Rechtsprechung
   FG Thüringen, 07.07.2015 - 2 K 505/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35530
FG Thüringen, 07.07.2015 - 2 K 505/14 (https://dejure.org/2015,35530)
FG Thüringen, Entscheidung vom 07.07.2015 - 2 K 505/14 (https://dejure.org/2015,35530)
FG Thüringen, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - 2 K 505/14 (https://dejure.org/2015,35530)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,35530) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensteuerliche Bewertung der Bildung einer Rückstellung für Zusatzbeiträge an die Handwerkskammer durch einen Einzelunternehmer

  • Justiz Thüringen

    § 5 Abs 1 EStG 2009, § 249 Abs 1 HGB, § 113 HwO, § 106 Abs 1 Nr 5 HwO
    Bildung einer Rückstellung für Zusatzbeiträge an die Handwerkskammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückstellungen für erst nach dem Bilanzstichtag für drei Folgejahre festgesetzte Zusatzbeiträge an die Handwerkskammer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückstellungen für erst nach dem Bilanzstichtag für drei Folgejahre festgesetzte Zusatzbeiträge an die Handwerkskammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rückstellung für Zusatzbeiträge an die Handwerkskammer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1513
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.11.2014 - VIII R 13/12

    Rückstellung einer Ärzte-GbR für Honorarrückforderungen aufgrund Überschreitung

    Auszug aus FG Thüringen, 07.07.2015 - 2 K 505/14
    Einschränkend soll dies nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur zutreffen, soweit die öffentlich-rechtliche Verpflichtung bereits konkretisiert, d.h. inhaltlich hinreichend bestimmt, in zeitlicher Nähe zum Bilanzstichtag zu erfüllen sowie sanktionsbewehrt ist (z.B. BFH-Urteile vom 17.10.2013 IV R 7/11, BStBl II 2014, 302, Rz. 18; vom 05.11.2014 VIII R 13/12, BStBl II 2015, 523, Rz. 31 ff., dazu unter b, bb).

    Diese Anforderungen an die Konkretisierung sind nicht als ungeschriebenes Sonderrecht zu verstehen, sondern als nähere Beschreibung des Tatbestandsmerkmals der "Wahrscheinlichkeit des Bestehens bzw. Entstehens und der Inanspruchnahme" (BFH-Urteil, BStBl. II 2015, 523, Rz. 48; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 34. Aufl. 2015, § 5 EStG, Rz. 365 m.w.N.).

    aa) Das Bestehen oder Entstehen einer Verbindlichkeit ist schon dann wahrscheinlich, wenn aufgrund einer Prognose aus Sicht eines vorsichtigen Kaufmanns nach den am Bilanzstichtag objektiv gegebenen und bis zur Aufstellung der Bilanz objektiv erkennbaren Verhältnissen mehr Gründe für als gegen ihr Bestehen sprechen; eine Verbindlichkeit muss bereits eine wirtschaftliche Belastung darstellen (BFH-Urteile vom 06.06.2012 I R 99/10, BStBl. II 2013, 196, Rz. 19; vom 05.11.2014 VIII R 13/12, BFHE 248, 296, BStBl II 2015, 523, Rz. 40).

    Konkretisiert wird eine öffentlich-rechtliche Pflicht regelmäßig durch einen gesetzeskonkretisierenden Rechtsakt (Verwaltungsakt o.Ä.), es kann aber auch genügen, dass sich die Verpflichtung aus einem entsprechend konkreten Gesetzesbefehl ergibt (BFH-Urteil, BStBl II 2015, 523, Rz. 37).

  • BFH, 06.06.2012 - I R 99/10

    Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung bei Großbetrieben -

    Auszug aus FG Thüringen, 07.07.2015 - 2 K 505/14
    aa) Das Bestehen oder Entstehen einer Verbindlichkeit ist schon dann wahrscheinlich, wenn aufgrund einer Prognose aus Sicht eines vorsichtigen Kaufmanns nach den am Bilanzstichtag objektiv gegebenen und bis zur Aufstellung der Bilanz objektiv erkennbaren Verhältnissen mehr Gründe für als gegen ihr Bestehen sprechen; eine Verbindlichkeit muss bereits eine wirtschaftliche Belastung darstellen (BFH-Urteile vom 06.06.2012 I R 99/10, BStBl. II 2013, 196, Rz. 19; vom 05.11.2014 VIII R 13/12, BFHE 248, 296, BStBl II 2015, 523, Rz. 40).

    Vielmehr genügt es, wenn die in der Zukunft mit überwiegender Wahrscheinlichkeit liegende Verpflichtung innerhalb eines bestimmbaren und dem Belieben des Steuerpflichtigen entzogenen Zeitraums zu erfüllen ist (BFH-Urteil, BStBl II 2013, 196, Rz. 33).

    cc) Die zu erwartenden Beitragsbescheide waren auch sanktionsbewehrt, da sie ggf. zwangsweise hätten durchgesetzt werden können (vgl. BFH, BStBl II 2013, 196).

    Maßgebend hierfür ist die wertende Betrachtung des Einzelfalls vor dem Hintergrund der rechtlichen Struktur des Tatbestands, mit dessen Erfüllung die Verbindlichkeit entsteht (BFH-Urteil, BStBl. II 2013, 196, Rz. 25).

  • BFH, 18.07.1967 - GrS 5/66

    Kostenentscheidung nach der notwendigen Zuziehung eines Bevollmächtigten oder

    Auszug aus FG Thüringen, 07.07.2015 - 2 K 505/14
    Die zu entscheidenden Fragen konnten aus der Sicht eines verständigen Beteiligten nach der Schwierigkeit der aufgetretenen Rechtsfrage, der wirtschaftlichen Tragweite des Rechtsstreits und dem Ausmaß der eigenen Sachkunde des Beteiligten besondere Probleme aufwerfen (vgl. BFH Beschluss vom 18.07.1967 GrS 5-7/66, BStBl II 1968, 56).
  • BFH, 17.10.2013 - IV R 7/11

    Rückstellungen wegen angeordneter flugverkehrstechnischer Maßnahmen auf der

    Auszug aus FG Thüringen, 07.07.2015 - 2 K 505/14
    Einschränkend soll dies nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur zutreffen, soweit die öffentlich-rechtliche Verpflichtung bereits konkretisiert, d.h. inhaltlich hinreichend bestimmt, in zeitlicher Nähe zum Bilanzstichtag zu erfüllen sowie sanktionsbewehrt ist (z.B. BFH-Urteile vom 17.10.2013 IV R 7/11, BStBl II 2014, 302, Rz. 18; vom 05.11.2014 VIII R 13/12, BStBl II 2015, 523, Rz. 31 ff., dazu unter b, bb).
  • BFH, 05.04.2017 - X R 30/15

    Keine Rückstellung für Zusatzbeiträge zur Handwerkskammer

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 7. Juli 2015  2 K 505/14 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) hat mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1513 veröffentlichtem Urteil der Klage stattgegeben.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht