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   FG Thüringen, 10.04.2002 - III 1193/01   

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https://dejure.org/2002,18192
FG Thüringen, 10.04.2002 - III 1193/01 (https://dejure.org/2002,18192)
FG Thüringen, Entscheidung vom 10.04.2002 - III 1193/01 (https://dejure.org/2002,18192)
FG Thüringen, Entscheidung vom 10. April 2002 - III 1193/01 (https://dejure.org/2002,18192)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Anerkennung eines Lohnsteuerhilfevereins bei fehlender Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung; Vorliegen eines schwer wiegenden Verstoßes gegen zwingende gesetzliche Vorschriften bei nachhaltiger Missachtung der ihm nach dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 20 Abs. 2 Nr. 3 § 22 Abs. 1 § 22 Abs. 7
    Widerruf der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein; Zweifel an einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Widerruf der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein - Zweifel an einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Brandenburg, 12.12.2001 - 2 K 2560/99

    Steuerberatungssachen - § 33 Abs. 1 Nr. 3 FGO -; Widerruf der Anerkennung als

    Auszug aus FG Thüringen, 10.04.2002 - III 1193/01
    Ein solcher schwer wiegender Verstoß gegen zwingende gesetzliche Vorschriften liegt vor, wenn der durch seinen Vorstand vertretene Lohnsteuerhilfeverein nachhaltig die ihm nach dem Steuerberatungsgesetz obliegenden Verpflichtungen missachtet (Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 12.12.2001 2K 2560/99, EFG 2002, 225 ).
  • FG Hessen, 11.02.1981 - III 68/79
    Auszug aus FG Thüringen, 10.04.2002 - III 1193/01
    Die nachhaltige Missachtung der Verpflichtung, Geschäftsprüfungen zeitnah durchführen zu lassen, ist ebenso wie die Nichtbeachtung der für die Geschäftsprüfungen in § 22 StBerG bestimmten Fristen als ein besonders schwer wiegender Verstoß gegen wesentliche Geschäftsführungspflichten anzusehen, der eine nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung i.S.v. § 20 Abs. 2 Nr. 3 StBerG regelmäßig indiziert (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 11.02.1981 III 68/79, EFG 1981, 531).
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