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   FG Thüringen, 16.03.2017 - 1 K 512/15   

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https://dejure.org/2017,49526
FG Thüringen, 16.03.2017 - 1 K 512/15 (https://dejure.org/2017,49526)
FG Thüringen, Entscheidung vom 16.03.2017 - 1 K 512/15 (https://dejure.org/2017,49526)
FG Thüringen, Entscheidung vom 16. März 2017 - 1 K 512/15 (https://dejure.org/2017,49526)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Thüringen

    § 37 Abs 2 AO, § 218 Abs 1 AO, § 218 Abs 2 AO, § 251 Abs 3 AO, § 73 AO
    Haftungsanspruch bei Organschaft - Aufrechnung im Insolvenzverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befugnis zur Aufrechnung des Umsatzsteuerguthabens aus Zahlungen einer GmbH für 2011 mit ihrer Haftungsschuld als Organgesellschaft für Umsatzsteuerschulden des Organträgers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftungsanspruch bei Organschaft - Aufrechnung im Insolvenzverfahren - Entstehung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis nach der materiellen Rechtsgrundtheorie, nicht nach der formellen Rechtsgrundtheorie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1009
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.05.2007 - VII R 18/05

    Aufrechnung mit einer von einem anderen FA verwalteten Haftungsforderung im

    Auszug aus FG Thüringen, 16.03.2017 - 1 K 512/15
    In dem vom Beklagten zitierten Urteil des VII. Senates des BFH vom 10. Mai 2007 VII R 18/05 (BStBl II 2007, 914) habe dieser in einem vergleichbaren Fall noch darauf abgestellt, dass es bei einem Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO nicht auf das steuerrechtliche Entstehen, sondern auf das insolvenzrechtliche Entstehen (das "Begründetsein", d.h. im Kern entstanden) ankomme, weswegen der BFH die Einschlägigkeit des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO damals abgelehnt habe.

    Im Übrigen hat der BFH in Fortführung seines Urteils vom 4. Mai 2004 VII R 45/03, BStBl II 2004, 815 mit Urteil vom 10. Mai 2007 VII R 18/05, BStBl II 2007, 914 entschieden, dass das Finanzamt auch bereits mit Haftungsforderungen aufrechnen kann, die vor der Eröffnung des Verfahrens entstanden sind, ohne dass es des vorherigen Erlasses eines Haftungsbescheides, der Feststellung der Haftungsforderung oder ihrer Anmeldung zur Tabelle bedarf.

  • BFH, 25.07.2012 - VII R 29/11

    Keine Aufrechnung mit Insolvenzforderungen, wenn aufgrund eines erst während des

    Auszug aus FG Thüringen, 16.03.2017 - 1 K 512/15
    Nach der neueren Rechtsprechung des VII. Senats in seinem Urteil vom 25. Juli 2012 VII R 29/11 (BStBl II 2013, 36) sei auf die steuerrechtliche Vollentstehung eines (Erstattungs-) Anspruchs abzustellen.

    Das vom Kläger zitierte Urteil des BFH vom 25. Juli 2012 VII R 29/11, BStBl 2013, 36, lässt nicht erkennen, dass der BFH seine Rechtsprechung dahingehend geändert hat, dass auf eine sog. steuerrechtliche Vollentstehung im dem Sinne abzustellen sei, wonach es zum Entstehen eines Anspruchs jeweils einer Steuerfestsetzung bzw. eines entsprechenden Aufhebungsbescheides bedürfe.

  • BFH, 04.05.2004 - VII R 45/03

    Aufrechnung im Insolvenzverfahren

    Auszug aus FG Thüringen, 16.03.2017 - 1 K 512/15
    Im Übrigen hat der BFH in Fortführung seines Urteils vom 4. Mai 2004 VII R 45/03, BStBl II 2004, 815 mit Urteil vom 10. Mai 2007 VII R 18/05, BStBl II 2007, 914 entschieden, dass das Finanzamt auch bereits mit Haftungsforderungen aufrechnen kann, die vor der Eröffnung des Verfahrens entstanden sind, ohne dass es des vorherigen Erlasses eines Haftungsbescheides, der Feststellung der Haftungsforderung oder ihrer Anmeldung zur Tabelle bedarf.
  • BFH, 23.08.2001 - VII R 94/99

    Umsatzsteuer-Erstattung bei Organschaft

    Auszug aus FG Thüringen, 16.03.2017 - 1 K 512/15
    Im Abrechnungsverfahren nach § 218 Abs. 2 AO sei nach ständiger Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 23. August 2001 VII R 94/99, BStBl II 2002, 330) auf die formelle Bescheidlage abzustellen.
  • BFH, 02.11.2010 - VII R 6/10

    Unzulässigkeit der Aufrechnung in kritischer Zeit vor Eröffnung eines

    Auszug aus FG Thüringen, 16.03.2017 - 1 K 512/15
    Mit Schreiben vom 19. Juni 2014 machte der Kläger unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) vom 2. November 2010 VII R 6/10 ((Bundessteuerblatt - BStBl II 2011, 374) geltend, dass diese Aufrechnung gem. § 96 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung (InsO) unzulässig sei, weil die Insolvenzforderungen des Finanzamts E aus dem Zeitraum nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens resultieren würden und beantragte einen Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO.
  • BFH, 15.10.2019 - VII R 31/17

    Aufrechnung des FA mit Erstattungsansprüchen aus Umsatzsteuer bei nicht erkannter

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 16.03.2017 - 1 K 512/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg; das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2018, 1009 veröffentlicht.

  • FG München, 15.05.2019 - 3 K 2244/16

    Haftungsanspruch bei Organschaft; Aufrechnung im Insolvenzverfahren der

    Diese Änderung der Rechtsprechung betrifft indes nicht das vorliegend einschlägige BFH-Urteil vom 10.5.2007 VII R 18/05 (a.a.O.), wonach es für das insolvenzrechtliche Entstehen der Erstattungsforderung nicht auf die Aufhebung entgegenstehender Umsatzsteuerfestsetzungen ankommt (ebenso Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 16.3.2017 1 K 512/15, EFG 2018, 1009 , Rz. 24).

    Die Revision wird gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO im Hinblick auf die uneinheitliche Rechtsprechung zur Frage des steuerrechtlichen Entstehens eines Erstattungsanspruchs zugelassen (vgl. Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 16.3.2017 1 K 512/15, a.a.O., Rz. 32).

  • BFH, 20.11.2019 - XI R 51/17

    Einspruchsbefugnis der Insolvenzschuldnerin (Bekanntgabe des Steuerbescheids an

    Allgemein wird in der Situation eines solchen Übergangs der Befugnis für einen bereits anhängigen Prozess ("Parteiwechsel kraft Gesetzes") eine Verfahrensunterbrechung befürwortet, um dem Insolvenzschuldner --in einem von einem Insolvenzverwalter (zulässigerweise) in Gang gesetzten Prozess-- die Möglichkeit zu eröffnen, diesen Prozess nach der Einstellung des Insolvenzverfahrens im eigenen Namen fortzusetzen (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 10 [zum Einspruchsverfahren, dort "analog § 239 der Zivilprozessordnung"]; s.a. Kuleisa in A. Schmidt, a.a.O., § 80 Rz 56, und --konkret auf die vorinstanzliche Entscheidung bezogen-- Wackerbeck, EFG 2018, 1009; vom BGH wurde die Rechtsfrage im Urteil vom 07.07.1993 - IV ZR 190/92, BGHZ 123, 132 offengelassen).
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.01.2019 - 5 K 2414/17

    Einer Aufrechnung mit einem Erstattungsanspruch aus infolge der

    Jedoch ist der Schuldgrund stets das Gesetz, der rechtliche Grund i. S. d. § 37 Abs. 2 AO ergibt sich aus dem materiellen Recht, nicht aus dem Verfahrensrecht (so auch Thüringer Finanzgericht, Urteil vom 16. März 2017, Az. 1 K 512/15).
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