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   FG Thüringen, 15.01.2004 - I 1216/03 V   

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https://dejure.org/2004,12344
FG Thüringen, 15.01.2004 - I 1216/03 V (https://dejure.org/2004,12344)
FG Thüringen, Entscheidung vom 15.01.2004 - I 1216/03 V (https://dejure.org/2004,12344)
FG Thüringen, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - I 1216/03 V (https://dejure.org/2004,12344)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirkungen ernster verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Gültigkeit eines Gesetzes; Verfassungsmäßigkeit der Lotteriesteuerpflicht bei Sportwetten; Voraussetzungen des Vorliegens der Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung anstelle unterschiedlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des RennwLottG i.d.F. v. 17.5.2000; Veranstalter von Oddset-Wetten als Steuerschuldner nach dem RennwLottG; Aussetzung der Vollziehung in Bezug auf Lotteriesteuer April 2000 bis April 2002

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des RennwLottG i.d.F. v. 17.5.2000 - Veranstalter von Oddset-Wetten als Steuerschuldner nach dem RennwLottG - Aussetzung der Vollziehung in Bezug auf Lotteriesteuer April 2000 bis April 2002

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus FG Thüringen, 15.01.2004 - I 1216/03
    Auch einem Instanzgericht obliegt bei einer verfassungsrechtlichen Prüfung die Erhebung der für eine Erforderlichkeit bedeutsamen Tatsachen (vgl. etwa Beschluss des BVerfG vom 1. April 1971 1 BvL 22/67, BVerfGE 31, 8 , zur nordrhein-westfälischen Vergnügungssteuer auf Gewinnspielgeräte).

    Das BVerfG hat dies in mehreren Entscheidungen zur Vergnügungssteuer auf Spielgeräte ausgesprochen (Beschlüsse vom 1. April 1971 1 BvL 22/67, a. a. O., und vom 1. März 1997 2 BvR 1599/89, 2 BvR 1714/92, 2 BvR 1508/95, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1997, 512 ).

    Je größer die Erschwernis ist, desto eher kann der Berufsausübende aber eine Güterabwägung beanspruchen, in der seinem persönlichen Grundrecht weitere Gründe des Gemeinwohls, namentlich gesamtgesellschaftlich sinnvolle Lenkungszwecke der Steuer, zur Rechtfertigung der Steuerbelastung gegenübergestellt werden (vgl. allgemein zur Berufsausübung etwa den Beschluss des BVerfG vom 28. August 2000 1 BvR 1821/97, a. a. O., im Besonderen zur Steuerbelastung Entscheidung des BVerfG vom 22. Mai 1963 1 BvR 78/56 BVerfGE 16, 147 , zur Beförderungsteuer; Beschluss des BVerfG vom 1. April 1971 1 BvL 22/67, a. a. O., Gewinnspielgeräte).

    Damit ist ihr nach ihrem eigenen Vortrag gerade das gelungen, was sie an anderer Stelle für unmöglich erklärt, nämlich das - offenbar ertragreiche - Ausweichen auf ein anderes nicht lotteriesteuerbelastetes Geschäftsfeld (im Beschluss des BVerfG vom 1. April 1971 1 BvL 22/67, a. a. O., Gewinnspielgeräte, als "schräge Überwälzung" bezeichnet).

    Das BVerfG hat in seinem Beschluss zur Vergnügungssteuer auf Gewinnspielgeräte (vom 1. April 1971 1 BvL 22/67, a. a. O.) die Frage einer "unantastbaren" Gewinnmarge offen gelassen, weil es nur über die Befugnis zur Landesgesetzgebung, nicht über die Freiheit der Berufsausübung (die er bei gewerblichen Automatenaufstellern gleichwohl für verletzbar hielt) zu entscheiden hatte.

    Die Antragstellerin stützt sich bei ihren Überlegungen weitgehend auf den Beschluss des BVerfG vom 1. April 1971 1 BvL 22/67 (a. a. O.) zur nordrhein-westfälischen Vergnügungssteuer auf Gewinnspielgeräte.

  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

    Auszug aus FG Thüringen, 15.01.2004 - I 1216/03
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die Mitglieder des Deutschen Lotto- und Totoblocks inzwischen erfolgreich gegen ausländische Veranstalter in Deutschland vorgehen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 14. März 2002 I ZR 279/99, NJW 2002, 2175 ).

    Der Senat geht jedoch davon aus, dass dies der "Ort des Veranstalters" sein muss, also dessen Sitz oder Wohnsitz, ersatzweise der Ort, von dem aus die Veranstaltungen betrieben werden (vgl. die Regelung in 3 a Abs. 1 UStG ), jedenfalls der Ort, der für die behördliche Genehmigung maßgebend und der für eine Erfassung und Verwaltung der Besteuerungsmerkmale für die Oddset-Wetten geeignet ist, mag auch aus wettbewerbs- oder strafrechtlicher Sicht nicht nur ein anderer Veranstalterbegriff, sondern auch ein anderer Ort der Veranstaltung eingreifen (vgl. dazu BGH-Urteil vom 14. März 2002 I ZR 279/99, a. a. O., nach dem die inländischen Wettinteressenten maßgebend sein sollen; vgl. ferner BGH-Urteil vom 28. November 2002 4 StR 260/02, Zeitschrift für Wirtschaft, Steuer, Strafrecht - wistra - 2003, 145 ).

  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1821/97

    Keine Bankgebühren für Freistellungsauftrag

    Auszug aus FG Thüringen, 15.01.2004 - I 1216/03
    Das Grundrecht ist wegen des in Art. 12 Abs. 1 GG verwendeten weiten, nicht personal gebundenen Berufsbegriffs gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auch auf juristische Personen anwendbar (vgl. Urteil des BVerfG vom 17. Februar 1998 1 BvF 1/91, BVerfGE 97, 228 , zur Kurzberichterstattung im Fernsehen; Beschluss des BVerfG vom 28. August 2000 1 BvR 1821/97, NJW 2000, 3635 , zum Entgelt der Banken für Freistellungsaufträge).

    Je größer die Erschwernis ist, desto eher kann der Berufsausübende aber eine Güterabwägung beanspruchen, in der seinem persönlichen Grundrecht weitere Gründe des Gemeinwohls, namentlich gesamtgesellschaftlich sinnvolle Lenkungszwecke der Steuer, zur Rechtfertigung der Steuerbelastung gegenübergestellt werden (vgl. allgemein zur Berufsausübung etwa den Beschluss des BVerfG vom 28. August 2000 1 BvR 1821/97, a. a. O., im Besonderen zur Steuerbelastung Entscheidung des BVerfG vom 22. Mai 1963 1 BvR 78/56 BVerfGE 16, 147 , zur Beförderungsteuer; Beschluss des BVerfG vom 1. April 1971 1 BvL 22/67, a. a. O., Gewinnspielgeräte).

  • BFH, 06.11.2001 - II B 85/01

    AdV; verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit eines Gesetzes

    Auszug aus FG Thüringen, 15.01.2004 - I 1216/03
    In diesem Fall ist allerdings zusätzlich ein besonderes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes erforderlich; dies kann etwa wegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses an der Vollziehung der Bescheide zu verneinen sein (BFH-Beschluss vom 6. November 2001 II B 85/01, BFH/NV 2002, 508 , mit weiteren Nachweisen).

    Das gilt jedoch "im Hinblick auf den Geltungsanspruch jedes formell verfassungsmäßig zustande gekommenen Gesetzes" (so der BFH-Beschluss vom 6. November 2001 II B 85/01, a. a. O.).

  • EuGH, 17.09.2002 - C-498/99

    Town & County Factors

    Auszug aus FG Thüringen, 15.01.2004 - I 1216/03
    Dies hat der EuGH im Fall Glawe (Urteil vom 5. Mai 1994 C-38/93, EuGHE I 1994, 1679, BStBl II 1994, 548) verkannt, jedoch im Urteil vom 17. September 2002 (Town & County, Aktenzeichen C-498/99, EuGHE I 2002, 7173) im Ergebnis eindeutig bestätigt.
  • EuGH, 05.05.1994 - C-38/93

    Glawe / Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    Auszug aus FG Thüringen, 15.01.2004 - I 1216/03
    Dies hat der EuGH im Fall Glawe (Urteil vom 5. Mai 1994 C-38/93, EuGHE I 1994, 1679, BStBl II 1994, 548) verkannt, jedoch im Urteil vom 17. September 2002 (Town & County, Aktenzeichen C-498/99, EuGHE I 2002, 7173) im Ergebnis eindeutig bestätigt.
  • BGH, 29.02.1984 - VIII ZR 350/82

    Wirksamkeit eines Automaten-Aufstellervertrages; Rechtsfolgen der Anwendung der

    Auszug aus FG Thüringen, 15.01.2004 - I 1216/03
    Mit dieser Formulierung missbilligt die Richtlinie 93/13/EWG vom 5. April 1993 (Abl. EG 1993 L 95/29) unter Nr. 1 Buchstabe p der Anlage eine dem Verwender der AGB-Klausel eingeräumte Auswechselung des Vertragspartners, "wenn dies möglicherweise eine Verringerung der Sicherheiten für den Verbraucher bewirkt"; letzteres ist zu bejahen, denn es bedeutet für den Wettkunden einen erheblichen Verlust an Sicherheit, wenn statt eines deutschen Unternehmens nur ein mehr oder weniger anonymes Unternehmen in der Karibik für die Wette einsteht (zur scheinbar großzügigeren Regelung der Vertragsübertragung in § 309 Nr. 10 BGB vgl. auch die strenge Rechtsprechung des BGH zu § 9 Abs. 1 des AGB-Gesetzes im Urteil vom 29. Februar 1984 VIII ZR 350/82, NJW 1985, 53 , unter II.2.b der Gründe).
  • BFH, 10.12.1970 - V R 50/67

    Wohlfahrtsverband - Genehmigte Lotterie - Gewerblichen Lotterieunternehmen -

    Auszug aus FG Thüringen, 15.01.2004 - I 1216/03
    Veranstalter ist vielmehr nach dem von der Antragstellerin selbst herangezogenen Urteil des BFH vom 10. Dezember 1970 V R 50/67 (BStBl II 1971, 193) der Inhaber der Wettkonzession (anders der strafrechtliche Veranstalterbegriff in § 284 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs).
  • BFH, 26.04.2001 - V S 24/00

    Streitwert im Umsatzsteuer-Aussetzungsverfahren

    Auszug aus FG Thüringen, 15.01.2004 - I 1216/03
    Die Höhe des Streitwerts beläuft sich nach der ständigen Rechtsprechung des BFH auf zehn vom Hundert der in der Hauptsache begehrten Steuerminderung (vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 26. April 2001 V S 24/00, BFHE 194, 358 , BStBl II 2001, 498, mit weiteren Nachweisen).
  • EuGH, 11.06.1998 - C-283/95

    Fischer

    Auszug aus FG Thüringen, 15.01.2004 - I 1216/03
    Indessen sind Wettumsätze nach den Vorgaben der 6-EG-Richtlinie, wie gezeigt, umsatzsteuerfrei (vgl. dazu auch Urteil des EuGH vom 11. Juni 1998 C-283/95, EuGHE I 1998, 3369, Fischer, zur Veranstaltung unerlaubter Glücksspiele).
  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

  • BFH, 19.06.1996 - II R 29/95

    Lotteriesteuerpflicht im Hinblick auf die Veranstaltung von Sportwetten -

  • BFH, 04.07.2002 - IV B 44/02

    Vermietung von Flugzeugen; Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb

  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

  • EuGH, 09.03.2000 - C-437/97

    Die österreichische Steuer auf alkoholische Getränke verstößt gegen das

  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler

  • BVerfG, 07.12.1960 - 1 BvR 314/60
  • FG Köln, 16.11.2005 - 11 K 3095/04

    Renn-, Wett- und Lotteriegesetz

    In beiden Fällen lasse sich keine Kongruenz zwischen dem strafrechtlich verfolgten Zweck des Vermögensschutzes des Spielers vor den Gefahren unkontrollierten Spielens und dem Belastungszweck der Rennwett- und Lotteriesteuer herstellen, so dass auch der Veranstalterbegriff des Rennwett- und Lotteriesteuergesetzes einer eigenständigen Auslegung bedürfe (Hinweis auf Beschluss des FG Thüringen vom 15.1.2004 I 1216/03, EFG 2004, 431; und nachfolgenden Beschluss des BFH vom 22.3.2005 II B 14/04, BFH/NV 2005, 1379).

    In diesem Sinne hat auch der BFH in seinem Beschluss vom 22.3.2005 zu der Lotteriesteuerpflicht von Oddset-Wetten gemäß § 17 RennwLottG (II B 14/04, BFH/NV 2005, 1379) die Auffassung der Vorinstanz (FG Thüringen, Beschluss vom 15.1.2004 I 1216/03 V,EFG 2004, 431) bestätigt, wonach § 17 RennwLottG weder gegen Art. 12 Abs. 1 GG noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße.

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