Rechtsprechung
FG Thüringen, 13.12.2016 - 2 K 222/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Justiz Thüringen
§ 58 Abs 1 FGO, § 70 S 1 GmbHG, § 67 Abs 1 GmbHG, § 15 Abs 1 HGB
Unzulässigkeit der Klage einer GmbH i.L. mangels Prozessfähigkeit - Gesamtrechtsnachfolge - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Unzulässigkeit einer von einer GmbH i. L. nach der Amtsniederlegung ihres einzigen Liquidators erhobenen Klage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 10.03.2016 - IX B 135/15
Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde einer GmbH i. L.
Auszug aus FG Thüringen, 13.12.2016 - 2 K 222/16
Dem steht, wie der Bundesfinanzhof bereits in dem Parallelverfahren IX B 135/15 (zuvor Thüringer Finanzgericht 2 K 6/14) entschieden hat, "nicht entgegen, dass die Amtsniederlegung entgegen § 67 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung noch nicht im Handelsregister eingetragen ist.In diesem Sinne redlicher Dritte ist aber nicht die Klägerin, um deren eigene Vertretung es geht" (BFH, Beschluss vom 10. März 2016 IX B 135/15, Rz. 1, juris).
- BFH, 17.11.1987 - VIII R 346/83
Beschluß des BFH - Antrag auf Ergänzung eines Beschlusses - Zweiwochenfrist - …
Auszug aus FG Thüringen, 13.12.2016 - 2 K 222/16
Im Fall der Entscheidung über den gesamten Streitgegenstand oder der Erledigung des Verfahrens In der Hauptsache, wird der Streitwert durch das Gericht festgesetzt (BFH-Urteil vom 17.11.1987, Az.: VIII R 346/83, BStBl. 1988 S. 287).
- FG Hamburg, 14.11.2018 - 2 K 221/16
Tonnagebesteuerung: Langfristiges Betreiben eines Handelsschiffs im …
Hiergegen richten sich die Klagen vom 11. August 2016; die gewerbesteuerrechtliche Sache wird gesondert unter dem Aktenzeichen 2 K 222/16 geführt.Hiervon hat die Klägerin mit Erhebung der Klage vom 11. August 2016 (2 K 222/16) Gebrauch gemacht und ist damit weiterhin als rechtlich existent anzusehen.