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   FG Thüringen, 14.10.2021 - 1 K 655/17   

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https://dejure.org/2021,57181
FG Thüringen, 14.10.2021 - 1 K 655/17 (https://dejure.org/2021,57181)
FG Thüringen, Entscheidung vom 14.10.2021 - 1 K 655/17 (https://dejure.org/2021,57181)
FG Thüringen, Entscheidung vom 14. Oktober 2021 - 1 K 655/17 (https://dejure.org/2021,57181)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Justiz Thüringen

    § 3 Nr 34 EStG 2009, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 19 Abs 1 S 2 EStG 2009, § 20 Abs 1 SGB 5, § 20a SGB 5
    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG - Anforderungen an die Erbringung bezuschusster Maßnahmen bei vom Arbeitgeber veranstalteten Gesundheitstagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Versteuerung von Aufwendungen von "Gesundheitstagen" für Mitarbeiter als Arbeitslohn

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern angebotene, mit auswärtiger Unterbringung verbundene, von zertifizierten Trainern durchgeführte "Gesundheitstage" als steuerbarer, aber nach § 3 Nr. 34 EStG a. F. steuerfreier Arbeitslohn

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • FG Düsseldorf, 26.01.2017 - 9 K 3682/15

    Einkommensteuerliche Inanspruchnahme im Zusammenhang mit Arbeitnehmern gewährten

    Auszug aus FG Thüringen, 14.10.2021 - 1 K 655/17
    Die Positionen Übernachtungskosten, Verpflegungskosten und Seminarkosten sind insoweit einer unterschiedlichen Betrachtung nicht zugänglich (so auch Urteil des FG Düsseldorf vom 26. Januar 2007 - 9 K 3682/15 L, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2017, 732 im Falle der Veranstaltung einer "Sensibilisierungswoche").
  • BFH, 19.11.2015 - VI R 74/14

    Kein Lohn durch eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH

    Auszug aus FG Thüringen, 14.10.2021 - 1 K 655/17
    Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist zu bejahen, wenn die Einnahmen dem Empfänger mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließen und sich als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit darstellen, wenn sich die Leistung des Arbeitgebers also im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (BFH-Urteile vom 7. Mai 2014 VI R 73/12, BFHE 245, 230, BStBl II 2014, 904, Rz 15 und vom 19. November 2015 VI R 74/14, BFHE 252, 129, BStBl II 2016, 303, Rz 10).
  • BFH, 21.11.2018 - VI R 10/17

    "Sensibilisierungswoche' als Arbeitslohn

    Auszug aus FG Thüringen, 14.10.2021 - 1 K 655/17
    Der Senat wendet hier die Grundsätze an, die die Rechtsprechung zur Aufteilung von Zuschüssen in Arbeitslohn bzw. einer Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse entwickelt hat (vgl. BFH-Urteil vom 21. November 2018 VI R 10/17, BFHE 263, 196, BStBl II 2019, 404).
  • BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03

    Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse

    Auszug aus FG Thüringen, 14.10.2021 - 1 K 655/17
    Eine Sachzuwendung kann auch gemischt veranlasst sein, so dass eine Aufteilung in Arbeitslohn und eine Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse in Betracht kommt (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30, sowie Urteil vom 30. April 2009 VI R 55/07, BFHE 225, 58, BStBl II 2009, 726).
  • BFH, 10.03.2016 - VI R 58/14

    Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR kein Arbeitslohn -

    Auszug aus FG Thüringen, 14.10.2021 - 1 K 655/17
    Das ist der Fall, wenn sich aus den Begleitumständen wie Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seiner besonderen Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck ergibt, dass diese Zielsetzung ganz im Vordergrund steht und ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden kann (BFH-Urteil vom 14. November 2013 VI R 36/12, BFHE 243, 520, BStBl II 2014, 278, Rz 10 und vom 10. März 2016 VI R 58/14, BFHE 253, 243, BStBl II 2016, 621, Rz 17).
  • BFH, 30.04.2009 - VI R 55/07

    Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Veranstaltung mit gesellschaftlichen und

    Auszug aus FG Thüringen, 14.10.2021 - 1 K 655/17
    Eine Sachzuwendung kann auch gemischt veranlasst sein, so dass eine Aufteilung in Arbeitslohn und eine Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse in Betracht kommt (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30, sowie Urteil vom 30. April 2009 VI R 55/07, BFHE 225, 58, BStBl II 2009, 726).
  • BFH, 07.05.2014 - VI R 73/12

    Verbilligter Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber als Arbeitslohn

    Auszug aus FG Thüringen, 14.10.2021 - 1 K 655/17
    Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist zu bejahen, wenn die Einnahmen dem Empfänger mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließen und sich als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit darstellen, wenn sich die Leistung des Arbeitgebers also im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (BFH-Urteile vom 7. Mai 2014 VI R 73/12, BFHE 245, 230, BStBl II 2014, 904, Rz 15 und vom 19. November 2015 VI R 74/14, BFHE 252, 129, BStBl II 2016, 303, Rz 10).
  • BFH, 14.11.2013 - VI R 36/12

    Arbeitslohn: Übernahme von Bußgeldern - Kein eigenbetriebliches Interesse des

    Auszug aus FG Thüringen, 14.10.2021 - 1 K 655/17
    Das ist der Fall, wenn sich aus den Begleitumständen wie Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seiner besonderen Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck ergibt, dass diese Zielsetzung ganz im Vordergrund steht und ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden kann (BFH-Urteil vom 14. November 2013 VI R 36/12, BFHE 243, 520, BStBl II 2014, 278, Rz 10 und vom 10. März 2016 VI R 58/14, BFHE 253, 243, BStBl II 2016, 621, Rz 17).
  • BFH, 11.03.2010 - VI R 7/08

    Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse -

    Auszug aus FG Thüringen, 14.10.2021 - 1 K 655/17
    Dies gilt auch, wenn die Zuwendung für den Arbeitnehmer mit angenehmen Begleitumständen verbunden ist (BFH-Urteil vom 11. März 2010 VI R 7/08, BFHE 228, 505, BStBl II 2010, 763, Rz 14).
  • BFH, 11.04.2006 - VI R 60/02

    Arbeitslohn bei Überlassung von hochwertigen Kleidungsstücken an Arbeitnehmer zu

    Auszug aus FG Thüringen, 14.10.2021 - 1 K 655/17
    Lässt sich der Charakter einer Sachzuwendung dagegen nur einheitlich beurteilen, ist die Zuwendung im Rahmen einer Gesamtwürdigung einheitlich dem einen oder dem anderen Bereich zuzuordnen (vgl. BFH-Urteil vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691).
  • FG Bremen, 11.02.2016 - 1 K 80/15

    Berücksichtigung des Vorliegens steuerfreier Leistungen der Gesundheitsvorsorge

  • BFH, 16.11.2005 - VI R 68/00

    Arbeitslohn bei mehr als zwei Betriebsveranstaltungen pro Kalenderjahr

  • BFH, 23.11.2023 - VI R 24/21

    Keine Steuerfreiheit von Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen nach § 3 Nr. 34

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 14.10.2021 - 1 K 655/17 aufgehoben.
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