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   FG Thüringen, 11.05.2017 - 1 K 408/15   

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https://dejure.org/2017,42794
FG Thüringen, 11.05.2017 - 1 K 408/15 (https://dejure.org/2017,42794)
FG Thüringen, Entscheidung vom 11.05.2017 - 1 K 408/15 (https://dejure.org/2017,42794)
FG Thüringen, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - 1 K 408/15 (https://dejure.org/2017,42794)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Justiz Thüringen

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 1 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 1 EStG 2009, § 3c Abs 1 EStG 2002, § 3c Abs 1 EStG 2009, EStG VZ 2006
    Begründung einer doppelten Haushaltsführung: notwendige Unterkunftskosten i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG, vorweggenommene Werbungskosten während des Bezugs von Arbeitslosengeld, kein Werbungskostenabzug für umgekehrte Besuchsfahrten des anderen Ehegatten, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorweggenommene Werbungskosten während des Bezugs von Arbeitslosengeld - notwendige Unterkunftskosten - Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen und Entfallen einer doppelten Haushaltsführung bei mehrjährigem Unterbleiben von Heimfahrten zum vermeintlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1152
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 02.02.2011 - VI R 15/10

    Umgekehrte Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung

    Auszug aus FG Thüringen, 11.05.2017 - 1 K 408/15
    In einem solchen Fall sind die Aufwendungen für die stattdessen durchgeführten Besuchsfahrten des anderen Ehegatten zum Beschäftigungsort keine Werbungskosten (BFH-Beschluss vom 2. Februar 2011 VI R 15/10, BFHE 232, 494, BStBl II 2011, 456).

    Eine Reise an den Beschäftigungsort des Ehegatten ist ungeachtet der doppelten Haushaltsführung eine private Wochenendreise (BFH-Beschluss vom 2. Februar 2011 VI R 15/10, BFHE 232, 494, BStBl II 2011, 456).

  • BFH, 22.10.2015 - VI R 22/14

    Aufwendungen für Besuchsfahrten des Ehegatten keine Werbungskosten

    Auszug aus FG Thüringen, 11.05.2017 - 1 K 408/15
    Gegen die Anerkennung der Fahrten als Werbungskosten spreche auch nicht das BFH-Urteil VI R 22/14.

    Insoweit sind die durchgeführten Fahrten weder bei der Klägerin noch bei ihm zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 22. Oktober 2015 VI R 22/14, BFHE 251, 344, BStBl II 2016, 179; der VI. Senat hat dahinstehen lassen, ob er an seiner Rechtsprechung der sogenannten "umgekehrten Familienheimfahrten" im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung festhält).

  • BFH, 10.01.2008 - VI R 17/07

    BFH ruft wegen sog. "Pendlerpauschale" BVerfG an: Versagung des

    Auszug aus FG Thüringen, 11.05.2017 - 1 K 408/15
    Da der Arbeitnehmer typischerweise nicht am Ort seiner beruflichen (Auswärts-) Tätigkeit wohnt und auch nicht wohnen kann, kann er nur tätig werden, wenn er sich zu seiner Tätigkeitsstätte begibt (BFH-Beschluss vom 10. Januar 2008 VI R 17/0 7, BFHE 219, 358, BStBl II 2008, 234 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvL 5/83

    Unterhalt III

    Auszug aus FG Thüringen, 11.05.2017 - 1 K 408/15
    Danach hat der Gesetzgeber Regelungen zu unterlassen, die geeignet sind, in die freie Entscheidung der Ehegatten über ihre Aufgabenverteilung in der Ehe einzugreifen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 10. Januar 1984 1 BvL 5/83, Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE - 66, 84).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG Thüringen, 11.05.2017 - 1 K 408/15
    Art. 6 erfordert, Aufwendungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung bei der Bemessung der finanziellen Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen, soweit es sich dabei um notwendigen Mehraufwand beiderseits berufstätiger Ehegatten handelt, der dadurch entsteht, dass ein gemeinsamer Wohnsitz an dem Beschäftigungsort des einen Ehegatten besteht und daneben ein weiterer Wohnsitz wegen der Berufstätigkeit des anderen Ehegatten unterhalten wird (BVerfG-Beschluss vom 4. Dezember 2002 - 2 BvR 1735/00, BVerfGE 107, 27; BStBl II 2003, 534).
  • BFH, 08.10.2014 - VI R 16/14

    Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Lebensgefährten

    Auszug aus FG Thüringen, 11.05.2017 - 1 K 408/15
    Eine doppelte Haushaltsführung ist nicht gegeben, wenn am Beschäftigungsort zugleich der Lebensmittelpunkt liegt (BFH-Urteil vom 8. Oktober 2014 VI R 16/14, BFHE 247, 406, BStBl II 2015, 511).
  • BFH, 16.01.2013 - VI R 46/12

    Doppelte Haushaltsführung - gemeinsamer Haushalt von Eltern und erwachsenen,

    Auszug aus FG Thüringen, 11.05.2017 - 1 K 408/15
    Das Vorhalten einer Wohnung außerhalb des Beschäftigungsortes für gelegentliche Besuche oder für Ferienaufenthalte ist dagegen nicht als "Unterhalten eines Hausstandes" zu werten (BFH-Urteil vom 16. Januar 2013 VI R 46/12, BFHE 240, 241, BStBl II 2013, 627 mit weiteren Nachweisen).
  • FG Sachsen, 18.09.2008 - 2 K 863/08

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Betriebsausgaben durch notwendige

    Auszug aus FG Thüringen, 11.05.2017 - 1 K 408/15
    Das Finanzamt ging - unter Verweis auf das Urteil 2 K 863/08 - von einem Maximalbetrag an berücksichtigungsfähigen Anschaffungskosten für eine Küche in Höhe von 3.100,00 ? aus.
  • BFH, 02.07.1971 - VI R 35/68

    Doppelte Haushaltsführung - Besuchsfahrt der Ehefrau - Werbungskosten -

    Auszug aus FG Thüringen, 11.05.2017 - 1 K 408/15
    Der Prozessbevollmächtigte der Kläger hat zwar zu Recht darauf hingewiesen, dass der BFH mit Urteilen vom 2. Juli 1971 (VI R 35/68, BFHE 103, 333, BStBl II 1972, 67) sowie vom 28. Januar 1983 (VI R 136/79, BFHE 137, 496, BStBl II 1983, 313) sog. "umgekehrte Familienheimfahrten" als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung anerkannt hatte.
  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus FG Thüringen, 11.05.2017 - 1 K 408/15
    Unterhält daher eine Einzelperson eine Wohnung, wird eine Wohnfläche bis zu 60 m² bei einem ortsüblichen Mietzins je Quadratmeter für eine nach Lage und Ausstattung durchschnittliche Wohnung (Durchschnittsmietzins) für eine Einzelperson als ausreichend bemessen angesehen (vgl. BFH-Urteil vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820).
  • BFH, 28.01.1983 - VI R 136/79

    Doppelte Haushaltsführung - Besuchsreise der Ehefrau - Reisekosten -

  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 160/82

    Abstandszahlung - Vertragsrücktritt - Werbungskosten

  • BFH, 15.04.1992 - III R 96/88

    Aufwendungen für Hotelbesichtigung als vorweggenommene Betriebsausgaben

  • BFH, 24.05.2000 - VI R 28/97

    Umzugskosten - Doppelter Haushalt bei Eigenheimnutzung

  • BFH, 27.07.1995 - VI R 32/95

    Bei doppelter Haushaltsführung in einer Eigentumswohnung können als

  • BFH, 23.10.2019 - VI R 1/18

    Vorab entstandene Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Ebenso wenig hat die Vorinstanz festgestellt, dass die Klägerin durch ihre Tätigkeit in dem Forschungsprojekt die Grundlage für eine zukünftige Beschäftigung schaffen wollte (s. dazu Thüringer FG, Urteil vom 11.05.2017 - 1 K 408/15, EFG 2017, 1152).
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