des Bundesfinanzhofs im Urteil vom 23. September 1999 IV R 41/98, BStBl II 2000, 24.Die angesprochene Entscheidung BFH, BStBl II 2000, 24 sei nicht einschlägig, weil nach damaliger Rechtsauffassung zu Recht gewerbliche Einkünfte veranlagt worden seien.
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass in derartigen Fällen eine Umrechnung des Gewinns auf das Kalenderjahr zu erfolgen hat, was ggf. im Wege der Schätzung nach Zeitanteilen erfolgen kann (BFH, Urteil vom 23. September 1999 IV R 41/98, BStBl II 2000, 24).
Der BFH hat die Zulässigkeit einer entsprechenden Anwendung der Umstellungsvorschriften der §§ 4 a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, 51 Abs. 1 Nr. 1 b EStG i.V.m. § 8 b Satz 2 Nr. 2 EStDV mangels Entscheidungserheblichkeit ausdrücklich offen gelassen (BFH, BStBl II 2000, 24, 25 unter Ziffer 3 b der Entscheidungsgründe).
Denn die Korrekturumstellung hat - wie hier geschehen - in der Weise zu erfolgen, dass das Rumpfwirtschaftsjahr zwingend in der letzten noch änderbaren Veranlagung zu bilden ist (vgl. hierzu die Anmerkungen zur Entscheidung BFH, Urteil vom 23. September 1999 IV R 41/98 von MK in DStR 2000, 146 f. und Kempermann in FR 2000, 203).
- BFH, 18.05.2000 - IV R 26/99
Wirtschaftsjahr für Steuerberatungs-KG
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.09.2005 - 5 K 172/03
Allerdings kommen die vorgenannten Vorschriften nicht direkt zur Anwendung, weil die Klägerin unstreitig nicht gewerblich tätig und deshalb auch nicht zu einer vom Kalenderjahr abweichenden Gewinnermittlung befugt war (vgl. BFH, Urteil vom 18. Mai 2000 IV R 26/99, BStBl II 2000, 498 zur Scheinkommanditgesellschaft). - BFH, 23.09.1999 - IV R 4/98
Die für einen reinen Forstbetrieb mögliche Umstellung eines mit dem Kalenderjahr …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.09.2005 - 5 K 172/03
Dies beruht auf folgenden Erwägungen: Die Frage, wie die Wahlrechte auf eine vom Kalenderjahr abweichende Gewinnermittlung erstmalig auszuüben sind und wie die einmal getroffene Entscheidung geändert werden kann, ist vom Gesetz- und Verordnungsgeber selbst für den berechtigten Personenkreis nur lückenhaft geregelt (vgl. dazu die Ausführungen in der Entscheidung BFH, Urteil vom 23. September 1999 IV R 4/98, BStBl II 2000, 5, 6). - BFH, 19.10.1999 - IX R 30/98
Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.09.2005 - 5 K 172/03
Denn die Korrekturumstellung hat - wie hier geschehen - in der Weise zu erfolgen, dass das Rumpfwirtschaftsjahr zwingend in der letzten noch änderbaren Veranlagung zu bilden ist (vgl. hierzu die Anmerkungen zur Entscheidung BFH, Urteil vom 23. September 1999 IV R 41/98 von MK in DStR 2000, 146 f. und Kempermann in FR 2000, 203).
- BFH, 12.07.2007 - X R 34/05
Ermittlungszeitraum für die Einkünfte bei Umstellung von einem unzulässigerweise …
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 97 veröffentlichtem Urteil ab.