Rechtsprechung
FG Schleswig-Holstein, 30.06.2011 - 1 K 73/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 2 Abs 1 GewStG, § 28 Abs 1 GewStG, § 29 Abs 1 Nr 1 GewStG, § 31 Abs 5 GewStG, § 33 GewStG
Bestimmung des Ortes der geschäftlichen Oberleitung - Zerlegung eines einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags - Betriebs-Berater
Unternehmerlohn gem. § 31 Abs. 5 GewStG bei GewSt-Zerlegung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages - Berechnung der Zerlegungsanteile
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages - Berechnung der Zerlegungsanteile
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestimmung des sog. Ortes der geschäftlichen Oberleitung eines Unternehmens; Gewerbesteuer bei einer vermögensverwaltenden Tätigkeit einer gewerblich geprägten Personengesellschaft; Bedeutung des Sitzes der Geschäftsleitung für die Bestimmung des Ortes der Betriebsstätte
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Auch bei Personengesellschaften mit ausschließlich Kapitalgesellschaften als Gesellschaftern ist § 31 Abs. 5 GewStG anzuwenden
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Unternehmerlohn gem. § 31 Abs. 5 GewStG bei GewSt-Zerlegung
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 30.06.2011 - 1 K 73/06
- BFH, 05.11.2014 - IV R 30/11
Papierfundstellen
- BB 2011, 2517
- EFG 2011, 1911
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 05.11.2014 - IV R 30/11
Mehrere Geschäftsleitungsbetriebsstätten bei mehreren Geschäftsführern mit …
das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 30. Juni 2011 1 K 73/06 wird aufgehoben.Erster Hilfsantrag: Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 30. Juni 2011 1 K 73/06 wird aufgehoben.
Zweiter Hilfsantrag: Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 30. Juni 2011 1 K 73/06 wird aufgehoben.
Dritter Hilfsantrag: Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 30. Juni 2011 1 K 73/06 wird aufgehoben.
- FG Bremen, 25.06.2015 - 1 K 68/12
Inländische Betriebsstätte einer vermögensverwaltenden gewerblich geprägten GmbH …
Dies ergibt sich unmittelbar aus der Vorschrift des § 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG , wonach die Tätigkeit einer solchen Gesellschaft in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gilt (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 12. Juni 2003 VI 6/01, EFG 2004, 548 ; Urteil des FG Schleswig Holstein vom 30. Juli 2011 1 K 73/06, EFG 2011, 1911 (zur GewSt); Urteil des FG München vom 29. Juli 2013 7 K 190/11, EFG 2013, 1852; Valta in Mössner/Seeger KStG § 32 Anm. 52; Haase/Steierberg "Inbound-Investitionen: Eine Fallstudie zu Kapitalgesellschaftsbeteiligungen" ISR 2014, 282, 290; Petersen "Abgeltungswirkung der Kapitalertragsteuer für beschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften bei Investitionen über Betriebsstätten bzw. Personengesellschaften?" IStR 2012, 238). - FG Hamburg, 18.12.2018 - 2 K 2/17
Gewerbesteuer: Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages einer Photovoltaikanlage - …
Betätigt sich z.B. ein Unternehmen nur vermögensverwaltend, so kann der Mittelpunkt seiner geschäftlichen Oberleitung auch dort liegen, wo es die laufende Kontrolle über sein Vermögen ausübt, wo es beispielsweise seine Wertpapiere verwahrt oder wo es seine Steuererklärung anfertigt bzw. unterschreibt, wenn nur an keinem anderen Ort gewichtigere Entscheidungen getroffen werden (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1994 I R 1/93, BStBl II 1995, 175; FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. Juni 2011 1 K 73/06, EFG 2011, 1911).