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   FG Thüringen, 08.09.2016 - 1 K 699/15   

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FG Thüringen, 08.09.2016 - 1 K 699/15 (https://dejure.org/2016,44845)
FG Thüringen, Entscheidung vom 08.09.2016 - 1 K 699/15 (https://dejure.org/2016,44845)
FG Thüringen, Entscheidung vom 08. September 2016 - 1 K 699/15 (https://dejure.org/2016,44845)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Umsatzsteuerpflichtigkeit bzw. -freiheit von Umsätzen eines Handelsvertreters (Regionaldirektor) im Rahmen eines Verkaufs-/Vertriebssystems; Allgemeine Steuerbefreiung für Vertriebsleistungen betreffend den Absatz von Finanzprodukten; Einbindung eines ...

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuerpflichtigkeit von Differenzprovisionen bei der Vermittlung von Anteilen an Gesellschaften

  • Justiz Thüringen

    § 4 Nr 8 Buchst f UStG 2005, Art 13 Teil B Buchst d Nr 5 EWGRL 388/77, UStG VZ 2006, UStG VZ 2007, UStG VZ 2008
    Keine Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG für die vertriebsunterstützende Tätigkeit eines Regionaldirektors im Rahmen des Vertriebs von Unternehmensbeteilungen durch selbständige Mitarbeiter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Umsatzsteuerpflichtigkeit bzw. -freiheit von Umsätzen eines Handelsvertreters (Regionaldirektor) im Rahmen eines Verkaufs-/Vertriebssystems; Allgemeine Steuerbefreiung für Vertriebsleistungen betreffend den Absatz von Finanzprodukten; Einbindung eines ...

  • rechtsportal.de

    Umsatzsteuerpflichtigkeit von Differenzprovisionen bei der Vermittlung von Anteilen an Gesellschaften

  • rechtsportal.de

    UStG § 4 Nr. 8 Buchst. f)
    Umsatzsteuerpflichtigkeit von Differenzprovisionen bei der Vermittlung von Anteilen an Gesellschaften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vermittlung von stillen Beteiligungen oder Kommanditbeteiligungen an Anlageunternehmen - "vertriebsunterstützende Leistungen" eines Regionaldirektors - keine Steuerbefreiung als dem Absatz von Finanzprodukten dienende Vermittlungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 2006
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 30.10.2008 - V R 44/07

    Umsatzsteuer beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen und Versicherungen

    Auszug aus FG Thüringen, 08.09.2016 - 1 K 699/15
    Die im Rahmen der Stellung als Regionaldirektor erbrachten sonstigen Leistungen seien wesentlich durch Tätigkeiten geprägt, die nicht den Charakter einer eigentlichen Vermittlungsleistung hätten (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 30. Oktober 2008 V R 44/07, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofes - BFHE - 223, 507, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2009, 554 hinsichtlich der Umsatzsteuerfreiheit der Leistungen eines Landesdirektors in der A-Vertriebsstruktur ).

    Die Tätigkeit eines Landesdirektors sei auch Gegenstand des Rechtsstreits zwischen einem Landesdirektor C Ausbildungs-AG und seinem Finanzamt gewesen (letztinstanzlich BFH-Urteil vom 30. Oktober 2008 V R 44/07 a.a.O.).

    Die Argumentation des Klägers, er, das Finanzamt, habe die Entscheidungen des BFH in den Urteilen vom 9. Juli 1998 (V R 62/97), vom 30. Oktober 2008 (V R 44/07) und vom 14. Mai 2014 (XI R 13/11) missachtet, sei unrichtig.

    Das Urteil des BFH vom 30. Oktober 2008 (V R 44/07) betreffe einen Coach der C AG.

    Nach dem BFH-Urteil vom 30. Oktober 2008 (V R 44/07, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofes - BFHE - 223, 507, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2009, 554), dessen Ansicht der entscheidende Senat teilt, enthält Art. 13. Teil B Buchst. d Nr. 1 bis 5 der Richtlinie 77/388/EWG (Art. 135 Abs. 1 Satz 1 Nr. f MwStSystemRichtlinie) keine allgemeine Steuerbefreiung für Vertriebsleistungen, die dem Absatz von Finanzprodukten dienen.

  • BFH, 09.07.1998 - V R 62/97

    Steuerbefreiung sog. Superprovisionen

    Auszug aus FG Thüringen, 08.09.2016 - 1 K 699/15
    Soweit ersichtlich, habe der BFH im vorgenannten Urteil vom 14. Mai 2014 auch nicht die von der Vorinstanz aufgeworfene Frage geklärt, in welchem Umfang die Ausführungen des BFH im Urteil vom 9. Juli 1998 (V R 62/97) in dem hier interessierenden Zusammenhang noch Gültigkeit besäßen.

    Die Argumentation des Klägers, er, das Finanzamt, habe die Entscheidungen des BFH in den Urteilen vom 9. Juli 1998 (V R 62/97), vom 30. Oktober 2008 (V R 44/07) und vom 14. Mai 2014 (XI R 13/11) missachtet, sei unrichtig.

    Im Urteil vom 9. Juli 1998 (V R 62/97) habe der BFH entschieden, dass steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 11 UStG auch derjenige ausführe, der nur mittelbar an der Vermittlung eines Versicherungs- oder Bausparkassenvertrages mitwirke.

  • BFH, 14.05.2014 - XI R 13/11

    Zur Abgrenzung von (steuerfreier) Vermittlung zum (steuerpflichtigen) Vertrieb

    Auszug aus FG Thüringen, 08.09.2016 - 1 K 699/15
    Soweit sich das beklagte Finanzamt auf das Urteil des BFH vom 14. Mai 2014 beziehe, habe dem ein völlig anderer Sachverhalt zugrunde gelegen (XI R 13/11, BFHE 245, 424, BStBl II 2014, 734).

    Die Argumentation des Klägers, er, das Finanzamt, habe die Entscheidungen des BFH in den Urteilen vom 9. Juli 1998 (V R 62/97), vom 30. Oktober 2008 (V R 44/07) und vom 14. Mai 2014 (XI R 13/11) missachtet, sei unrichtig.

    Der BFH habe im Urteil vom 14. Mai 2014 (XI R 13/11) unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH im Fall einer mehrstufigen Vermittlung eine umsatzsteuerpflichtige Leistung des Untervermittlers angenommen.

  • EuGH, 21.06.2007 - C-453/05

    Ludwig - Sechste Richtlinie - Mehrwertsteuer - Begriff "Umsätze der Vermittlung

    Auszug aus FG Thüringen, 08.09.2016 - 1 K 699/15
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der europäischen Gemeinschaften (EuGH) definiert Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 1 bis 5 der Richtlinie 77/388/EWG den Begriff der "Vermittlung" nicht (Urteil vom 21. Juni 2007 C-453/05, Ludwig, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des Bundesfinanzhofes - BFH/NV - Beilage 2007, 398, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2007, 617, Rn. 23 ff.).

    Dementsprechend bejaht der EuGH im Fall K die Steuerfreiheit, wenn ein Untervermittler verbindliche Vertragsangebote einzelner Interessenten einholt und diese an den Hauptvermittler übermittelt, der sie dann nach eigener Kontrolle an das Finanzinstitut weiterleitet (EuGH-Urteil K in BFH/NV Beilage 2007, 398, UR 2007, 617 Rn. 10).

  • EuGH, 13.12.2001 - C-235/00

    CSC Financial Services

    Auszug aus FG Thüringen, 08.09.2016 - 1 K 699/15
    Die Mittlertätigkeit kann darin bestehen, einer Vertragspartei Gelegenheiten zum Abschluss eines Vertrages nachzuweisen, mit der anderen Partei Kontakt aufzunehmen oder über die Einzelheiten der gegenseitigen Leistungen zu verhandeln (EuGH-Urteil vom 13. Dezember 2001 C-235/00, BFH/NV Beilage 2002, 35, UR 2002, 84 Rn. 39 zu Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 der Richtlinie 77/388/EWG).

    Dabei besteht nach der übereinstimmenden Vermittlungsdefinition in den EuGH-Urteilen (CSC in Sammlung 2001, I-10237, BFH/NV Beilage 2002, 35, UR 2002, 84) die Vermittlung darin, das Erforderliche zu tun, damit zwei Parteien einen Vertrag über das jeweilige Finanzprodukt abschließen.

  • BFH, 20.12.2007 - V R 62/06

    BFH ändert Rechtsprechung zur Umsatzsteuer bei Kredit- und Fondsvermittlung

    Auszug aus FG Thüringen, 08.09.2016 - 1 K 699/15
    Sowohl der Nachweis von Gelegenheiten zum Abschluss eines Vertrages als auch die Kontaktaufnahme mit der anderen Partei oder das Verhandeln über die Einzelheiten der gegenseitigen Leistungen setzen voraus, dass sich die Mittlertätigkeit auf ein einzelnes Geschäft, das vermittelt werden soll, bezieht (BFH-Urteil vom 20. Dezember 2007, BFHE 221, 92, BStBl II 2008, 641).

    Da somit auch Leistungen im Rahmen einer arbeitsteiligen Vermittlung als eigenständiges Ganzes die spezifischen und wesentlichen Funktionen der Vermittlung erfüllen müssen, sind sie nur steuerfrei, wenn der jeweilige Vermittler eine Mittlertätigkeit ausübt, die sich auf einzelne Wertpapier- oder Anteilsumsätze bezieht (BFH-Urteil vom 20. Dezember 2007, BFHE 221, 92, BStBl II 2008, 641).

  • BFH, 06.12.2007 - V R 66/05

    Umsatzsteuerfreiheit von Marketingleistungen und Werbeleistungen im Zusammenhang

    Auszug aus FG Thüringen, 08.09.2016 - 1 K 699/15
    Lediglich zur Klarstellung weist der Senat darauf hin, dass in den Fällen, in denen keine Vermittlungstätigkeit vorliegt, sich die Steuerfreiheit der Vermittlung auch nicht aus einer von Vermittlungserfolgen abhängigen Vergütungsregelung ergeben kann (BFH-Urteil vom 6. Dezember 2007 V R 66/05, BStBl II 2008, 638, BFH/NV 2008, 716).
  • FG Niedersachsen, 11.12.2008 - 5 K 330/07

    Umsatzsteuerbefreiung von Provisionserlösen aus der Vermittlung von

    Auszug aus FG Thüringen, 08.09.2016 - 1 K 699/15
    Soweit jedoch ein Dienstleister zum einen die bei einem Hauptvermittler vertraglich eingebundenen Vermittler betreue, schule und überwache, zum anderen aber auch gleichzeitig als Untervermittler eigene Vermittlungsleistungen an den Hauptvermittler erbringe, sei das Entgelt entsprechend aufzuteilen (FG Niedersachsen vom 11. Dezember 2008 - 5 K 330/07).
  • FG Niedersachsen, 19.08.2021 - 11 K 190/19

    Umsatzsteuerliche Behandlung eines Büro- und Organisations-Bonus bzw. einer

    Nach Auffassung des Thüringer Finanzgerichts in seinem Urteil vom 08.09.2016, 1 K 669/15 würde selbst wenn die vertriebsunterstützenden und administrativen Tätigkeiten des Klägers für den Erfolg der Vermittlungsleistung unerlässlich seien, eine allgemeine Steuerfreiheit der vertriebsunterstützenden Aufgaben über den Vermittlungsbegriff der Richtlinie 77/388/EWG bzw. der Richtlinie 2006/112/EG (Mehrwertsteuersystemrichtlinie) und des UStG hinausgehen.
  • BFH, 28.02.2018 - V B 145/16

    Zum Umfang der Sachaufklärungspflicht bei Versicherungsvermittlung und zum

    Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 8. September 2016 1 K 669/15 aufgehoben.
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