Rechtsprechung
FG Thüringen, 15.06.2005 - I 914/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hauptgewinn bei Verlosung einer Bausparkasse für Außendienstmitarbeiter als Betriebseinnahme des Gewinners; Steuerpflichtigkeit beruflich bedingt ausgeloster Gewinne; Voraussetzung der "Geringfügigkeit" im Sinne des § 136 Abs. 1 S. 3 FGO
- Judicialis
EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 8 Abs. 1; ; BGB § 762; ; BGB § 763; ; FGO § 136 Abs. 1 S. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hauptgewinn bei Verlosung einer Bausparkasse für Außendienstmitarbeiter als Betriebseinnahme des Gewinners
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Hauptgewinn bei Verlosung einer Bausparkasse für Außendienstmitarbeiter als Betriebseinnahme des Gewinners
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 15.06.2005 - I 914/04
- BFH, 10.02.2006 - X B 122/06
- BFH, 21.11.2007 - X B 122/06
- BFH, 02.09.2008 - X R 8/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 25.11.1993 - VI R 45/93
Bei einer vom Arbeitgeber betriebsintern veranstalteten Verlosung ist nicht …
Auszug aus FG Thüringen, 15.06.2005 - I 914/04
Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem vom Beklagten in der Einspruchsentscheidung herangezogenen Urteil vom 25. November 1993 VI R 45/93 (Bundessteuerblatt - BStBl - II 1994, 254) für Gewinne von Arbeitnehmern entschieden, die bei dem Arbeitgeber Verbesserungsvorschläge eingereicht hatten. - BFH, 22.07.1988 - III R 175/85
Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise
Auszug aus FG Thüringen, 15.06.2005 - I 914/04
Er verweist dazu auf §§ 762, 763 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. Juli 1988 III R 175/85.
- EGMR, 19.05.2009 - 4678/05
MIANOWICZ c. ALLEMAGNE
Le 21 mai 2005, une chambre de trois juges de la Cour constitutionnelle fédérale n'admit pas le recours constitutionnel du requérant (no 1 BvR 914/04).