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   FG Thüringen, 08.12.2010 - 2 V 268/10   

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FG Thüringen, 08.12.2010 - 2 V 268/10 (https://dejure.org/2010,26605)
FG Thüringen, Entscheidung vom 08.12.2010 - 2 V 268/10 (https://dejure.org/2010,26605)
FG Thüringen, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 2 V 268/10 (https://dejure.org/2010,26605)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wertung der Übertragung eines Grundstückseigentums von einem Ehegatten auf den anderen als Gläubigerbenachteilung; Duldung eines Grundstückskäufers in die Vollstreckung des Grundstücks nach erfolgter Anfechtung des Verkaufes durch ein Finanzamt

  • Justiz Thüringen

    § 191 Abs 1 S 2 AO, § 13 AnfG, § 1 Abs 1 AnfG, § 3 Abs 2 AnfG, § 218 Abs 1 AO
    Anforderungen an einen Duldungsbescheid bei gleichzeitiger Anfechtung einer Rechtshandlung - Gläubigerbenachteiligung i.S. des Anfechtungsgesetzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inanspruchnahme des Ehemanns durch Duldungsbescheid wegen Grundstücksübertragung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Inanspruchnahme des Ehemanns durch Duldungsbescheid wegen Grundstücksübertragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 769
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 13.02.1987 - 8 C 25.85

    Revision - Schriftform - Einlegung durch Telebrief - Dingliche Haftung -

    Auszug aus FG Thüringen, 08.12.2010 - 2 V 268/10
    Die Duldungspflicht ist abhängig vom Bestand der zugrunde liegenden Primärschulden, im Streitfall also abhängig von der gegenüber der Ehefrau bestehenden Haftungsschuld, die im Zeitpunkt des Erlasses des Duldungsbescheids festgesetzt, fällig und vollstreckbar sein muss (BVerwG-Urteil vom 13.2.1987 8 C 25/85, BVerwGE 77, 38; BStBl II 1987, 475).
  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus FG Thüringen, 08.12.2010 - 2 V 268/10
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des BFH vom 10.02.1984 III B 40/83, Bundessteuerblatt -BStBl- 1984, 454 und vom 30.12.1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 08.02.2001 - VII B 82/00

    Kommanditanteil - Übertragung - Treuhandvertrag - Ehefrau - Anfechtung -

    Auszug aus FG Thüringen, 08.12.2010 - 2 V 268/10
    Ob ein Duldungsbescheid den vorstehenden notwendigen Inhalt mit hinreichender Bestimmtheit bezeichnet, kann bei Unklarheiten durch Auslegung seines verfügenden Teils in Zusammenhang mit den Gründen und sonstigen den Betroffenen bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Umständen festgestellt werden (BFH-Beschluss vom 8.2.2001 VII 82/00 BFH/NV 2001, 1003; BVerwG-Urteil vom 18.04.1997 8 C 43/95, BVerwGE 104, 301).
  • BFH, 23.08.2007 - VI B 42/07

    Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ("Pendlerpauschale") -

    Auszug aus FG Thüringen, 08.12.2010 - 2 V 268/10
    Ist die Rechtslage nicht eindeutig, so ist im Regelfall die Vollziehung auszusetzen (BFH Beschluss vom 23. August 2007 VI B 42/07, BStBl II 2007, 799).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch -

    Auszug aus FG Thüringen, 08.12.2010 - 2 V 268/10
    Ob ein Duldungsbescheid den vorstehenden notwendigen Inhalt mit hinreichender Bestimmtheit bezeichnet, kann bei Unklarheiten durch Auslegung seines verfügenden Teils in Zusammenhang mit den Gründen und sonstigen den Betroffenen bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Umständen festgestellt werden (BFH-Beschluss vom 8.2.2001 VII 82/00 BFH/NV 2001, 1003; BVerwG-Urteil vom 18.04.1997 8 C 43/95, BVerwGE 104, 301).
  • FG Hamburg, 04.10.2007 - 2 K 188/06

    Abgabenordnung: Zur Anfechtung wegen Gläubigerbenachteiligung gem. § 3 AnfG

    Auszug aus FG Thüringen, 08.12.2010 - 2 V 268/10
    Bei der Belastung eines Grundstücks mit Grundpfandrechten ist nicht der nominale Buchwert maßgeblich, sondern in welcher Höhe sie noch Forderungen sicherten (FG Hamburg Urteil vom 4.10.2007 2 K 188/06, juris, Tz. 38, m.w.N.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 14.12.2004 4 U 639/03, juris).
  • FG Baden-Württemberg, 22.03.2010 - 10 K 3288/08

    Anfechtung der Übertragung eines hälftigen Miteigentumsanteils zwischen Ehegatten

    Auszug aus FG Thüringen, 08.12.2010 - 2 V 268/10
    § 3 Abs. 2 AnfG erklärt deshalb die dort genannten Verträge ohne Weiteres für anfechtbar und überlässt es dem nahen Angehörigen, darzulegen und nachzuweisen, dass der Schuldner keinen Benachteiligungsvorsatz hatte bzw. er von einem Benachteiligungsvorsatz des Schuldners nichts wusste (FG Baden-Württemberg Urteil vom 22.3.2010 10 K 3288/08, EFG 2010, 1581; BFH-Beschluss vom 10.6.2008 VII B 117/07, BFH/NV 2008, 1855; BGH-Urteil vom 20.10.2005 IX ZR 276/02, ZinsO 2006, 151; Huber, AnfG, § 3 Rn. 61 ff.).
  • BFH, 10.06.2008 - VII B 117/07

    Abtretungsanfechtung nach § 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 AnfG

    Auszug aus FG Thüringen, 08.12.2010 - 2 V 268/10
    § 3 Abs. 2 AnfG erklärt deshalb die dort genannten Verträge ohne Weiteres für anfechtbar und überlässt es dem nahen Angehörigen, darzulegen und nachzuweisen, dass der Schuldner keinen Benachteiligungsvorsatz hatte bzw. er von einem Benachteiligungsvorsatz des Schuldners nichts wusste (FG Baden-Württemberg Urteil vom 22.3.2010 10 K 3288/08, EFG 2010, 1581; BFH-Beschluss vom 10.6.2008 VII B 117/07, BFH/NV 2008, 1855; BGH-Urteil vom 20.10.2005 IX ZR 276/02, ZinsO 2006, 151; Huber, AnfG, § 3 Rn. 61 ff.).
  • BGH, 20.10.2005 - IX ZR 276/02

    Anfechtung der Übertragung eines belasteten Grundstücks; Benachteiligung der

    Auszug aus FG Thüringen, 08.12.2010 - 2 V 268/10
    § 3 Abs. 2 AnfG erklärt deshalb die dort genannten Verträge ohne Weiteres für anfechtbar und überlässt es dem nahen Angehörigen, darzulegen und nachzuweisen, dass der Schuldner keinen Benachteiligungsvorsatz hatte bzw. er von einem Benachteiligungsvorsatz des Schuldners nichts wusste (FG Baden-Württemberg Urteil vom 22.3.2010 10 K 3288/08, EFG 2010, 1581; BFH-Beschluss vom 10.6.2008 VII B 117/07, BFH/NV 2008, 1855; BGH-Urteil vom 20.10.2005 IX ZR 276/02, ZinsO 2006, 151; Huber, AnfG, § 3 Rn. 61 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 14.12.2004 - 4 U 639/03

    Gläubigeranfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Übereignung eines

    Auszug aus FG Thüringen, 08.12.2010 - 2 V 268/10
    Bei der Belastung eines Grundstücks mit Grundpfandrechten ist nicht der nominale Buchwert maßgeblich, sondern in welcher Höhe sie noch Forderungen sicherten (FG Hamburg Urteil vom 4.10.2007 2 K 188/06, juris, Tz. 38, m.w.N.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 14.12.2004 4 U 639/03, juris).
  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

  • BFH, 15.01.1998 - IX B 25/97

    Antragsbefugnis bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die

  • FG Bremen, 25.01.2018 - 2 K 89/17

    Übertragung eines belasteten Grundstücks = Gläubigerbenachteiligung?

    Maßgeblich ist bei rechtsbeständigen Grundpfandrechten außerdem nicht der nominale Buchwert der Grundpfandrechte, sondern ihre Valutierung, d.h. die tatsächliche Höhe der Forderungen, die durch diese Grundpfandrechte gesichert sind (BGH-Urteil vom 24. September 1996 IX ZR 190/95, ZIP 1996, 1907, WM 1996, 2080; Thüringer Finanzgericht, Beschluss vom 8. Dezember 2010 2 V 268/10, EFG 2011, 769; VG Göttingen, Urteil in ZInsO 2013, 2326).
  • VG Göttingen, 12.09.2013 - 2 A 718/13

    Anfechtung; Duldungsbescheid; Gläubigerbenachteiligung; Kenntnis von

    Bei der Belastung eines Grundstücks mit Grundpfandrechten ist dabei nicht der nominale Buchwert maßgeblich, sondern in welcher Höhe diese Grundpfandrechte Forderungen sichern (Thüringer Finanzgericht, Beschluss vom 08.12.2010 - 2 V 268/10 - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 25.05.2011 - 5 K 3087/10; Huber a.a.O., § 1 Rn. 40).

    Um eine Gläubigerbenachteiligung verneinen zu können, wäre jedoch erforderlich, dass Herr C. D. den Kaufpreis auch tatsächlich erhalten hat und dieser somit dem Zugriff durch seine Gläubiger zur Verfügung stand; die Quittierung der Bezahlung genügt hierzu nicht, weil offenbleibt, wann und in welcher Form es zur Kaufpreiszahlung gekommen ist und was Herr D. mit dem Geld getan hat (vgl. ähnlich: Thüringer Finanzgericht, Beschluss vom 08.12.2010, a.a.O.).

  • FG Düsseldorf, 12.10.2012 - 15 V 2871/12

    Duldungsbescheid bei Kontoleihe: Bestimmtheitsgebot, Bezeichnung der Gutschriften

    Erfolgt, wie im Streitfall, mit dem Duldungsbescheid - anstelle mit einer Klage vor den ordentlichen Gerichten - zugleich die Anfechtung einer Rechtshandlung (§ 191 Abs. 1 Satz 2 AO), muss der Duldungsbescheid inhaltlich auch den Anforderungen entsprechen, die an die Zulässigkeit einer entsprechenden zivilrechtlichen Anfechtungsklage (§ 13 AnfG) zu stellen wären (Finanzgericht -FG- Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.02.1977 II 103/76, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1977, 294; BFH-Beschluss vom 31.07.1979 VII B 11/79, BStBl II 1979, 756; FG Niedersachsen, Urteil vom 31.03.2006 15 K 161/05, EFG 2008, 427; FG Thüringen, Beschluss vom 08.12.2010 2 V 268/10, EFG 2011, 769).
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