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   FG Thüringen, 10.04.2008 - 1 K 757/07   

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FG Thüringen, 10.04.2008 - 1 K 757/07 (https://dejure.org/2008,15125)
FG Thüringen, Entscheidung vom 10.04.2008 - 1 K 757/07 (https://dejure.org/2008,15125)
FG Thüringen, Entscheidung vom 10. April 2008 - 1 K 757/07 (https://dejure.org/2008,15125)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechenbarkeit eines Anspruchs auf Guthabenauszahlung aus einer Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) für ein Unternehmen mit Rückständen eines früheren, insolventen Unternehmens; Konsequenzen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für die umsatzsteuerliche ...

  • Judicialis

    AO § 226; ; BGB § 387 ff.; ; UStG § 2; ; InsO § 80; ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 294

  • Justiz Thüringen

    § 218 Abs 2 AO, § 295 Abs 2 InsO, § 287 Abs 2 InsO, § 13b UStG 2005, § 294 Abs 3 InsO
    Aufrechnung von Umsatzsteuererstattungsansprüchen des Neuunternehmens des sich in der Wohlverhaltensphase befindlichen Insolvenzschuldners mit Umsatzsteuerschulden des insolventen Altunternehmens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechnung von Umsatzsteuer-Erstattungsansprüchen aus Neuerwerb des Gemeinschuldners mit Insolvenzforderungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufrechnung von Umsatzsteuer-Erstattungsansprüchen aus Neuerwerb des Gemeinschuldners mit Insolvenzforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1485
  • EFG 2008, 502
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.11.2006 - VII R 1/06

    Aufrechnung gegen Einkommensteuererstattung in der Wohlverhaltensphase

    Auszug aus FG Thüringen, 10.04.2008 - 1 K 757/07
    Die Aufrechnung gegen sie mit Ansprüchen eines Insolvenzgläubigers ist folglich nicht nach § 294 Abs. 3 InsO ausgeschlossen (Urteil des BGH vom 21.07.2005 - IX ZR 115/04, Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen - BGHZ - 163, 391 und Urteile des BFH vom 21.11.2006 VII R 66/05, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2007, 1066-1067 und VII R 1/06, BFH/NV 2007, 303- 304).

    Dieser Differenzierung würde es nicht gerecht werden, das umfassend geregelte Zwangsvollstreckungsverbot mit einem generell geltenden Aufrechnungsverbot gleichzusetzen Das Zwangsvollstreckungsverbot des § 294 Abs. 1 InsO steht damit einer Aufrechnung nicht entgegen, wie der BFH in seinen Urteilen vom 21.11.2006 VII R 66/05 und VII R 1/06 im Anschluss an den BGH (Urt. v. 21.07.2005 - IX ZR 115 J 04 - BGHZ 163, 391) klargestellt hat.

  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 115/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Steuererstattungsansprüche des Schuldners in

    Auszug aus FG Thüringen, 10.04.2008 - 1 K 757/07
    Die Aufrechnung gegen sie mit Ansprüchen eines Insolvenzgläubigers ist folglich nicht nach § 294 Abs. 3 InsO ausgeschlossen (Urteil des BGH vom 21.07.2005 - IX ZR 115/04, Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen - BGHZ - 163, 391 und Urteile des BFH vom 21.11.2006 VII R 66/05, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2007, 1066-1067 und VII R 1/06, BFH/NV 2007, 303- 304).

    Dieser Differenzierung würde es nicht gerecht werden, das umfassend geregelte Zwangsvollstreckungsverbot mit einem generell geltenden Aufrechnungsverbot gleichzusetzen Das Zwangsvollstreckungsverbot des § 294 Abs. 1 InsO steht damit einer Aufrechnung nicht entgegen, wie der BFH in seinen Urteilen vom 21.11.2006 VII R 66/05 und VII R 1/06 im Anschluss an den BGH (Urt. v. 21.07.2005 - IX ZR 115 J 04 - BGHZ 163, 391) klargestellt hat.

  • BFH, 21.11.2006 - VII R 66/05

    LSt-Erstattungsansprüche; Aufrechnung

    Auszug aus FG Thüringen, 10.04.2008 - 1 K 757/07
    Die Aufrechnung gegen sie mit Ansprüchen eines Insolvenzgläubigers ist folglich nicht nach § 294 Abs. 3 InsO ausgeschlossen (Urteil des BGH vom 21.07.2005 - IX ZR 115/04, Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen - BGHZ - 163, 391 und Urteile des BFH vom 21.11.2006 VII R 66/05, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2007, 1066-1067 und VII R 1/06, BFH/NV 2007, 303- 304).

    Dieser Differenzierung würde es nicht gerecht werden, das umfassend geregelte Zwangsvollstreckungsverbot mit einem generell geltenden Aufrechnungsverbot gleichzusetzen Das Zwangsvollstreckungsverbot des § 294 Abs. 1 InsO steht damit einer Aufrechnung nicht entgegen, wie der BFH in seinen Urteilen vom 21.11.2006 VII R 66/05 und VII R 1/06 im Anschluss an den BGH (Urt. v. 21.07.2005 - IX ZR 115 J 04 - BGHZ 163, 391) klargestellt hat.

  • BFH, 07.04.2005 - V R 5/04

    Umsatzsteuer bei neuer gewerblicher Tätigkeit des Schuldners im

    Auszug aus FG Thüringen, 10.04.2008 - 1 K 757/07
    Mit Urteil vom 7. April 2005 V R 5/04, Bundessteuerblatt - BStBl II - 2005, 848 hat sich der BFH zu der Frage geäußert, ob die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund einer neuen unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners entstandene Umsatzsteuer zu den Masseverbindlichkeiten zählt.
  • FG Saarland, 04.08.2010 - 1 K 1130/07

    Kein allgemeines Aufrechnungsverbot in der Wohlverhaltensphase

    Dies gilt nach Ansicht des Senats auch - und zwar erst recht - für Umsatzsteuererstattungsansprüche, denn auch sie beruhen auf einem öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnis (§ 37 AO ), wohingegen sie nicht Gegenstand der Abtretungserklärung nach § 287 Abs. 2 InsO sind (vgl. hierzu auch Thüringer FG, Urteil vom 10. April 2008 1 K 757/07, EFG 2008, 1485 ; FG Hannover, Urteil vom 16. Oktober 2009 16 K 250/09, EFG 2010, 311 ).

    Die Revision wird im Hinblick auf das bereits beim BFH anhängige Revisionsverfahren (I R 117/08) gegen das Urteil des FG Thüringen vom 10. April 2008 1 K 757/07, EFG 2008, 1485 zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung gem. § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zur der Frage, ob Umsatzsteuererstattungsansprüche durch ein Aufrechnungsverbot nach § 294 Abs. 3 InsO geschützt sein können, zugelassen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 25.08.2010 - 12 K 12109/09

    Aufrechnungsbefugnis des Finanzamts für Altschulden in der Wohlverhaltensphase

    Der Kläger ist vielmehr nach wie vor ein- und dieselbe Rechtspersönlichkeit (in diesem Sinne auch Thüringer Finanzgericht [FG], Urteil vom 10. April 2008 - 1 K 757/07, EFG 2008, 1485, Rev. BFH VII R 35/08).

    Eine willkürliche Privilegierung dessen, der sich vor anderen Gläubigern durch Aufrechnung befriedigen kann, liege darin nicht, weil ein solcher Gläubiger - anders als es bei einer Zwangsvollstreckung in das Vermögen des insolventen Schuldners der Fall wäre - Befriedigung nur gegen Aufgabe seiner eigenen Forderung gegen diesen erlangt (BGH-Urteil vom 21. Juli 2005 - XI ZR 115/04, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2005, 2988; BFH-Urteil vom 21. November 2006 - VII R 1/06, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2008, 272, BFH-Beschlüsse vom 09. Januar 2007 - VII B 45/06, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2007, 855; vom 16. Mai 2008 - VII S 11/08, n.v.; vom 07. Januar 2010 - VII B 118/09, BFH/NV 2010, 950; gl.A. FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. März 2009 - 2 K 1682/08, Entscheidungen der Finanzgericht - EFG - 2009, 1269; ebenso insbesondere auch für Umsatzsteuer-Erstattungsansprüche aus einer neu aufgenommenen gewerblichen Tätigkeit Thüringer FG, Urteil vom 10. April 2008 aaO.).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2009 - 2 K 126/07

    Aufrechnungsbefugnis des Finanzamts gegenüber einem

    Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte auf das Urteil des Finanzgerichts Thüringen vom 10.04.2008 - 1 K 757/07 (EFG 2008, 1485).
  • FG Berlin-Brandenburg, 25.08.2010 - 12 K 2060/08

    Kein allgemeines Aufrechnungsverbot nach Abschluss des Insolvenzverfahrens

    Eine willkürliche Privilegierung dessen, der sich vor anderen Gläubigern durch Aufrechnung befriedigen könne, liege darin nicht, weil ein solcher Gläubiger - anders als es bei einer Zwangsvollstreckung in das Vermögen des insolventen Schuldners der Fall wäre - Befriedigung nur gegen Aufgabe seiner eigenen Forderung gegen diesen erlangt (BGH-Urteil vom 21. Juli 2005 - XI ZR 115/04, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2005, 2988; BFH-Urteil vom 21. November 2006 - VII R 1/06, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2008, 272, BFH-Beschlüsse vom 09. Januar 2007 - VII B 45/06, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2007, 855; vom 16. Mai 2008 - VII S 11/08, n.v.; vom 07. Januar 2010 - VII B 118/09, BFH/NV 2010, 950; gl.A. Finanzgericht [FG] des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. März 2009 - 2 K 1682/08, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2009, 1269; ebenso insbesondere auch für Umsatzsteuer-Erstattungsansprüche aus einer neu aufgenommenen gewerblichen Tätigkeit Thüringer FG, Urteil vom 10. April 2008 - 1 K 757/07, EFG 2008, 1485, Rev. BFH VII R 35/08).
  • FG Niedersachsen, 16.10.2009 - 16 K 250/09

    Neugründung eines Unternehmens durch vorher insolventen Einzelunternehmer als

    Das Gericht schließt sich ferner insoweit der Entscheidung des Finanzgerichts Thüringen vom 10. April 2008 (1 K 757/07, EFG 2008, 502, Revision eingelegt, BFH VII R 35/08) an, wonach die Rechtsprechung über ertragsteuerliche Steuererstattungsansprüche hinaus auf alle Ansprüche gem. § 37 abs.
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 2014/06

    Verrechnung von Steuererstattungsansprüchen mit Masseverbindlichkeiten im Fall

    Wenn diese aber nicht in die Insolvenzmasse fallen, steht die Vorschrift des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO der Aufrechnung nicht entgegen (vgl. hierzu auch FG Thüringen, Urteil vom 10.04.2008 1 K 757/07, EFG 2008, 1485, Revision beim BFH anhängig: VII R 35/08; und Niedersächsisches FG, Urteil vom 16.10.2009 16 K 250/09, EFG 2010, 311; in beiden Entscheidungen wurde die Aufrechnung von Umsatzsteuererstattungsansprüchen des Neuunternehmens des sich in der Wohlverhaltensphase befindlichen Insolvenzschuldners mit Umsatzsteuerschulden des insolventen Altunternehmens bejaht).
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